Sparda-Bank Nürnberg eG
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Frau sitzt mit aufgeklapptem Laptop auf einem Sofa

Wichtige Änderungen im Oktober

Das müssen Sie ab dem 01.10.2025 beachten 

  • Ab dem 01.10.2025: Unser Preis- und Leistungsverzeichnis ändert sich 
  • Ab dem 05.10.2025: Änderungen bei Echtzeitüberweisungen 
  • Ab dem 05.10.2025: Wegen neuer Gesetzesvorgaben der Europäischen Union (EU) wird vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. 

Ab dem 01.10.2025: Was ändert sich in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis?

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Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf folgende Leistungen:

  • Echtzeitüberweisungen 
  • Einführung einer Empfängerüberprüfung
  • Kontomodelle und Kontoführungsentgelte
  • Überweisungen (beleghaft)
  • Bargeldverfügungen

Sie wurden bereits im Juli von uns schriftlich kontaktiert und nach Ihrer Zustimmung zu unserem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis gebeten. Nun ist es soweit: Ab dem 1. Oktober tritt das neue Preis- und Leistungsverzeichnis in Kraft und somit ergeben sich dadurch einige Änderungen. 

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick:

Welche konkreten Änderungen ergeben sich ab 01.10.?
  • Echtzeitüberweisungen

    • Echtzeitüberweisungen kosten nicht mehr als herkömmliche SEPA-Überweisungen – sind für Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank Nürnberg kostenlos.
    • Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz VoP) ab 06.10.2025. Dieser Service ist für  Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank Nürnberg ohne zusätzliches Entgelt möglich.

     

    Kontomodelle und Kontoführungsentgelte

    Ab dem 01.10.2025 ändern sich die bisherigen Girokonto-Modelle und die damit verbundenen Preiskonditionen. 

    • SpardaGiroKlassik (statt SpardaGiro) - Kontoführungsentgelt 4,90 EUR/Monat
    • SpardaGiroWertvoll - Kontoführungsentgelt 9,90 EUR/Monat
    • SpardaGiroOnline - Kontoführungsentgelt 0,00 EUR/Monat
    • SpardaGiroYoung (statt SpardaYoung+) - Kontoführungsentgelt 0,00 EUR/Monat
    • Girokonto (Basiskonto) - Kontoführungsentgelt 4,90 EUR/Monat

     

    Überweisungen (beleghaft)

    Je nach Kontomodell variieren die Entgelte pro beleghafter Überweisung:

    • SpardaGiroOnline 5,00 EUR
    • SpardaGiroKlassik, SpardaGiroYoung, Girokonto (Basiskonto) 3,00 EUR
    • SpardaGiroWertvoll 0,00 EUR

     

    Bargeldverfügungen

    • Bargeldverfügungen sind mit Ihrer BankCard/girocard (Debitkarte) an rund 17.000 Geldautomaten der Volks- und Raiffeisenbanken im BankCard ServiceNetz und beim CashPool gebührenfrei möglich.
    • Bargeldverfügungen an Geldautomaten mit einer Kreditkarte der Sparda-Bank Nürnberg sind gebührenpflichtig - hier ein Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (gültig ab 01.10.2025):
      • An eigene Kunden mit unserer Mastercard (Kreditkarte) oder Mastercard (Debitkarte): 2% vom Umsatz, mind. 5,00 EUR
      • An eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit girocard Debit Mastercard (Debitkarte) / BankCard (Debitkarte)
        • Sparda-Banken, CashPool-Patnerbanken, bei teilnehmenden Banken im BankCard Service Netz: 0,00 EUR
        • Bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten, die ein direktes Kundenentgelt erheben können / Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Debit Mastercard/ Maestro) in Euro: 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR
        • bei inländischen KI und KI in der EU und den EWR-Staaten, die kein direktes Kundenentgelt erheben können / Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Debit Mastercard/ Maestro) in Euro: 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR
        • bei KI in der EU und den EWR- Staaten in Fremdwährung: 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR
        • bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten: 2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR
    • An eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit Mastercard (Kreditkarte) mit Mastercard (Debitkarte) / im Inland und Ausland:  2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 2% vom Umsatz für den Auslandseinsatz bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten). Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 

    Bitte beachten Sie die Details im Preis- und Leistungsverzeichnis (gültig ab 01.10.2025). 

Ab wann ist das neue Preis- und Leistungsverzeichnis gültig?

Die neuen Leistungen und Preise sind ab 1. Oktober 2025 gültig.

Wann wird meint Konto umgestellt, wenn ich den Änderungen zugestimmt habe?

Ihr Girokonto wird zwischen dem 6. und 10. Oktober 2025 systemseitig umgestellt. Die Umstellung erfolgt rückwirkend zum 1. Oktober 2025. 

Was passiert, wenn ich nicht zugestimmt habe?

Als Genossenschaftsbank möchten wir bestmöglich für Sie da sein. Um unser Leistungsversprechen dauerhaft zu halten, ist das Sicherstellen der erforderlichen Rechtssicherheit für Sie und für uns unerlässlich. Sollten wir Ihre Zustimmung nicht erhalten, behalten wir uns daher vor, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen. 

Kann ich die Echtzeitüberweisungen mit Empfängerüberprüfung auch ohne Zustimmung nutzen?

Ja, Sie können diese Funktion auch ohne Zustimmung nutzen. Ihre Zustimmung ist jedoch nach wie vor erforderlich, um die notwendige Rechtssicherheit für Sie und für uns sicherzustellen. Sie können Ihre Zustimmung über den Link/QR-Code im Kundenbrief erteilen. Oder Sie besuchen uns einer unserer Filialen und erteilen dort Ihre Zustimmung. 

Erhalte ich eine Bestätigung für die Namensänderung/den Kontomodellwechsel?

Ja, Sie erhalten nach der systemseitigen Umschlüsselung, die zwischen dem 6. und 10. Oktober 2025 stattfindet, ein Bestätigung in Ihrem ePostfach oder auf Ihrem Kontoauszug. 


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Ab dem 05.10.2025: Änderungen bei Echtzeitüberweisungen

Ab dem 05. Oktober 2025 erweiteren wir für Sie die Funktionalitäten für Echtzeitüberweisungen. Dies gilt für folgende Zahlungsverkehr-Arten:

  • Echtzeitüberweisungen sind standardmäßig möglich
  • Echtzeitüberweisungen sind als Dauerauftrag möglich
  • Echtzeitüberweisungen sind als terminierte Überweisungen möglich
  • Echtzeitüberweisungen sind als beleghafte Überweisungen möglich

Online-Banking 

In Ihrem Online-Banking ist diese Funktion seit 15.07.2025 im Überweisungs-Dialog auswählbar. Kreuzen Sie dafür "Als Echtzeitüberweisung ausführen" an.

Betragsgrenze

Die Betragsgrenze in Höhe von 100.000,00 € für Echtzeitüberweisungen entfällt. Die Überweisungslimits und das Echtzeitüberweisungslimit an Ihrem Girokonto begrenzen die Höhe der Überweisungen jedoch weiterhin. Diese Beschränkung können Sie im Online-Banking im Überweisungsdialog individuell und selbstständig unter "Limit ändern" anpassen..

Beleghafte Überweisung

Für die Ausführung einer beleghaften Überweisung als Echtzeitüberweisung werden die Überweisungsvordrucke mit einem zusätzlichen Feld ergänzt. Sie finden die neuen Vordrucke voraussichtlich ab 06.10.2025 in Ihrer Filiale. Die bisherigen Überweisungsbelege können Sie weiterhin verwenden - die Ausführung erfolgt in diesem Fall als Standardüberweisung. 


Ab dem 05.10.2025: Mehr Sicherheit bei Überweisungen 

Neue gesetzliche Vorgaben: Empfängerüberprüfung 

Wegen neuer Gesetzesvorgaben der Europäischen Union (EU) wird ab dem 5. Oktober 2025 vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt, auch bekannt als Verification of Payee (VoP). Davon betroffen sind alle Standard-Überweisungen sowie Euro-Echtzeitüberweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Ziel der Empfängerüberprüfung ist eine noch sicherere Abwicklung von Zahlungen. 

Junger Mann sitzt vor einem Laptop in einem Cafe und lächelt

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Welche Überweisungen sind betroffen?
    Die Empfängerüberprüfung ist gesetzlich für alle „Standard“- und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bestimmt.
  • Wer ist betroffen?
    Als Privatkunde bzw. -kundin gelten Sie als Verbraucherin bzw. Verbraucher. Damit ist die Empfängerüberprüfung immer verpflichtend. Eine Abwahl oder Deaktivierung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.
  • Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung?
    Mit der Empfängerüberprüfung für „Standard“-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des EWR bietet Ihnen die Sparda-Bank Nürnberg eG eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers, an den Sie eine entsprechende Überweisung in Auftrag geben wollen, an.

Wenn Sie zum Beispiel die IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angeben, wird abgeglichen, ob die angegebene IBAN und der von Ihnen angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Diesen Abgleich wird die Empfängerbank aufgrund der von Ihnen eingegebenen Angaben durchführen.

Als Ergebnis sehen Sie im Online-Banking (Web und App), 

  • ob der von Ihnen eingegebene Name des Zahlungsempfängers mit dem Namen des Kontoinhabers vollständig übereinstimmt, 
  • ob es ggf. eine leichte Abweichung gibt, inklusive der Anzeige der richtigen Bezeichnung,
  • ob die von Ihnen vorgenommenen Angaben komplett abweichen oder
  • ob keine Rückmeldung möglich ist.

Weitere Informationen:

Unabhängig vom Ergebnis der Empfängerüberprüfung können Sie jederzeit die Überweisung autorisieren/freigeben. Wenn jedoch die hinterlegten Daten nicht oder nur nahezu mit Ihren Angaben übereinstimmen, teilen wir Ihnen zusätzlich mit, welche Folge es haben kann, wenn Sie die Überweisung freigeben. Der Auftraggeber entscheidet selbst, ob die Überweisung trotzdem ausgeführt wird oder sie gegebenenfalls korrigieren beziehungsweise neu einreichen. Die bisherigen Gründe, die zu einer Abweisung in der Zahlungsverarbeitung durch die Sparda-Bank Nürnberg eG geführt haben, gelten dabei weiterhin (z.B. nicht vorhandener Verfügungsrahmen/Kontodeckung).

Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht elektronisch, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags bei der Bank durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind. 


Welche Online-Banking-Systeme sind betroffen? 

Die gesetzlichen Vorgaben werden von uns in der Web- und App-Version umgesetzt. 

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick:

In welchen Fällen wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt?
  • Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben vor der Freigabe von Standard-Überweisungen in Euro oder Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des EWR.

    Auch bei der Anlage neuer Daueraufträge erfolgt die Empfängerüberprüfung. Bestehende Daueraufträge werden nicht überprüft.

    Bei der Sparda-Bank Nürnberg eG wird die Funktion ab Sonntag, 5. Oktober 2025 im Online-Banking (Web und App) für Sie freigeschaltet.

    Wichtig: Die gesetzliche Frist zur Einführung der Empfängerüberprüfung ist spätestens der 9. Oktober 2025. Dies kann zwischen dem 6. und 9. Oktober 2025 zu Unregelmäßigkeiten in den Ergebnisanzeigen führen. Die Sparda-Bank Nürnberg eG hat keinen Einfluss auf die Rückmeldungen der Empfängerbank.

Was kostet die Empfängerüberprüfung?

Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung. Diese Dienstleistung wird entgeltfrei angeboten. 

Welche Informationen brauche ich für die Überprüfung?

Typischerweise IBAN und den Namen des Zahlungsempfängers; weitere Angaben können je nach Überweisung erforderlich sein. 

Wie wirkt sich die Empfängerüberprüfung auf die Überweisungsabwicklung aus?

Sie erhöht die Sicherheit, indem sie prüft, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen, bevor die Überweisung freigegeben wird. 

Was passiert, wenn der Empfängernamen deutlich von der IBAN abweicht?

Es wird eine Abweichung angezeigt; Sie können entscheiden, ob Sie die Überweisung trotzdem ausführen, korrigieren oder neu einreichen. 

Kann die Überprüfung abgewählt oder deaktiviert werden?

Nein. Die Empfängerüberprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. 

Wie erfolgt die Überprüfung im Online-Banking?

Im Web- oder App-Banking wird angezeigt, ob Name und IBAN übereinstimmen, ob es Abweichungen gibt und ob eine Rückmeldung möglich ist.

Was bedeutet “keine Rückmeldung möglich”?

Es konnte kein aussagekräftiger Abgleich vorgenommen werden. Bitte prüfen Sie die Empfängerdaten erneut.

Wichtig: Die gesetzliche Frist zur Einführung der Empfängerüberprüfung ist spätestens der 9. Oktober 2025. Dies kann zwischen dem 5. und 9. Oktober 2025 noch zu Unregelmäßigkeiten in den Ergebnisanzeigen führen. Die Sparda-Bank Nürnberg eG hat keinen Einfluss auf die Rückmeldungen der Empfängerbank.

Was passiert, wenn die Daten nicht übereinstimmen?

Die Bank weist die Zahlung nicht ab. Sie entscheiden als Auftraggeber, ob Sie die Zahlung freigeben, korrigieren oder neu eingeben.


Sie haben Fragen?

 

Kiara hilft Ihnen bei Ihren Fragen rund um alle Änderungen im Oktober!
 

Außerdem beantwortet Kiara Ihre Fragen rund um Ihr Online-Banking, Freigabeverfahren und Kreditkarten! Kiara steht für Ihre allgemeinen Fragen zur Verfügung.
Auskunft zu Ihrem individuellen Zahlungsverkehr, Kontostand oder Vertragsstatus gibt sie nicht.

Geben Sie daher keine persönlichen Informationen wie Namen, Geburtsdaten oder Kontonummern in das Textfeld ein!

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