Ab dem 05.10.2025: Mehr Sicherheit bei Überweisungen
Neue gesetzliche Vorgaben: Empfängerüberprüfung
Wegen neuer Gesetzesvorgaben der Europäischen Union (EU) wird ab dem 5. Oktober 2025 vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt, auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Davon betroffen sind alle Standard-Überweisungen sowie Euro-Echtzeitüberweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Ziel der Empfängerüberprüfung ist eine noch sicherere Abwicklung von Zahlungen.
Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene IBAN und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Diesen Abgleich wird die Empfängerbank aufgrund der von Ihnen eingegebenen Angaben durchführen.
Als Ergebnis sehen Sie im Online-Banking (Web und App),
- ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt,
- ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung,
- ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen oder
- ob keine Rückmeldung möglich ist.
Weitere Informationen:
Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerüberprüfung können Sie jederzeit die Überweisung autorisieren/freigeben. Wenn jedoch die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, teilen wir Ihnen zusätzlich mit, welche Folge es haben kann, wenn Sie die Überweisung freigeben. Der Auftraggeber entscheidet selbst, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt wird oder sie gegebenenfalls korrigieren beziehungsweise neu einreichen. Die bisherigen Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch die Sparda-Bank Nürnberg eG geführt haben, gelten dabei weiterhin (z.B. nicht vorhandener Verfügungsrahmen/Kontodeckung).
Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht elektronisch, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind.
Welche Online-Banking-Systeme sind betroffen?
Die gesetzlichen Vorgaben werden von uns in der Web- und App-Version umgesetzt.