Sparda-Bank Nürnberg eG
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Ältere Frau sitzt auf einem Sofa und hält in jeder Hand ein Blatt Papier. Vor ihr ist eine Kaffeetisch mit einem Laptop zu sehen

Zahlungskontengesetz (ZKG)

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Allgemeine Informationspflichten gemäß §14 ZKG

Wir stellen Ihnen nachfolgend Informationen zum Basiskonto und zur Kontenwechselhilfe sowie dem Glossar zur Verfügung

Angaben zum Filialnetz sowie Geldautomatennetz (§17 Nrn. 2 und 3 ZKG)

Gemäß § 17 Satz 1 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV und § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir Ihnen nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung