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* Beleghafte Überweisungen bzw. formlose Erteilung von Zahlungsaufträgen: 1,50 Euro pro Überweisung.
Im Online-Kontoeröffnungsprozess kannst du ganz einfach die Daten deines Kindes eingeben. Anschließend erhältst du eine Checkliste, mit der du dann in einer unserer Filialen die Kontoeröffnung abschließen kannst. Nutze hierzu gerne unsere Online-Terminvereinbarung.
Bitte beachte: Als Bank sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Eröffnung von Konten für Minderjährige auch alle gesetzlichen Vertreter mit Personalausweis oder Reisepass zu legitimieren, d.h. bei zwei gesetzlichen Vertretern benötigen wir auch die Dokumente beider Vertreter.
Übrigens: Bei unserem Girokonto für Minderjährige entscheidest du als Erziehungsberechtigter, wann dein Kind die Bankcard (Debitkarte) und den Zugang zum Online-Banking erhält.
Bei Eröffnung eines Jugend-Girokontos SpardaYoung+ für junge Leute von 12 bis 26 Jahren
Der Neukunde* wird Mitglied der Sparda-Bank. Spätestens 4 Monate nach der Kontoeröffnung sind mindestens zwei regelmäßige monatliche Geldeingänge ab 20 € pro Transaktion auf dem Konto eingegangen. Die Kontoeröffnung für Jugendliche bis 18 ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stand 01.06.2015
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