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Junges Paar im Freien freut sich über den Jahreswechsel. Im Hintergrund leuchten unscharfe warme Lichterketten vor dunklem Hi

Änderungen im neuen Jahr

  • Am 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde
  • Mehrwertsteuer in der Gastronomie sinkt von 19 auf 7 Prozent 
  • Pendlerpauschale: Ab dem ersten Kilometer können für die einfache Fahrt zur Arbeit 38 Cent abgesetzt werden. 
  • Grundsicherung nach dem SGB II ist der neue Name für Bürgergeld - ( die Regelsätze bleiben unverändert )
  • Kindergeld steigt um 4 € pro Kind und Monat auf 259 €
  • Kinderfreibetrag steigt auf 4.878 € pro Kind und für jedes Elternteil einzeln ( in 2025 waren es 4.800 € )
  • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von 8.050 € auf 8.450 € monatlich
  • Verdienstgrenze für Minijob erhöht sich auf 603 € monatlich
  • Der Preis für das Deutschlandticket steigt von 58 auf 63 €
  • Ab dem ersten Quartal ist der Schufa-Score digital und kostenlos abrufbar
  • Mit der Aktivrente dürfen Beschäftigte im Rentenalter bis 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen
  • Führerschein-Umtausch: Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 in das neue EU-weit einheitliche Scheckkartenformat umgetauscht werden.
  • Bis zum 7. Juni 2026 muss auch Deutschland die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Unternehmen sollen verpflichtet sein,  in Stellenausschreibungen das Einstiegsgehalt oder die vorgesehene Gehaltsspanne anzugeben.
  • Ab dem 31. Juli soll das EU-weite "Recht auf Reparatur"  eingeführt werden. Über die Garantiezeit hinaus werden Hersteller verpflichtet, Ersatzteile und Reparaturen für beispielsweise, Haushaltsgeräte, anzubieten.
Eltern mit Kindern auf dem Sofa mit einem Laptop

Weitere Änderungen in Planung:

Die Bundesregierung plant für 2026 zwei neue Maßnahmen zur Stärkung der privaten Altersvorsorge: 

Das Altersvorsorgedepot für Erwachsene
Die Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche

  • Im Vergleich zur klassischen Riester-Rente soll mit dem Altersvorsorgedepot das Geld stärker in beispielsweise ETFs oder Fonds investiert werden können. Dafür entfällt die Garantie und langfristig können höhere Renditen möglich sein. Zusätzlich zu den Steuervorteilen sind auch staatliche Zulagen geplant.
  • Mit der Frühstart-Rente soll bereits für 6- bis 18-Jährige ein finanzielles Startkapital fürs Alter angespart werden. Dafür ist ein eigenes Vorsorgedepot erforderlich in dem der Staat eine monatliche Einzahlung für ab 2020 geborene Kinder leistet. Die Einführung erfolgt nach und nach. Kinder, die 2020 geboren sind, sollen rückwirkend für 2026 die Förderung bekommen. Im Jahr darauf erhalten zusätzlich, die in 2021 geborenen Kinder die Förderung. So sollen erst ab 2029 alle 6- bis 18-Jährigen die geplanten Fördergelder erhalten.

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