Sparda-Bank Nürnberg eG

Ältere Frau sitzt auf einem Sofa und hält in jeder Hand ein Blatt Papier. Vor ihr ist eine Kaffeetisch mit einem Laptop zu sehen

Zahlungskontengesetz (ZKG)

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG

Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen zum Basiskonto und zur Kontenwechselhilfe sowie dem Glossar zur Verfügung

Angaben zum Filialnetz sowie Geldautomatennetz (§17 Nrn. 2 und 3 ZKG)

Gemäß § 17 Satz 1 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV und § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir Ihnen nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung