Sparda-Bank Nürnberg eG

Ältere Frau sitzt auf einem Sofa und hält in jeder Hand ein Blatt Papier. Vor ihr ist eine Kaffeetisch mit einem Laptop zu sehen

Pflichtinformationen

Rechtliche Hinweise der Sparda-Bank Nürnberg eG

 





Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2)

Informationen für die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission Abschnitt 2 Artikel 30 Abs. 3

Weitere Informationen zur Zahlungsdienstrichtline PSD finden Sie auch hier:

Merkblatt der Europäischen Kommission

331 KB

Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Sparda-Bank Nürnberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Merkblatt zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen

Merkblatt

110 KB

Merkblatt zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen


EU-Preisverordnung (PreisVO)

Auftrag Währungsumrechnungsentgelte

44 KB

Auftrag zur Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer EWR-Währung

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