Sparda-Bank Nürnberg eG
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Ältere Frau sitzt auf einem Sofa und hält in jeder Hand ein Blatt Papier. Vor ihr ist eine Kaffeetisch mit einem Laptop zu sehen

Pflichtinformationen

Rechtliche Hinweise der Sparda-Bank Nürnberg eG

 





Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2)

Informationen für die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission Abschnitt 2 Artikel 30 Abs. 3

Weitere Informationen zur Zahlungsdienstrichtline PSD finden Sie auch hier:

Merkblatt der Europäischen Kommission

331 KB

Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Sparda-Bank Nürnberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Merkblatt zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen

Merkblatt

110 KB

Merkblatt zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen


EU-Preisverordnung (PreisVO)

Auftrag Währungsumrechnungsentgelte

44 KB

Auftrag zur Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen innerhalb des EWR in einer EWR-Währung

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