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1. Bei Eröffnung eines SpardaGirokontos als Lohn-, Gehalts- oder Rentenkonto
Der Neukunde* wird Mitglied der Sparda-Bank und führt sein neues Lohn-, Gehalts- oder Rentenkonto dauerhaft als Zahlungsverkehrskonto zur Abwicklung laufender Ein- und Ausgänge. Lohn- und Gehaltszahlungen erfolgen monatlich vom Arbeitgeber, Rentenzahlungen von Rentenversicherungsträgern (keine Eigenüberweisungen). Spätestens 4 Monate nach der Kontoeröffnung sind mindestens zwei regelmäßige monatliche Lohn-, Gehalts- oder Rentenzahlungen ab 700 € pro Transaktion auf dem Konto eingegangen.
* Neukunden sind Personen, die bisher kein Girokonto bei der Sparda-Bank Nürnberg eröffnet haben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stand 01.01.2021
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