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Immobilie, Heizung, Sanierung: Die Haushaltskrise, so scheint es, ist gelöst. Dennoch ist die Unsicherheit darüber groß, wofür es 2024 noch staatliche Förderungen gibt. Einige Projekte wurden auf Eis gelegt, andere hingegen sogar mit höherer Förderung ausgestattet als ursprünglich geplant. Wir geben dir hier einen kleinen Überblick zu dem, was du erwarten kannst – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Am 1. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten und damit das neue Gebäude-Energie-Gesetz. Eine Förderung für den Heizungstausch als auch für die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle soll es weiterhin geben. Neben den gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch auch die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderrichtlinie * erfüllt werden. Weitere Informationen zum Heizungstausch und andere Änderungen zum Thema Wohnen haben wir für dich übersichtlich zusammengestellt.
Maximal sind 70 % der Kosten förderfähig. Der Investitionszuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu drei Boni zusammen. Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro pro Jahr für die erste Wohneinheit. Jede weitere Wohneinheit erhöht die förderfähigen Kosten um 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit beträgt die Förderung je 8.000 Euro.
Ein KfW-Kredit soll im Laufe dieses Jahres für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro kommen. Das Kreditvolumen, das maximal für eine Wohneinheit vergeben wird, beträgt 120.000 Euro. Gut zu wissen: Die KfW nimmt Förderanträge nur entgegen, wenn die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Du hast keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Eigentümer können den Förderantrag für Heizung und die Einzelmaßnahmen erst stellen, wenn mit einer Fachfirma einen Leistungs- oder Lieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Beauftragung muss dann eine Bedingung enthalten, dass sie an die Zusage der Förderung geknüpft ist.
Gerne kannst du dich von unseren zertifizierten Energie- und Fördermittelberatern individuell beraten lassen. Vereinbare hierzu einfach einen Sparda Modernisierungs-Check via Online-Beratung oder in der Filiale in deiner Nähe.
Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Am höchsten ist sie für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn der Energiebedarf nach der Sanierung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, ist ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150.000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro möglich.
Das Gebäudeenergiegesetz enthält einige Regelungen zur Sanierungspflicht von Altbauten. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.
Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit alter Technik funktionieren, müssen ausgetauscht werden. Das sind z. B. Konstanttemperaturkessel. Diese laufen besonders ineffizient, weil sie ihre Heiztemperatur nicht regulieren und an die Außentemperatur anpassen können. Dadurch verbrauchen sie viel Brennstoff und stoßen zu viel CO2 aus. Der Schornsteinfeger wird dich auf deine Austauschpflicht hinweisen.
Brennwert- und Niedertemperaturkessel dürfen bis 2045 betrieben werden, wenn sie nicht vorher defekt werden.
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