Sparda-Bank Nürnberg eG
Login zum Online-Banking

FAQ - Häufig gestellte Fragen bei der Sparda-Bank Nürnberg

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht von häufig gestellten Fragen. Gerne können Sie auch unseren KI-Chabot Kiara nutzen, welche Ihnen allgemeine Fragen zu unseren Produkten und Leistungen beantworten kann.

KI-Chatbot Kiara

Gerne beantwortet Ihnen unser KI-Chatbot Kiara Ihre Fragen zu unseren Produkten und Leistungen

Auskunft zu Ihrem individuellen Zahlungsverkehr, Kontostand oder Vertragsstatus gibt sie nicht. Geben Sie daher keine persönlichen Informationen wie Namen, Geburtsdaten oder Kontonummern in das Textfeld ein!

FAQ - Online-Banking

Online-Banking | Login

Was benötige ich für den Login ins neue Online-Banking?

Für den Login ins Online-Banking benötigen Sie folgendes:

  • Sparda-NetKey oder Alias
  • Online-Banking PIN (8-20 stelliges Passwort, welches Sie sich selber vergeben haben)
  • Smartphone, Tablet oder chipTAN-Generator

Bei Fragen rund um die Anmeldung sind wir gerne für Sie da!

Ich habe meine Online-Banking-PIN vergessen. Was nun?

Für den Login ins Online-Banking benötigen Sie neben dem Sparda-NetKey oder Alias, Ihre persönliche Online-Banking-PIN. Die Online-Banking-PIN ist ein 8-20 stelliges Passwort, welches Sie sich einmal selber vergeben haben.

Sollten Sie Ihre Online-Banking-PIN nicht mehr kennen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Wie kann ich meine Online-Banking-PIN ändern?

Sollte Ihnen Ihre aktuelle Online-Banking-PIN nicht gefallen, können Sie diese ganz einfach selber ändern.

 

Online-Banking Web-Browser:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking am Browser an.
  2. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und wählen Sie „Onlinezugang & Sicherheit“ aus
  3. Im Bereich "Onlinezugang" können Sie auf das "Bleistift-Symbol" klicken und Ihre Online-Banking-PIN ändern.

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie unten rechts auf "Menü".
  3. Anschließend tippen Sie bitte auf "PIN ändern".
Ich habe mein Online-Banking gesperrt. Wie kann ich es entsperren?

Sollten Sie Ihre Online-Banking-PIN dreimal falsch eingegeben haben, wird Ihr Online-Banking Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. 

Wenn Ihnen die Online-Banking-PIN wieder einfällt, können Sie Ihren Online-Banking Zugang durch Eingabe der richtigen PIN und durch Bestätigung einer Freigabe-TAN (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN) wieder selber entsperren. 

Sollte Ihnen die Online-Banking-PIN nicht mehr bekannt sein, wenden Sie sich bitte an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Wie schalte ich mich für das Online-Banking frei?

Sollten Sie bisher noch kein Online-Banking bei uns genutzt haben, schalten wir Sie gerne hierfür frei. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Kundenservice oder schauen Sie in einer unserer Filialen vorbei.

Was ist der Alias?

Der Alias ist ein individueller Benutzername, der in den Online-Banking-Einstellungen jederzeit geändert werden kann.

Sollten Sie Ihren Alias nicht kennen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Gerne helfen wir Ihnen weiter. 

Wo kann ich meinen Alias zur Anmeldung ins Online-Banking ändern?

Mit dem Alias können Sie sich einen persönlichen Benutzernamen erstellen, mit welchem Sie sich im Online-Banking anmelden können. 

Sie können den Alias jederzeit in der Web-Anwendung des Online-Bankings ändern.

Dies funktioniert wie folgt:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen.
  3. Öffnen Sie nun "Datenschutz & Sicherheit".
  4. Scrollen Sie nun zum Punkt "Onlinezugang".
  5. Klicken Sie auf die drei Punkte bei "Alias" und anschließend auf "Ändern".
  6. Vergeben Sie sich nun einen neuen Alias.
  7. Klicken Sie zum Speichern auf "Übernehmen".

Bitte achten Sie darauf, dass der Alias nicht zu einfach ist. (z.B. nicht nur der Vorname). 

Was ist der Sparda-NetKey?

Der Sparda-NetKey ist eine personenbezogene Online-Banking Zugangsnummer. Sie können diese im Online-Banking im Bereich "Onlinezugang & Sicherheit" einsehen. Für die Anmeldung im Online-Banking können Sie jedoch Ihren Alias (Benutzernamen) verwenden. Den Alias können Sie ebenfalls im Online-Banking einsehen und jederzeit anpassen. 

Online-Banking | Kontoansicht, Überweisungen & Umsätze

Wie mache ich eine Überweisung?

Überweisungen können Sie kostenlos im Online-Banking über den Browser an einem Computer, sowie über die SpardaBanking App am Smartphone oder Tablet eingeben. Alternativ stehen Ihnen Überweisungsträger in den Filialen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass je nach Kontomodell Gebühren für beleghafte Überweisungsträger anfallen können. 

Die Überweisung ist nach Freigabe sofort im System gespeichert und kann nicht mehr bearbeitet oder storniert werden!

 

Online-Banking Web-Version:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie auf den Reiter "Überweisung". 
  3. Wählen Sie gegebenenfalls das gewünschte Abbuchungskonto aus.
  4. Füllen Sie die Felder Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszwecks in der Überweisungsmaske aus. 
  5. Optional können Sie ein Ausführungsdatum eingeben (Terminüberweisung).
  6. Wenn Sie möchten, dass die Überweisung als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden soll, setzen Sie den Haken bei "Als Echtzeitüberweisung ausführen".
  7. Anschließend geben Sie die Überweisung über eines unserer Freigabeverfahren (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN) frei. 

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie unten auf das "Euro-Symbol" und wählen Sie "Überweisung" aus.
  3. Wählen Sie gegebenenfalls das gewünschte Abbuchungskonto aus.
  4. Füllen Sie die Felder Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszwecks in der Überweisungsmaske aus. 
  5. Optional können Sie ein Ausführungsdatum eingeben (Terminüberweisung).
  6. Wenn Sie möchten, dass die Überweisung als Echtzeitüberweisung ausgeführt werden soll, setzen Sie den Haken bei "Als Echtzeitüberweisung ausführen".
  7. Anschließend geben Sie die Überweisung über eines unserer Freigabeverfahren (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN) frei. 
Wie mache ich eine Umbuchung?

Umbuchungen können Sie kostenlos im Online-Banking über den Browser an einem Computer, sowie über die SpardaBanking App am Smartphone oder Tablet eingeben. 

Die Umbuchung ist nach Freigabe sofort im System gespeichert und kann nicht mehr bearbeitet oder storniert werden!

 

Online-Banking Web-Version:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie auf den Reiter "Überweisung". 
  3. Wählen Sie gegebenenfalls das gewünschte Abbuchungskonto aus. 
  4. Geben Sie bei „Zahlungsempfänger“ nun Ihren eigenen Namen ein und wählen Sie das gewünschte Empfängerkonto aus.
  5. Befüllen Sie die weiteren Felder „Betrag“ und „Verwendungszweck“.
  6. Optional können Sie ein Ausführungsdatum eingeben (Terminüberweisung).
  7. Anschließend geben Sie die Umbuchung über eines unserer Freigabeverfahren (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN) frei. 

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie unten auf das "Euro-Symbol" und wählen Sie "Überweisung" aus.
  3. Wählen Sie gegebenenfalls das gewünschte Abbuchungskonto aus. 
  4. Geben Sie bei „Zahlungsempfänger“ nun Ihren eigenen Namen ein und wählen Sie das gewünschte Empfängerkonto aus.
  5. Befüllen Sie die weiteren Felder „Betrag“ und „Verwendungszweck“.
  6. Optional können Sie ein Ausführungsdatum eingeben (Terminüberweisung).
  7. Anschließend geben Sie die Umbuchung über eines unserer Freigabeverfahren (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN) frei. 
Wo finde ich meine Überweisungsvorlagen?

Ihre Überweisungsvorlagen finden Sie direkt im Online-Banking. Bei der Erfassung einer Überweisung im Feld "Empfänger (Name oder Firma)" werden Ihnen die Empfänger vorgeschlagen, die Sie als Vorlage gespeichert haben.

Ihre Überweisungs-Vorlagen können Sie jederzeit im Online-Banking einsehen, bearbeiten oder löschen.

 

Online-Banking Web-Browser:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking am Browser an.
  2. Klicken Sie auf den Reiter "Vorlagen“
  3. Ihnen werden die Überweisungsvorlagen angezeigt, welche Sie bearbeiten und auch löschen können. 

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie unten in der Mitte auf das "Euro-Symbol" und anschließend auf "Vorlagen".
  3. Ihnen werden die Überweisungsvorlagen angezeigt, welche Sie bearbeiten und auch löschen können. 
Wie erhöhe ich mein Online-Banking Limit für Überweisungen?

Über das Online-Banking haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Tageslimit für Überweisungen anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn Sie unser Standardlimit nutzen und das Limit nicht dauerhaft von uns reduziert wurde. 

Die Limitanpassung nehmen Sie im Online-Banking wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an
  2. Klicken Sie im Menü auf "Service & Mehrwerte"
  3. Sie werden direkt in das Menü "Auftragslimits" weitergeleitet
  4. Geben Sie hier das gewünschte Limit in Euro ein und wählen Sie, wie lange das Limit gültig sein soll
  5. Klicken Sie anschließend auf "Limit ändern"
  6. Bestätigen Sie nun die Limiterhöhung mit Ihrem Freigabeverfahren

Sollten Sie das Limit für Dauerauftragseinrichtigung oder Terminüberweisungen anpassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Zusätzlich zum Überweisungslimit können Sie ein Echtzeitüberweisungslimit festlegen - entweder je einzelne Zahlung oder pro Tag. Bitte beachten Sie, dass das normale Überweisunglimit weiterhin berücksichtigt wird. Sollten Sie also eine höhere Echtzeitüberweisung durchführen wollen, muss auch das normale Überweisungslimit angepasst werden.

Wie kann ich Benachrichtigungen bei Umsätzen oder Kontostandsänderungen in der SpardaBanking App einrichten?

Wenn Sie bei Geldeingängen sowie Geldabgängen bei Ihren Girokontoumsätze per Push-Benachrichtigung informiert werden wollen, können Sie dies ganz einfach in der SpardaBanking App einrichten. 

  • Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  • Tippen Sie in der Übersicht oben rechts auf das „Glocken-Symbol“.
  • Wählen Sie „Kontostände und Umsätze“ aus.
  • Tippen Sie nun bei der gewünschten Benachrichtigungsfunktion auf „Neue Benachrichtigung“ und richtigen Sie die Benachrichtigungsfunktion wie gewünscht ein.

Hinweis: Bei Umsätzen bitte zum Beispiel -1.000.000 bis 1.000.000 eingeben, damit alle Umsätze in diesem Bereich gemeldet werden. Belassen Sie den Wert auf 0,00, erhalten Sie keine Meldungen via Push-Nachricht.

Wie weit zurück kann ich meine Umsätze im Online-Banking einsehen?

Die Umsatzanzeige im Online-Banking geht zwei Jahre zurück.

Aufgrund unseres IT-Wechsels, welcher im Juli 2025 stattgefunden hat, können die Umsätze in der Umsatzanzeige rückwirkend nur maximal bis Juli 2024 angezeigt und gefiltert werden. Für Abfragen größer als 90 Tage ist eine 2-Faktor-Authentifizierung erforderlich.

Alle Umsätze darüber hinaus finden Sie in den Kontoauszügen im Postfach, wenn diese schon einmal als PDF erstellt wurden. Im Postfach finden Sie ebenfalls ein Archiv für die Kontoauszüge und Mitteilungen der letzten 10 Jahre. Kontauszüge, die Sie per Post erhalten oder an einem Kontoauszugsdrucker ausgedruckt haben, werden nicht im Postfach Ihres Online Bankings angezeigt.

Was ist eine Echtzeitüberweisung (Instant Payment)?

Mit einer Echtzeitüberweisung (Instant Payment) überweisen Sie Geld im Online-Banking innerhalb weniger Sekunden direkt auf das Konto des Empfängers. Anders als normale Überweisungen werden Echtzeitüberweisungen 24/7 gebucht - auch an Wochenenden und Feiertagen. 

Um eine Echtzeitüberweisung im Online-Banking zu tätigen müssen Sie in der Überweisungseingabe den Haken bei "Als Echtzeitüberweisung ausführen" setzen. 

Bitte prüfen Sie die eingegebenen Überweisungsdaten sorgfältig und geben Sie Überweisungen nur frei, wenn Sie das Geld wirklich überweisen wollen. Echtzeitüberweisungen befinden sich sofort beim Empfänger und können nicht mehr storniert werden!

Eine Echtzeitüberweisung kostet so viel wie eine normale Überweisung. Über das Online-Banking ist eine Echtzeitüberweisung kostenfrei. Je nach Kontomodell kann eine beleghafte Echtzeitüberweisung (Überweisungsträger) jedoch gebührenpflichtig sein. Bitte achten Sie hierzu auf das Kontomodell und auf unser Preis- und Leistungsverzeichnis. 

Was ist ein Echtzeitüberweisungslimit?

Grundsätzlich greift immer das hinterlegte Auftrags-Überweisungslimit, welches Sie selber im Online-Banking anpassen können, wenn Sie unser Standardlimit nutzen und kein von uns dauerhaft reduziertes Limit hinterlegt haben. 

Für Echtzeitüberweisungen können Sie für jedes Konto einen Maximalbetrag festlegen – entweder je einzelne Zahlung oder pro Tag. Das erhöht die Sicherheit und Sie haben mehr Kontrolle über Ihre Zahlungen. Sollten Sie also eine höhere Echtzeitüberweisung durchführen wollen, muss auch das normale Überweisungslimit angepasst werden.

Kann ich auch Überweisungen ins Ausland machen?

Sie können im Online-Banking auch Überweisungen im SEPA-Inland vornehmen. Sollte die Währung im Zielland nicht Euro sein, wird der Betrag einfach in die Fremdwährung umgerechnet. 

In folgende SEPA-Länder können Sie direkt über das Online-Banking-Überweisungsformular überweisen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Monaco
  • San Marino
  • Andorra
  • Vatikanstadt

 

Wenn das Zielland kein SEPA-Land ist, müssen Sie eine beleghafte Überweisung über ein Auslandsformular vornehmen. Dieses Formular finden Sie in der Browser-Anwendung des Online-Bankings unter "Privatkunden" → Formulare (PDFs)", in unseren Filialen oder kann per Post zugeschicket werden. Bitte beachten Sie, dass für Überweisungen ins Ausland separate Gebühren anfallen, welche Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis unter www.sparda-n.de/preise entnehmen können. Zusätzlich zu unseren Gebühren kann auch die Empfängerbank eine Gebühr verlangen.

Für z.B. folgende Länder wird das Auslandsformular benötigt:

  • Großbritannien (nach dem Brexit)
  • USA
  • Australien
  • China
  • Japan
  • Kanada
  • Brasilien

 

SEPA-Inland umfasst alle Länder der Europäischen Union (EU), sowie einige Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und andere Länder wie die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein.

SEPA-Ausland sind alle Länder, die nicht zu diesem SEPA-Raum gehören, insbesondere Länder außerhalb der EU und EWR.

Warum sehe ich mehr als nur mein eigenes Konto im Online-Banking?

Im Online-Banking werden Ihnen alle Konten angezeigt, für welche Sie bevollmächtigt sind und für welche eine aktive Online-Banking-Vereinbarung vorliegt. 

Sollten Sie z.B. Vollmacht auf das Konto Ihrer Kinder oder Eltern haben und bei der Einrichtung der Vollmacht wurde eine Online-Banking-Vereinbarung getroffen, wird dieses Konto automatisch im Online-Banking angezeigt.

Sollten Sie die Konten nicht sehen wollen, können Sie diese über das Drei-Punkte-Menü beim Reiter "Kontoübersicht anpassen" jederzeit ausblenden. Alternativ können wir die Online-Banking-Vereinbarung für diese Konten auch löschen. 

Wie füge ich eine externe Bankverbindung hinzu?

Fügen Sie Konten, die Sie bei anderen Banken haben, zu Ihrer Kontenübersicht hinzu. Damit haben Sie einen schnellen Überblick über Ihre Finanzen.

Online-Banking Web-Version:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie im Startmenü bei der Kontoübersicht des Gesamtsaldos auf die drei Punkte.
  3. Wählen Sie nun "Externe Konten hinzufügen" aus.
  4. Bitte beachten Sie im nächsten Schritt die Bedingungen der Multibanking-Zusatzdienste und stimmen Sie diesen zu, falls Sie dies noch nicht gemacht haben.
  5. Suchen Sie anschließend mittels Bankname, BIC, oder BLZ das Kreditinstitut welches Sie im Online-Banking hinzufügen möchten.
  6. Melden Sie sich nun mit den ihnen bekannten Zugangsdaten Ihrer Fremdbank an.
  7. Bestätigen Sie die Einbindung mittels Freigabeverfahren Ihrer Fremdbank.

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie in der Kontoübersicht neben dem Gesamtsaldo auf das "Bleistift-Symbol".
  3. Wählen Sie nun "Externe Konten hinzufügen" aus.
  4. Bitte beachten Sie im nächsten Schritt die Bedingungen der Multibanking-Zusatzdienste und stimmen Sie diesen zu, falls Sie dies noch nicht gemacht haben.
  5. Suchen Sie anschließend mittels Bankname, BIC, oder BLZ das Kreditinstitut welches Sie im Online-Banking hinzufügen möchten.
  6. Melden Sie sich nun mit den ihnen bekannten Zugangsdaten Ihrer Fremdbank an.
  7. Bestätigen Sie die Einbindung mittels Freigabeverfahren Ihrer Fremdbank.
Welche Banken kann ich als externe Bankverbindung (Fremdbankverbindung) im Online-Banking einbinden, damit ich diese sehen?

Folgende Bankkonten können als externe Konten im Online-Banking hinzugefügt werden. Sollte es bei der Einbindung zu einer Fehlermeldung kommen, kann es sein, dass die Fremdbank den Service aktuell nicht anbietet oder Wartungsarbeiten stattfinden.

 

  • Sparda-Banken
  • Volks- und Raiffeisenbank
  • Sparkasse
  • Deutsche Bank
  • comdirect Bank AG
  • Postbank
  • ING
  • DKB
  • TargoBank
  • Commerzbank
  • HypoVereinsbank
  • Santander
  • Consorsbank
  • 1822 direkt
  • Degussa Bank
  • apoBank
  • Bundesbank
  • Oberbank
  • Volkswagen Bank
  • Oldenburgische Landesbank
  • NorisBank
  • Audi Bank
  • SKODA Bank
  • Volksbank Österreich
  • Raiffeisen Österreich
  • PayPal (aktuell leider noch nicht möglich)
  • Solarisbank
  • Baader Bank
  • Bankhaus Lampe
  • BTG Pactual Europe S.A.
  • National-Bank
  • Bethmann Bank
  • HSBC Deutschland
  • Sydbank
  • Isbank AG
  • KT Bank

Online-Banking | Postfach (Kontoauszüge, Mitteilungen & Nachrichten)

Wo finde ich meine Kontoauszüge und Mitteilungen?

Wenn Sie für das Postfach im Online-Banking freigeschalten sind, finden Sie dort Ihre Kontoauszüge und Mitteilung, welche bereits einmal als PDF erzeugt wurden. Sollten Sie die elektronischen Kontoauszüge und Mitteilungen für das Postfach erst vor kurzem freigeschalten haben, erscheinen nur die neuen Auszüge als PDF. Die alten Kontoauszüge und Mitteilungen haben Sie zuvor dann über einen anderen Weg (Post oder Kontoauszugsdrucker) erhalten.

Die Nacherstellung von Kontoauszügen und Mitteilungen als PDF in das Postfach ist leider nicht möglich.

Das Postfach finden Sie in der Web-Anwendung oben rechts. In der SpardaBanking App finden Sie das Postfach unten in der Menüleiste.

Wie kann ich eine Nachricht an die Bank über das Online-Banking schreiben?

Über das Postfach im Online-Banking können Sie uns legitimierte Nachrichten zukommen lassen. Zudem können Sie hier auch kontobezogene Fragen stellen und Anhänge (maximal 25 Dateien, max. 10 MB pro Datei, max. 30 MB je Nachricht)  an uns senden. 

Sobald eine neue Nachricht für Sie im Postfach vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail. 

 

Online-Banking über den Web-Browser:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Öffnen Sie das Postfach oben rechts.
  3. Wählen Sie gegebenenfalls links das entsprechende Sparda-Kundenkonto aus.
  4. Klicken Sie rechts auf „Nachricht schreiben“.
  5. Wählen Sie nun einen Betreff aus.
  6. Verfassen Sie Ihre Nachricht und fügen Sie optional Anhänge hinzu.
  7. Klicken Sie auf „Weiter“ und geben Sie den Versand über eines unserer Freigabeverfahren frei.

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Öffnen Sie das Postfach unten links.
  3. Wählen Sie das entsprechende Sparda-Kundenkonto aus.
  4. Tippen Sie unten rechts auf „Nachricht schreiben“.
  5. Wählen Sie nun einen Betreff aus.
  6. Verfassen Sie Ihre Nachricht und fügen Sie gegebenenfalls Anhänge hinzu.
  7. Klicken Sie auf „Weiter“ und geben Sie den Versand über eines unserer Freigabeverfahren frei.
Wie lange werden meine Kontoauszüge gespeichert?

Wenn Sie das Postfach im Online-Banking nutzen, werden Kontoauszüge, welche bereits einmal als PDF erstellt wurden, bis zu zehn Jahre gespeichert.

Alle bereits erstellten PDF Kontoauszüge welche älter als zwölf Monate sind, werden im Bereich "Archiv" innerhalb Ihres Postfachs archiviert und können dort jederzeit abgerufen werden.

Online-Banking | Finanzsoftware

Welche Zugangsdaten benötige ich für meine Finanzsoftware?

Sie nutzen eine Finanzsoftware wie z.B. StarMoney, WISO Mein Geld, Profi cash oder Outbank

Folgendes müssen Sie tun, um eine Finanzsoftware nutzen zu können:

  1. Bitte melden Sie sich einmal in unserem Online-Banking an und aktivieren Sie eines unserer Freigabeverfahren (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN). 
  2. Hinterlegen Sie in Ihrer Finanzsoftware bitte die FinTS-URL https://fints2.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet
  3. Nach erfolgreicher Aktivierung melden Sie sich in Ihrer Banking-Software mit Ihrem Alias und Ihrer Online-Banking-PIN an.

Weitere Infos über Drittanbieter finden Sie hier:

https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a*

*Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

Welche Freigabeverfahren kann ich mit der Finanzsoftware nutzen?

Sie können alle Freigabeverfahren verwenden, die wir anbieten. Sowohl die SpardaSecureGo+ App sowie das Sm@rtTAN-Verfahren (chipTAN) ermöglichen eine Freigabe der entsprechenden Aufträge.

 

An wen wende ich mich bei Problemen mit meiner Finanzsoftware?

Wenn in Ihrer Finanzsoftware Probleme auftreten, so wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice des Anbieters/Herstellers Ihrer Finanzsoftware.

Da wir nicht der Herausgeber von Drittanwendungen sind, können wir auch keinen Support hierfür leisten.

Depots im Online-Banking (Union Investment/MeinInvest/VermögenPlus)

Kann ich mein Union Investment oder MeinInvest/VermögenPlus Depot im Online-Banking einsehen und verwalten?

Ja, im Online-Banking wird Ihnen das Depot der Union Investment inklusive des Postfachs automatisch angezeigt. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Stammdaten (z.B. Name, Geburtsdatum, Adresse) bei uns im System und bei der Union Investment übereinstimmen.

Im Online-Banking müssen Sie dann noch die "Ditgiale Freischaltung Ihres UnionDepots" bestätigen und mit einem Freigabeverfahren von uns freigeben.

Mit welchem Freigabeverfahren gebe ich Aufträge für die Union Investment im Online-Banking der Sparda-Bank Nürnberg frei?

Wenn Sie Transaktionen im Union Investment Depot über unser Online-Banking vornehmen, können Sie diese ganz einfach mit unseren Freigabeverfahren freigeben. 

TEO - bisheriges Online-Banking

Warum kann ich meine Konten in TEO nicht mehr aktualisieren?

Mit dem Wechsel unseres IT-Dienstleisters haben wir ein neues Online-Banking erhalten. Die Nutzung von TEO  ist ab dem 14.07.2025 nur noch sehr eingeschränkt möglich. Wir empfehlen Ihnen, unser neues Online-Banking zu nutzen. 

Ich möchte mein TEO-Profil löschen. Wie gehe ich vor?

Wenn Sie nur Konten der Sparda-Bank Nürnberg eG in TEO eingebunden haben, müssen Sie nichts unternehmen. Konten der Sparda-Bank Nürnberg eG werden automatisch aus TEO entnommen und nach 30 Tagen wird Ihr TEO Profil von der COMECO gelöscht.

Wenn Sie auch Konten von anderen Banken in TEO eingebunden haben, werden nur die Konten der Sparda-Bank Nürnberg eG automatisch aus TEO entnommen und in das neue Banking übertragen. Die weiteren Bankverbindungen verbleiben in TEO.

Sie können Ihr TEO Profil über folgenden Weg löschen:

  1. Loggen Sie sich in TEO ein.
  2. Klicken Sie auf „Profil“.
  3. Im Menü „mein Profil“ können Sie unter „Account löschen“ nun die vollständige Datenlöschung in TEO auslösen.
Ich möchte TEO auch nach dem IT-Wechsel nutzen – ist das möglich?

Das ist möglich, jedoch mit sehr vielen Einschränkungen. Eine weitere Nutzung von TEO wird daher nicht empfohlen.

Sollten Sie Ihr Konto wieder in TEO einbinden wollen, müssen Sie sich erst einmal in unserem neuen Online-Banking anmelden und Ihre PIN ändern, sowie die neue SpardaSecureGo+ App einrichten. Sollten Sie das chipTAN-Verfahren nutzen, entfällt die Einrichtung der SpardaSecureGo+ App.

Danach können Sie Ihr Konto der Sparda-Bank Nürnberg eG in TEO einbinden, die Kontoumsätze und Salden einsehen, sowie Überweisungen tätigen. Kontoauszüge, Mitteilungen, die Anlage von Geldanlagen und eine Kommunikation mit uns ist über TEO nicht mehr möglich.

Zudem können wir nach unserem IT-Wechsel keinen TEO-Support mehr leisten. TEO wird von der COMECO GmbH & Co. KG angeboten. Bei Banking-Problemen oder Fragen zu TEO wenden Sie sich bitte ausschließlich an die COMECO*.

*Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

FAQ - SpardaSecureGo+ App

SpardaSecureGo+ App

Auf welchen Geräten kann ich die SpardaSecureGo+ App installieren?

Die SpardaSecureGo+ App können Sie auf einem Smartphone oder einem Tablet installieren. Maximal können Sie drei Geräte registrieren und gleichzeitig nutzen.

Folgende Geräte sind kompatibel:

  • Apple-Geräte mit iOS 17.6 oder neuer 
  • Android-Geräte mit Android 10 oder neuer

 

Für folgende Geräte steht die SpardaSecureGo+ App nicht zur Verfügung:

  • Huawei-Geräte
  • Computer (Windows, Macintosh, Linux)
Wie erhalte ich einen Aktivierungscode, um die SpardaSecureGo+ App einzurichten?

Maximal können Sie bis zu drei Geräte registrieren und gleichzeitig nutzen. 

Um ein neues Gerät zu registrieren, benötigen Sie einen Aktivierungscode, welchen Sie von uns erhalten.

Bitte kommen Sie hierzu persönlich oder telefonisch auf uns zu. Nach erfolgreicher Legitimation, lassen wir Ihnen gerne einen Aktiverungscode zukommen. 

Wie kann ich ein weiteres Gerät für die SpardaSecureGo+ App registrieren?

Maximal können Sie bis zu drei Geräte registrieren und gleichzeitig nutzen. 

Sollten Sie bereits ein funktionierendes Gerät hinterlegt haben und möchten nur ein weiteres registrieren, können Sie einen Aktivierungscode direkt über das Online-Banking anfordern.  

Dies funktioniert wie folgt:
 

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an
  2. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen
  3. Öffnen Sie nun "Datenschutz & Sicherheit"
  4. Scrollen Sie nun zum Punkt "Sicherheitsverfahren"
  5. Klicken Sie auf den Pfeil bei "SecureGo plus"
  6. Sie sehen nun ihr bereits registriertes Gerät
  7. Über "Gerät hinzufügen" können Sie einen Aktivierungscode erzeugen, welcher Ihnen per Post zugestellt wird
Ich habe ein neues Handy - wie übertrage ich die SpardaSecureGo+ App auf das neue Gerät?

Sollten Sie die SpardaSecureGo+ App bereits auf einem anderen Gerät installiert haben und ist dieses Gerät ist noch funktionsfähig, können Sie die Daten der App auf ein neues Gerät übertragen. 

  1. Installieren Sie hierfür die SpardaSecureGo+ App auf dem neuen Smartphone oder Tablet.
  2. Öffnen Sie die SpardaSecureGo+ App auf Ihrem alten Gerät und tippen Sie in den Einstellungen auf „Gerätewechsel“ und anschließend auf „Gerätewechsel vorbereiten“.
  3. Nach der Bestätigung mit Ihrem Freigabe-Passwort wird Ihnen ein Aktivierungscode auf dem alten Gerät angezeigt.
  4. Auf dem neuen Gerät öffnen Sie die neu installierte SpardaSecureGo+ App und tippen Sie auch hier in den Einstellungen auf „Gerätewechsel“. Anschließend wählen Sie auf dem neuen Gerät „Gerätewechsel durchführen“ aus.
  5. Scannen Sie nun mit dem neuen Gerät den Aktivierungscode ab, welcher Ihnen auf dem alten Gerät angezeigt wird.
  6. Fertig. Die Daten wurden übertragen und das neue Gerät ist sofort einsetzbar.
Wie entsperre ich die SpardaSecureGo+ App?

Nach dreimaliger Falscheingabe des Freigabe-Passworts wird die SpardaSecureGo+ App gesperrt.

Sie erhalten per Post automatisch einen Entsperrcode zur Entsperrung der App.

Der Entsperrcode hat kein Ablaufdatum und kann jederzeit verwendet werden. Alternativ können Sie das Freigabeverfahren auch in einer unserer Filialen entsperren lassen.

Brauche ich für alle sichtbaren Konten in meinem Online-Banking extra SpardaSecureGo+ Aktivierungscodes?

Nein. Sie können mit der SpardaSecureGo+ App Freigaben für alle sichtbaren Konten im Online-Banking durchführen. 

Ein zusätzlicher Aktivierungscodes pro Kontoverbindung ist nicht notwendig.

Wie viel Zeit habe ich, um eine Transaktion über die SpardaSecureGo+ App freizugeben?

Sobald Sie eine Transaktion aus dem Online-Banking zur Freigabe in die SpardaSecureGo+ App weitergeben, startet ein Timer von 5 Minuten.

Sie können sich somit bequem in der SpardaSecureGo+ App anmelden und die Transaktion prüfen und anschließend freigeben. 

Sollten die 5 Minuten ohne Freigabe verstreichen, wird die Transaktion abgelehnt und der Vorgang muss erneut im Online-Banking gestartet werden. 

Ich nutze die SpardaSecureGo+ App auf mehreren Geräten. Muss ich ein Gerät auswählen, bevor ich einen Auftrag zur Freigabe schicke?

Sie müssen kein Gerät auswählen. Die Freigabe wird gleichzeitig an alle Geräte versendet, die Sie registriert haben.

Kann ich die SpardaSecureGo+ App auf mehreren Endgeräten installieren und zur Freigabe nutzen?

Sie können die SpardaSecureGo+ App auf bis zu drei Geräten installieren.

Ist die SpardaSecureGo+ App auf den Geräten freigeschaltet, können Sie Freigaben auf jedem aktiven Gerät tätigen. Die App kann sowohl auf Smartphones als auch auf Tablets installiert werden und ist mit Ihrem selbstgewählten Kennwort, per Fingerabdruck oder Face-ID gesichert. 

Für jedes neue Gerät erhalten Sie einen eigenen Aktivierungscode per Post.

Was ist das Freigabe-Passwort?

Mit dem Freigabe-Passwort geben Sie Ihre Transaktion über die SpardaSecureGo+ App frei. Sie legen Ihren individuellen Freigabe-Passwort selbst fest. Zusätzlich können Sie auch die Biometrie Ihres mobilen Endgerätes nutzen.

Ich habe bisher immer die SpardaSecureApp genutzt. Muss ich jetzt die neue SpardaSecureGo+ App einrichten?

Die SpardaSecureApp, welche Sie mit TEO genutzt haben, funktioniert nach unserem IT-Wechsel nicht mehr. 

Bitte laden Sie sich die neue SpardaSecureGo+ App herunter. 

Die SpardaSecureGo+ App kann auf Smartphones und Tablets installiert werden. Sie ist kompatibel mit Apple-Geräten ab iOS 17.6 oder neuer und Android-Geräten ab Android 10 oder neuer.

Die SpardaSecureGo+ App steht nicht für Huawei-Geräte und Computer (Windows, Macintosh, Linux) zur Verfügung.

FAQ - Sm@rt-TAN (chipTAN)

Sm@rt-TAN (chipTAN)

Was ist Sm@rt-TAN (chipTAN)?

Sm@rt-TAN entspricht dem bisherigen chipTAN-Verfahren. Wie bisher fordern Sie eine TAN per Flicker-Code über Ihren bereits vorhandenen TAN-Generator an.

Mit speziellen Geräten können Sie zusätzlich auch per Foto-TAN eine TAN erzeugen.

Ich besitze schon einen TAN-Generator. Kann ich diesen auch für das neue Online-Banking der Sparda-Bank nutzen?

Ja. Sie können weiterhin den TAN-Generator nutzen, welchen Sie bisher verwendet haben. 

Lediglich wenn Sie Sm@rt-TAN Photo (Farbcode) verwenden möchten, dann benötigen Sie einen entsprechenden Kartenleser mit Kamera.

 

Wie registriere ich meine neue girocard für das Smart-TAN-Verfahren (chipTAN)?

Wenn Sie automatisch eine neue girocard (Debitkarte) von uns erhalten haben, da Ihre bisherige Debitkarte zum Jahresende abläuft, müssen Sie die Karte nicht für das Sm@rt-TAN-Verfahren registrieren, da wir dies automatisch für Sie übernehmen.

Eine manuelle Registrierung ist nur notwendig, wenn Sie außerplanmäßig eine neue Debitkarte erhalten, da Sie ihre aktuelle Debitkarte nicht mehr finden oder diese verloren haben.

Wie synchronisiere ich das Sm@rt-TAN-Verfahren (chipTAN)?

Sollten Sie Ihre aktuelle girocard (Debitkarte) mit dem chipTAN-Gerät synchronisieren wollen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Loggen Sie sich im Online-Banking am Browser ein. 

2. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen und anschließend auf "Onlinezugang & Sicherheit".

3. Wählen Sie unten das Sm@rt-TAN Plus Verfahren aus.

4. Wählen Sie nun "Sm@rt-TAN Plus synchronisieren"

5. Folgen Sie den detaillierten Anweisungen, die angezeigt werden, um die Synchronisierung mit Ihrem TAN-Generator durchzuführen.

Was ist eine TAN?

TAN steht für Transaktionsnummer.

Es handelt sich dabei um eine Sicherheitsnummer, welche beim Online-Banking verwendet wird, um Ihre Aufträge, wie z.B. eine Überweisungen zu bestätigen.

Jede TAN ist nur einmal gültig und sorgt dafür, dass nur Sie persönlich einen Auftrag freigeben können.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Sm@rt-TAN plus mit der optischen Methode und Sm@rt-TAN photo?

Bei Sm@rt-TAN photo werden anders als bei Sm@rt-TAN plus mit der optischen Methode keine blinkenden Balken, sondern ein stehendes Bild (Farbmatrix-Code, ähnlich einem QR-Code) zur Datenübertragung aus dem Online-Banking bzw. der SpardaBankingApp auf den TAN-Generator eingesetzt.

Dadurch sind bei Sm@rt-TAN photo keine Größenanpassungen der Grafik oder weitere Einstellungen notwendig.

Kann der TAN-Generator von mehreren Personen genutzt werden?

Ja, der TAN-Generator ist nicht personalisiert und kann daher von mehreren Personen genutzt werden. Die benutzerabhängigen Daten stehen auf der girocard (Debitkarte).

Warum erhalte ich den Hinweis „TAN falsch”?

Dieser Hinweis kann verschiedene Ursachen haben:

  • Sie haben sich bei der TAN-Eingabe vertippt
  • Sie haben die falsche girocard (Debitkarte) oder Chipkarte in den TAN-Generator gesteckt
  • Sie nutzen eine girocard (Debitkarte) oder Chipkarte, die nicht für dieses Smart-TAN plus-Verfahren freigeschaltet ist
  • Die Transaktionen - beispielsweise eine Überweisung - werden sowohl auf der girocard (Debitkarte) oder Chipkarte als auch im Banksystem gezählt. Dadurch erreichen wir eine höhere Sicherheit. Es kann sein, dass der Transaktionszähler Ihrer girocard (Debitkarte) oder Chipkarte aufgrund eines technischen Fehlers zu stark vom Transaktionszähler im Banksystem abweicht
Warum erhalte ich den "Fehler 00" angezeigt?

Der "Fehler 00" kann erscheinen, wenn das chipTAN-Gerät den Kartenchip nicht lesen konnte. Eventuell ist die Karte verschmutzt oder die Karte ist mit dem chipTAN-Gerät nicht mehr kompatibel. In letzten Jahren wurden neue Debitkarten mit einem kleineren Chip ausgegeben. Die neuen Karten sind mit älteren chipTAN-Geräten nicht mehr kompatibel.

Kann ich mit meinem bestehenden TAN-Generator auch den Farbcode bei Sm@rt-TAN photo lesen?

Um den Farbmatrix-Code bei Sm@rt-TAN photo lesen zu können, benötigen Sie einen foto-fähigen TAN-Generator.

Herkömmliche TAN-Generatoren können den Farbmatrix-Code nicht lesen. Foto-fähige TAN-Generatoren können die bisherige Darstellung der blinkenden Balken nicht erkennen, eine Unterstützung der manuellen Methode ist jedoch möglich.

FAQ - Kreditkarten

Mastercard® Kreditkarten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Kreditkarte zu bekommen?

Folgende Voraussetzungen müssen zur Beantragung einer Kreditkarte gegeben sein:

  • Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein (Mastercard® BasicCard)
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Mastercard® ClassicCard und Mastercard® GoldCard)
  • Girokonto bei der Sparda-Bank Nürnberg eG
  • Bonität (Schufa-Auskunft) muss positiv sein (Mastercard® ClassicCard und Mastercard® GoldCard)
  • Mitgliedschaft mit mindestens einem Genossenschaftsanteil (Mastercard® ClassicCard und Mastercard® GoldCard)
Kann ich die PIN meiner Mastercard® (Kreditkarte) ändern?

Die Kreditkarten-PIN können Sie an jedem Geldautomaten der Sparda-Bank Nürnberg und in der SpardaBanking App auf eine Wunsch-PIN abändern. In der Web-Anwendung des Online-Bankings ist die Vergabe einer Wunsch-PIN leider nicht möglich.

 

So ändern Sie die Kreditkarten-PIN in der SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Öffnen Sie unten rechts das "Menü".
  3. Wählen Sie beim Abschnitt Karten den Button "Karten" aus.
  4. Wählen Sie die Kreditkarte aus. Sollten Sie mehrere Karten haben, müssen Sie oben nach links oder rechts wischen und die Kreditkarte auswählen.
  5. Tippen Sie bei der Kreditkarte unten auf den Button "Wunsch-PIN vergeben".
  6. Nach einer Freigabe mit Ihrem 2-Faktor-Verfahren, können Sie Ihre Wunsch-PIN vergeben und speichern. Die Änderung ist sofort gültig. Bitte merken Sie sich die Wunsch-PIN gut und verwenden Sie ab sofort dann nur noch diese. 

 

So ändern Sie die Kreditkarten-PIN am Geldautomaten der Sparda-Bank Nürnberg:

  1. Karte in den Sparda-Geldauotmaten einstecken.
  2. Button "Kartenfunktionen" auswählen.
  3. "PIN verwalten""PIN ändern".
  4. Geben Sie nun Ihre aktuelle PIN ein und bestätigen Sie diese mit der grünen Taste.
  5. Geben Sie anschließend Ihre neue PIN ein und bestätigen Sie diese erneut mit der grünen Taste.
  6. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie Ihre neue PIN erneut eingeben und mit der grünen Taste bestätigen.
  7. Sie erhalten eine Erfolgsmeldung, dass die PIN geändert wurde. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch die neue PIN.
Wie kann ich meine Kreditkarte bei Online Zahlungsdiensten richtig hinterlegen oder aktualisieren?

Wenn Sie Ihre Kreditkarte bei Online Zahlungsdiensten wie zum Beispiel in Apps oder Online Shops als Zahlungsmittel nutzen möchten, geben Sie dort bitte die aktuellen Kartendaten vollständig an. Ändert sich Ihre Kartennummer oder das Ablaufdatum, zum Beispiel nach einer Neuausstellung, sollten Sie die Angaben in allen verwendeten Portalen und Apps entsprechend aktualisieren.

Bitte beachten Sie: Die Kartennummer befindet sich auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte. Nur wenn alle Daten korrekt hinterlegt sind, kann die Zahlung reibungslos erfolgen.

Wann erhalte ich meine Kontoauszüge für die Kreditkarte?

Die Kontoauszüge für Ihre Kreditkarte erhalten Sie zum Monatsende. Diese werden entweder in Ihr Online Postfach im Online-Banking eingestellt oder postalisch zugestellt.

Wie registriere ich mich für den Mastercard® Identity Check™ (3D-Secure)?

Um Kreditkartenzahlungen im Internet tätigen zu können, müssen Sie das Mastercard® Identity Check™ Verfahren aktivieren.

Hierfür können Sie sicher und bequem Ihre SpardaSecureGo+ App mit Ihrer Kreditkarte verknüpfen. Die Verknüpfung können Sie selber im Online-Banking unter „Onlinezugang & Sicherheit“„SecureGo plus“„Karten verknüpfen“ vornehmen. Sobald die Karte richtig hinterlegt ist, können Sie Online-Zahlungen mit Ihrer Kreditkarte freigeben.

Sollten Sie die SpardaSecureGo+ App (SecureApp) nicht nutzen, können Sie sich auch mit Ihrer Kreditkartennummer bei der Mastercard direkt registrieren. Sie erhalten für die Freigabe einer Transaktion dann eine SMS von der Mastercard.

Was ist der Mastercard® Identity Check™ und wie funktioniert er?

Der Mastercard® Identity Check™ ist ein Sicherheitsverfahren von Mastercard und Ihrer Sparda-Bank, das Ihre Online Zahlungen zusätzlich schützt. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung und hilft dabei, unbefugte Transaktionen zu verhindern. Beim Einkauf im Internet werden Sie durch eine zusätzliche Prüfung sicher identifiziert, zum Beispiel per App.

Weitere Informationen zum  Mastercard® Identity Check™ finden Sie hier

Wie funktioniert kontaktloses Bezahlen mit meiner Kreditkarte?

Mit Ihrer Kreditkarte der Sparda-Bank Nürnberg können Sie kontaktlos bezahlen, indem Sie die Karte einfach vor das Lesegerät an der Kasse halten. Bis 50 € ist keine PIN erforderlich. Ihre Karte erkennt man am Wellen-Symbol. Die Funktion ist nach zweimaligem Geldabheben automatisch aktiviert und kann an unseren Geldautomaten auch wieder deaktiviert werden. Ihre Daten sind durch moderne Verschlüsselung geschützt.

Wo kann ich mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) bezahlen?

Mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) der Sparda-Bank Nürnberg bezahlen Sie weltweit bargeldlos – überall dort, wo Mastercard® akzeptiert wird und eine Online-Guthabenprüfung möglich ist. Dazu zählen viele HotelsRestaurantsTankstellenKaufhäuserReisebüros sowie Online-Shops.

Kann ich mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) mein Konto überziehen?

Ein Überziehen Ihres Guthabens ist mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) grundsätzlich nicht möglich, da bei jeder Zahlung online geprüft wird, ob ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Ausnahmen: In seltenen Fällen kann es zu nachträglichen Belastungen kommen – z. B. bei nicht gemeldeter Nutzung der Minibar im Hotel, fehlender Tankfüllung bei Mietwagen oder bei Gebühren im Ausland. Diese Beträge werden bei der nächsten Abrechnung automatisch von Ihrem Girokonto eingezogen.

Kann ich Geld auf mein Kreditkartenkonto überweisen?

Mastercard® ClassicCard und Mastercard® GoldCard (Kreditkarte):

Die Abrechnung erfolgt automatisch. Eine Überweisung auf das Kreditkartenkonto ist nicht möglich. 

 

Mastercard® BasicCard (Debitkarte):

Die BasicCard ist eine aufladbare Debitkarte mit Kreditkartenfunktion. Auf die Mastercard® BasicCard kann bis zu 2.000 € per Überweisung oder auch Dauerauftrag aufgeladen werden. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls automatisch.

Welche Gebühren fallen an, wenn ich meine Kreditkarte nutze?

Folgende Gebühren fallen für die Nutzung der Kreditkarte im In- und Ausland an.

Bargeld abheben mit Kreditkarte:

  • Inland und Ausland: 2,00 % vom Abhebebetrag, mindestens 5 Euro (zusätzlich können Gebühren durch den Geldautomatenbetreiber anfallen).

Bezahlen mit Kreditkarte:

  • Inland: kostenfrei.
  • Ausland (EU/EWR in Euro): kostenfrei.
  • Ausland (Fremdwährung oder außerhalb EU/EWR): 2,00 % Auslandseinsatzentgelt.

FAQ - Apple Pay

Apple Pay

Wie schalte ich meine Kreditkarte für Apple Pay frei?

Hinzufügen über die SpardaBanking App:

1. Öffnen Sie die SpardaBanking App auf Ihrem iPhone

2. Tippen Sie auf "Apple Pay"

3. Klicken Sie bei der gewünschten Karte auf "Zu Apple Wallet hinzufügen" und folgen Sie den Anweisungen

 

Hinzufügen über die Apple Wallet App:

1. Öffnen Sie die "Wallet App" auf Ihrem iPhone

2. Tippen Sie oben rechts auf das "Pluszeichen"

3. Wählen Sie die "Sparda-Bank Nürnberg eG" aus

4. Halten Sie die Kamera Ihres iPhones über Ihre Kreditkarte und folgen Sie den weiteren Anweisungen

5. Nach der Authentifizierung via Freigabeverfahren oder der Authentifizierung über das Callcenter steht Ihnen Apple Pay sofort zum Bezahlen zur Verfügung

 

Hinzufügen zur Apple Watch:

1. Öffnen Sie auf Ihrem iPhone die "Apple Watch App"

2. Tippen Sie auf "Wallet & Apple Pay" und wählen Sie "Karte hinzufügen"

3. Wählen Sie Ihre Bank in der Liste aus und folgen Sie den Anweisungen

 

Hinzufügen zum iPad:

1. Öffnen Sie die App "Einstellungen"

2. Tippen Sie auf "Wallet & Apple Pay" und wählen Sie "Karte hinzufügen"

3. Wählen Sie Ihre Bank in der Liste aus und folgen Sie den Anweisungen

 

Hinzufügen zum MacBook Pro mit Touch ID:

1. Öffnen Sie die App "Systemeinstellungen"

2. Wählen Sie "Wallet & Apple Pay" und klicken Sie dann auf das "Pluszeichen", um eine Karte hinzuzufügen

3. Wählen Sie die "Sparda-Bank Nürnberg" in der Liste aus und folgen Sie den Anweisungen

Fallen Kosten für die Nutzung von Apple Pay an?

Nein, die Nutzung von Apple Pay ist ein kostenloser Service der Sparda-Bank Nürnberg eG.

Bitte Beachten Sie jedoch die generellen Kosten und das Preis- und Leistungsverzeichnis für die Kreditkarte, welche auch für die Nutzung von Apple Pay gelten. 

Kann ich auch meine girocard (Debitkarte) für Apple Pay freischalten?

Nein, aktuell können nur Kreditkarten für Apple Pay freigeschalten werden, welche Sie nach dem 12.07.2025 erhalten haben.

Ist die Nutzung von Apple Pay sicher?

Ja, das Bezahlen mit Apple Pay ist sicher.

Ihre Kreditkartendaten sind geschützt, da diese nicht auf Ihrem Gerät gespeichert und bei der Bezahlung mit den Händlern nicht geteilt werden. Für jeden Kauf verwendet Apple Pay eine gerätespezifische Nummer und einen einzigartigen Transaktionscode. Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlen, speichert Apple Pay keine Daten zu der Transaktion, die auf Sie zurückzuführen sind.

Warum funktioniert die Bezahlung mit Apple Pay nicht?

Sollte die Bezahlung mit Apple Pay nicht funktionieren, kann dies verschiedene Gründe haben:

  • Ihre Kreditkarte ist gesperrt
  • Ihre Kreditkarte verfügt über keinen ausreichenden Verfügungsrahmen
  • Der Händler bietet nur eine eingeschränkte Kartenakzeptanz an
  • Das Zahlungsterminal des Händlers ist nicht mit dem Internet verbunden

Hinweis: Sie selbst benötigen für die Nutzung von Apple Pay keine Internetverbindung

FAQ - Android-App "Digitales Bezahlen"

Android-App "Digitales Bezahlen"

Fallen Kosten für die Nutzung der Android-App "Digitales Bezahlen" an?

Nein, die Nutzung der Android-App "Digitales Bezahlen" ist ein kostenloser Service der Sparda-Bank Nürnberg eG.

Bitte Beachten Sie jedoch die generellen Kosten und das Preis- und Leistungsverzeichnis für Kreditkarten, welche auch für die Nutzung der App "Digitales Bezahlen" gelten. 

Wie füge ich meine Kreditkarte in die Android-App "Digitales Bezahlen" hinzu?

Für die Nutzung der Android- App "Digitales Bezahlen" ist eine digitale Kreditkarte notwendig.

So bestellen Sie Ihre digitale Kreditkarte

  1. Öffnen Sie die "SpardaBanking App" und wählen Sie den Menüpunkt "Digitales Bezahlen" aus. Erstellen Sie nun für Ihre vorhandene Kreditkarte eine digitale Version.
  2. Laden Sie sich anschließend die Android-App "Digitales Bezahlen" herunter und melden Sie sich in der App mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten an.
  3. Wählen Sie nun die Kreditkarte aus, welche Sie im ersten Schritt in der SpardaBanking App digitalisiert haben. 
  4. Für den Einsatz der digitalen Kreditkarten gilt Ihre bisherige PIN und Ihre digitale Kreditkarte ist sofort einsatzbereit.
Wo kann ich kontaklos mit der Android-App "Digitales Bezahlen" zahlen?

Die Kreditkarte ermöglicht es Ihnen, weltweit kontaktlos zu bezahlen. Die Voraussetzung hierfür ist ebenfalls, dass der Händler kontaktlose Zahlungen mit Mastercard® (Kreditkarte) zulässt.

Ist die Nutzung der Android-App "Digitales Bezahlen" sicher?

Ja, das Bezahlen mit der Android-App "Digitales Bezahlen" ist sicher. Die App speichert Ihre Karte lediglich digital in der App auf Ihrem Smartphone ab. 

Der Name des Karteninhabers sowie die Transaktionsdaten werden nicht über die NFC-Schnittstelle ausgelesen. 

Kann ich auch meine girocard (Debitkarte) in der Android-App "Digitales Bezahlen" hinzufügen?

Nein, Debitkarten können Sie bei der Sparda-Bank Nürnberg eG nicht in der Android-App "Digitales Bezahlen" hinzufügen. Lediglich Kreditkarten welche nach dem 12.07.2025 ausgestellt worden sind, können eingebunden werden. 

Bietet die Sparda-Bank Nürnberg auch Google Pay an?

Nein. Google Pay kann nicht für Debitkarten und Kreditkarten der Sparda-Bank Nürnberg genutzt werden. Stattdessen bieten wir Ihnen die Android-App "Digitales Bezahlen" an, mit der Sie Ihre Kreditkarte hinzufügen und digital mit Ihrem Android-Gerät bezahlen können. Die Nutzung dieser App ist kostenlos.

FAQ - MeinInvest & VermögenPlus

MeinInvest & VermögenPlus

Was mache ich, wenn ich meinen Zugang zu MeinInvest/VermögenPlus vergessen habe?

Sollten Sie Ihr MeinInvest/VermögenPlus Passwort vergessen haben, könne Sie sich folgendermaßen zurücksetzen:

  1. Klicken Sie im Login-Bereich bei MeinInvest/VermögenPlus auf den Punkt "Sie haben Ihr Passwort vergessen?"
  2. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein
  3. Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen Link, über welchen Sie  Ihr neues Passwort vergeben können

Bitte beachten Sie, dass der Link nur 12 Stunden gültig ist.

Ich habe meinen Zugang zu MeinInvest/VermögenPlus gesperrt. Was kann ich tun?

Durch die mehrmalige falsche Eingabe des Passworts wird Ihr MeinInvest/VermögenPlus-Zugang automatisch gesperrt. Bitte nehmen Sie zur Entsperrung Ihres Accounts mit uns Kontakt auf.

Meine Handynummer hat sich geändert. Was muss ich tun, damit ich über MeinInvest/VermögenPlus wieder Transaktionen tätigen kann?

Über Ihre Mobilfunknummer erhalten Sie für jede Transaktion in Ihrem Depot eine mTAN. Aus Sicherheitsgründen können Sie Ihre Handynummer nur über ein kurzes formloses Schreiben abändern.

Bitte senden Sie den unterschriebenen Auftrag direkt an die Union Investment (E-Mail: auftrag@union-investment.de).

Alternativ können Sie uns das Schreiben auch direkt über die "Nachricht schreiben" Funktion im Online-Banking zukommen lassen. 

Wie kann ich den Freistellungsauftrag in MeinInvest/VermögenPlus ändern?

Die Änderung Ihres Freistellungsauftrags können Sie direkt über das Serviceportal erfassen.

Bitte klicken Sie hierzu auf den Punkt "Persönliche Daten" und wählen Sie dann "Freistellung von Kapitalerträgen" aus.

Hier können Sie Ihren hinterlegten Freistellungsbetrag einsehen und durch die Bestätigung mit einer mTAN direkt abändern.

Wie teile ich meine geänderte Adresse mit?

Wenn Sie umgezogen sind und sich Ihre Adresse geändert hat, können Sie Ihre neue Anschrift über den Punkt "Persönliche Daten" direkt im Serviceportal abändern.

Gewinnsparen

Gewinnsparlose

Wo kann ich online sehen, ob meine Gewinnsparlose gewonnen hat?

Um Ihre Gewinne beim Gewinnsparen einzusehen, können Sie unser Online-Banking nutzen.

  • In der Web-Version finden Sie Ihre Losnummern sowie die Geldgewinne je Los unter dem Bereich "Privatkunden""Geldanlage & Sparen""Gewinnsparen".
  • In der App-Version finden Sie Ihre Ihre Losnummern sowie die Geldgewinne je Los unter "Menü""Produkte & Angebote" "Alle Produkte anzeigen" → "Geldanlage & Sparen" "Gewinnsparen".

Zusätzlich veröffentlichen wir die Ergebnisse der monatlichen Ziehungen als PDF-Datei auf unserer Internetseite zum Gewinnsparen unter  www.sparda-n.de/gewinnsparen.

Kann ich meine Gewinnsparlose im Online-Banking sehen?

Ab 14. Juli 2025 sind die Gewinnsparlose im neuen Online-Banking in der Web-Version (Privatkunden -> Geldanlage & Sparen -> Gewinnsparen) und in der App (Menü -> Produkte & Angebote -> Alle Produkte anzeigen -> Geldanlage & Sparen -> Gewinnsparen) einsehbar. Aus technischen Gründen ist es nicht mehr möglich, das Gewinnsparkonto in der Kontoübersicht anzuzeigen. 

Wie kann ich Gewinnsparlose im Online-Banking kaufen?

Aktuell ist der Kauf von Gewinnsparlosen über unser Online-Banking nur über einen Serviceauftrag möglich. Der Button "Lose kaufen" im Produkt Gewinnsparen funktioniert zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht (es erscheint eine Fehlermeldung "Hier geht's nicht weiter").

 

Gewinnsparlose im Online-Banking über den Browser erwerben:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie oben links auf "Privatkunden" und anschließend auf "Serviceaufträge".
  3. Öffnen Sie das Serviceauftragsformular "Gewinnsparlose erwerben".
  4. Füllen Sie das Formular vollständig aus und bestätigen Sie den Versand mit Ihrem Freigabeverfahren.

 

Gewinnsparlose über die SpardaBanking App erwerben:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie unten rechts auf "Menü" und anschließend auf "Services"
  3. Wählen Sie "Serviceaufträge" aus.
  4. Öffnen Sie das Serviceauftragsformular "Gewinnsparlose erwerben".
  5. Füllen Sie das Formular vollständig aus und bestätigen Sie den Versand mit Ihrem Freigabeverfahren.
Kann ich die Anzahl meiner Gewinnsparlose ändern?

Ja, Sie können jederzeit einen Änderungsauftrag an uns senden. Nutzen Sie dafür bitte folgende Wege:

Gewinnsparlose im Online-Banking über den Browser (zusätzlich) erwerben:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie oben links auf "Privatkunden" und anschließend auf "Serviceaufträge".
  3. Öffnen Sie das Serviceauftragsformular "Gewinnsparlose erwerben".
  4. Füllen Sie das Formular vollständig aus und bestätigen Sie den Versand mit Ihrem Freigabeverfahren.

 

Gewinnsparlose über die SpardaBanking App (zusätzlich) erwerben:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie unten rechts auf "Menü" und anschließend auf "Services"
  3. Wählen Sie "Serviceaufträge" aus.
  4. Öffnen Sie das Serviceauftragsformular "Gewinnsparlose erwerben".
  5. Füllen Sie das Formular vollständig aus und bestätigen Sie den Versand mit Ihrem Freigabeverfahren.

Gewinnsparlose über das Formular (zusätzlich) erwerben:

Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus und senden Sie es per Post an Sparda-Bank Nürnberg eG, 90051 Nürnberg, geben Sie es in Ihrer Filiale ab oder werfen Sie es in den Bank-Briefkasten.

Gewinnsparlose reduzieren:

Sie möchten die Anzahl der Gewinnsparlose reduzieren/kündigen? Dann senden Sie uns bitte einen schriftlichen Auftrag über das Kontaktcenter im Online-Banking (mit Ihrem Freigabeverfahren) oder einen Brief an Sparda-Bank Nürnberg eG, 90051 Nürnberg. Selbstverständlich stehen Ihnen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen ebenfalls zur Verfügung.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Was ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist eine Anweisung an Ihr Finanzinstitut. Sie sorgen damit dafür, dass Ihre Kapitalerträge (Zinsen) bis zu Ihrem Sparerpauschbetrag ohne Abgeltungsteuer ausgezahlt werden. Dieser Betrag liegt bei 1000 € pro Person.

Wenn Sie verheiratet sind und gemeinsam veranlagt werden, steht Ihnen ein gemeinsamer Sparerpauschbetrag von 2000 € zu. Sie können diesen Betrag auf mehrere Banken, Versicherungen oder Bausparkassen verteilen. Entscheidend ist, dass die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge Ihren persönlichen oder gemeinsamen Freibetrag nicht überschreitet.

Den Freistellungsauftrag können Sie jederzeit rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres anpassen. So vermeiden Sie unnötige Steuerabzüge und stellen sicher, dass Ihr Freibetrag bei den Anlagen genutzt wird, bei denen Sie steuerpflichtige Erträge erwarten.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen oder anpassen?

Ihren Freitstellungsauftrag für die Sparda-Bank Nürnberg, die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die Union Investment können Sie in einer unserer Filialen oder direkt im Online-Banking einrichten und ändern.
 

Online-Banking über den Web-Browser:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen.
  3. Wählen Sie "Steuern & Finanzbehörden" aus.
  4. Klicken Sie nun auf "Freistellungsauftrag" und wählen Sie gegebenenfalls die Sparda-Bank Nürnberg, die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die Union Investment aus. 
  5. Ihnen werden bereits vorhandene Freistellungsaufträge angezeigt, welche Sie anpassen können. Sollte noch kein Freistellungseintrag eingerichtet sein, können Sie nun einen anlegen. 

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an.
  2. Tippen Sie unten rechts auf "Menü" und anschließend auf "Services".
  3. Wählen Sie "Steuern & Finanzbehörden" aus.
  4. Tippen Sie nun auf "Freistellungsauftrag" und wählen Sie gegebenenfalls die Sparda-Bank Nürnberg, die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die Union Investment aus. 
  5. Ihnen werden bereits vorhandene Freistellungsaufträge angezeigt, welche Sie anpassen können. Sollte noch kein Freistellungseintrag eingerichtet sein, können Sie nun einen anlegen.

 

Bitte reichen Sie rückwirkende Freistellungsaufträge für das laufende Jahr möglichst frühzeitig ein. Da wir zum Jahresende mit einem erhöhten Aufkommen an Anfragen rechnen, senden Sie uns Ihren Freistellungsauftrag bitte bis spätestens Mitte Dezember.

Kunden werben Freunde

Kunden werben Freunde

Wann wird die Prämie für meine Empfehlung gutgeschrieben?
  • Die Gutschrift der Werbe-Prämie erfolgt, wenn alle Bedingungen zur Auszahlung der Prämien erfüllt sind. Die Bearbeitung dauert circa 4 Wochen.

Wer kann an der Kunden-werben-Freunde-Aktion teilnehmen?

Alle Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank Nürnberg eG mit eigenem Girokonto in unserem Haus sind herzlich eingeladen unsere Produkte und Services zu empfehlen. Mitarbeitende der Sparda-Bank Nürnberg eG sowie Eigenwerbung sind ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen muss die geworbene Person erfüllen, damit die Prämie ausgezahlt wird?

**Der Neukunde wird Mitglied der Sparda-Bank und führt das neue Girokonto dauerhaft zur Abwicklung laufender Ein- und Ausgänge. Spätestens 4 Monate nach der Kontoeröffnung sind mindestens zwei regelmäßige Geldeingänge ab mindestens 500 Euro auf dem Konto eingegangen. Der Kunde tätigt innerhalb der ersten 3 Monate mindestens 9 Transaktionen (z. B. Überweisung, Ein- und Auszahlung, Zahlung per Lastschrift).

Außerdem erteilt uns der Neukunde/die Neukundin bei der Kontoeröffnung seine Einwilligung zum Erhalt von Angeboten und Empfehlungen per Brief, E-Mail und Telefon und widerruft diese bis zum Erhalt der Prämie nicht. 

Wir behalten uns Änderungen oder eine Beendigung des Angebotes jederzeit vor. Stand 15.10.2025
Eine missbräuchliche Nutzung oder der Widerruf der Kontoeröffnung führen zum Erlöschen des Prämienanspruchs.

Welche Voraussetzungen muss die werbende Person erfüllen, damit die Prämie ausgezahlt wird?

**Eine Prämienausschüttung erfolgt, wenn die werbende Person Kontoinhaber eines Girokontos im Hause der Sparda-Bank Nürnberg eG ist. Die erfolgreiche Empfehlung genügt, das heißt: ein neues Girokonto wurde eröffnet und der Neukunde erfüllt die Prämienbedingungen.

Wir behalten uns Änderungen oder eine Beendigung des Angebotes jederzeit vor. Stand: 15.10.2025
Eine missbräuchliche Nutzung oder der Widerruf der Kontoeröffnung führen zum Erlöschen des Prämienanspruchs.

Bekommt der Neukunde auch eine Prämie?

Neukunden bekommen abhängig von aktuellen Aktionen eigene, attraktive Neukundenprämien.

Ich möchte einen Kunden mittels Prämiengutscheins werben. Wie läuft der Empfehlungsprozess ab?

Händigen Sie dem neu geworbenen Kunden den bereits mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllten Coupon aus. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie im Anschluss Ihre persönliche Werbeprämie erhalten.

Die von Ihnen neu geworbenen Kundinnen und Kunden bringen den ausgefüllten Coupon zur Girokontoeröffnung in die Filiale mit und geben diesen im Beratungsgespräch vor Ort ab.

Sie erhalten die Werbe-Prämie nach ca. 4 Wochen automatisch auf Ihr Girokonto, sofern die geworbene Person das Konto eröffnet und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat.

Ich möchte einen Kunden online werben. Wie läuft der Empfehlungsprozess ab?

Eine Kundenwerbung können Sie über das Formular hier auf der Website erteilen.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine erfolgreiche Kundenwerbung?
  • Die von Ihnen geworbene Person hat noch keine Konten bei der Sparda-Bank Nürnberg eG und eröffnet erstmals im Aktionszeitraum ab dem 15.10.2025 bei der Sparda-Bank Nürnberg eG ein Girokonto in den Modellen SpardaGirokontoOnline, SpardaGiroKlassik, SpardaGiroWertvoll oder Sparda Young.
  • Die von Ihnen geworbene Person gibt bei der Kontoeröffnung die korrekten Daten von Ihnen an.

Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir behalten uns eine vorzeitige Einstellung der Aktion oder eine Änderung der Prämienhöhe vor. Stand 15.10.2025

FAQ - easyCredit (Privatkredit)

easyCredit (Privatkredit)

Wie funktioniert ein easyCredit?

easyCredit ist mehr als ein Sofortkredit. Sie können sich kostenlos und unverbindlich zusätzliches Geld reservieren und flexibel abrufen, wenn Sie es benötigen. So bleiben Sie finanziell flexibel und entscheiden selbst, wann Sie den Kredit nutzen möchten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für einen easyCredit benötigen Sie ein regelmäßiges Einkommen als Angestellter, Arbeiter, Beamter oder Rentner. Ein fester Wohnsitz in Deutschland mit gültigem Ausweisdokument sowie ein Mindestalter von 18 Jahren sind erforderlich. Ein maximales Alter gibt es nicht. Selbstständige können derzeit leider keinen easyCredit erhalten.

Welche Möglichkeiten zur Legitimationsprüfung bietet easyCredit an?

Ein Online-Vertragsabschluss mit Legitimation und elektronischer Unterschrift ist direkt bei der TeamBank möglich.

Welche Vorteile bietet mir der easyCredit?
  • Wunschbetrag zwischen  1.000 und 75.000 €
  • Flexible Laufzeiten von 12 bis 84 Monaten
  • Schutz vor Überschuldung
  • Sondertilgungen und Ablösungen jederzeit möglich
  • Raten können reduziert oder ausgesetzt werden
  • Keine Hinterlegung von Sachsicherheiten nötig, zum Beispiel kein Kfz-Brief
Was benötige ich für den Abschluss?

Für den Abschluss benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem sollten Sie aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten zwei Monate oder einen Renten- beziehungsweise Pensionsbescheid vorlegen. Nachweise über weitere Einkommen sind ebenfalls wichtig. Bitte halten Sie zudem Angaben zu Beginn Ihrer aktuellen Beschäftigung oder Pensionierung bereit.

Wie erhöhe ich mein Online-Banking Limit für Überweisungen?

Über das Online-Banking haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Tageslimit für Überweisungen anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn Sie unser Standardlimit nutzen und das Limit nicht dauerhaft von uns reduziert wurde. 

Die Limitanpassung nehmen Sie im Online-Banking wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an
  2. Klicken Sie Menü auf "Service & Mehrwerte"
  3. Sie werden direkt in das Menü "Auftragslimits" weitergeleitet
  4. Vergeben Sie sich hier das gewünschte Limit in Euro und wählen Sie, wie lange das Limit gültig sein soll
  5. Klicken Sie anschließend auf "Limit ändern"
  6. Bestätigen Sie nun die Limiterhöhung mit Ihrem Freigabeverfahren

Sollten Sie das Limit für Dauerauftragseinrichtigung oder Terminüberweisungen anpassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wann habe ich das Geld auf meinem Konto?

Sobald der easyCredit-Vertrag digital unterschrieben wurde und uns alle erforderlichen Unterlagen sowie die Legitimation über IDnow vorliegen, wird das Geld direkt auf Ihr Girokonto überwiesen – vorausgesetzt, Ihre Bank unterstützt die sofortige Auszahlung.

Was passiert, wenn mein Kreditwunsch abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Bonität schlecht ist. Sie erhalten lediglich zum aktuellen Zeitpunkt kein passendes Angebot, da wir Sie verantwortungsvoll vor einer finanziellen Überforderung schützen möchten. Ihre persönlichen Umstände können sich ändern. Es lohnt sich daher, zu einem späteren Zeitpunkt erneut nachzufragen.

Für welche Zwecke wird easyCredit ausgezahlt?

Der easyCredit ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Sie können das Geld für Ihre ganz persönlichen Wünsche nutzen. Etwa für ein Auto, ein Motorrad oder neue Möbel. Bei uns müssen Sie keinen konkreten Zweck angeben.

Was versteht man unter dem finanziellen Spielraum von easyCredit?

Der finanzielle Spielraum ist ein zusätzlicher Kreditrahmen von bis zu 75.000 €, den Sie flexibel abrufen können – unabhängig von einem bestehenden easyCredit-Privatkredit. Eine neue Kreditentscheidung ist nicht nötig. Der abgerufene Betrag wird in einen easyCredit umgewandelt und durch monatliche Raten zurückgezahlt. Diese können flexibel angepasst werden. Der verfügbare Kreditrahmen reduziert sich entsprechend.

Sie können den finanziellen Spielraum auch ohne bestehenden easyCredit-Privatkredit nutzen. So bleiben Sie jederzeit zahlungsfähig, auch in unerwarteten Situationen. Das benötigte Geld ist bei Bedarf innerhalb von Sekunden verfügbar und lässt sich einfach abrufen.

Wie kann ich meinen finanziellen Spielraum abrufen?

Ihren finanziellen Spielraum können Sie bequem per Klick im easyCredit-Kundenportal oder über das Online-Banking der Sparda-Bank Nürnberg nutzen.

  • Einfach: Abrufbetrag aus dem verfügbaren Spielraum auswählen

  • Schnell: Ohne erneute Prüfung abrufen

  • Fair: easyCredit per Klick aktivieren

  • Mehr: Finanzielle Flexibilität nutzen

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite von easyCredit.

Mit welchem Merkmal fragt easyCredit die SCHUFA an?

Der easyCredit stellt bei einer Anfrage ausschließlich eine Konditionenanfrage bei der SCHUFA. Diese wirkt sich nicht negativ auf Ihre Bonität aus.

Kann ich einen easyCredit auch gemeinsam mit einem Partner aufnehmen?

Ja, Sie können den easyCredit auch gemeinsam mit einer zweiten Person beantragen. Dabei kann es sich um Ihren Ehepartner, Lebenspartner, ein Familienmitglied oder eine andere vertrauenswürdige Person handeln.

Wie lange habe ich das Recht, meinen easyCredit zu widerrufen?

Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den easyCredit kostenlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

FAQ - Baufinanzierung

Immobilienbesichtigung

Wann macht eine Besichtigung Sinn?
  • Das Haus ist, wie geplant, inklusive aller baulichen Maßnahmen (z.B. Garage) fertiggestellt.
  • Die Begrünung kann zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden.
Warum macht jemand Fotos von meinem Haus?
  • Im Rahmen der Beleihung ist die Bank verpflichtet, eine Besichtigung durchzuführen.
  • Die Besichtigung wird durch eine Fotodokumentation festgehalten.
Was wird bei der Besichtigung fotografiert?
  • Die Außenbesichtigung umfasst den baulichen Gesamteindruck des Objektes unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte.
  • Die Innenbesichtigung umfasst alle Räume. Das dient der Einschätzung des Zustandes und der Gebäudeausstattung. Mobiliar ist davon ausgeschlossen. Die Persönlichkeitsrechte werden gewahrt.
Wie kann ich sicher sein, dass die besichtigende Person im Auftrag der Sparda-Bank Nürnberg handelt?
  • Wir informieren Sie vorab (per E-Mail), welcher Dienstleister die Besichtigung durchführt.

Energetisch Sanieren

Wie läuft der SpardaModernisierungs-Check ab?

Ihr Gespräch zum Modernisierungs-Check können Sie mit jedem unserer Finanzierungsspezialisten vereinbaren. Der Modernisierungs-Check kann in allen unseren Filialen durchgeführt werden.

Wir fragen Sie nach ein paar Basisdaten zu Ihrer Immobilie. Haben Sie bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen? Wenn ja, welche und wann wurden diese ausgeführt? Welches Heizsystem verwenden Sie aktuell und wie alt ist es? Bitte bringen Sie zum Modernisierungs-Check auch ihre letzte Energiekostenabrechnung mit. Unsere Spezialisten bewerten ihren aktuellen Energieverbrauch. Sie nehmen eine erste Bestandsanalyse vor und überschlagen die Kosten für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen.

Was gehört alles zum Energetischen Sanieren dazu?

Alle baulichen Maßnahmen, die den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken.

Insbesondere sind das:

  • Die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Kellerdecke)
  • Der Einbau einer neuen Heizung, die den Ansprüchen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht (das muss nicht unbedingt eine Wärmepumpe sein)
  • Der Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Der Einbau einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage
Lohnt sich Energetisches Sanieren?

In der Regel schon! Natürlich kommt es darauf an, wie die Bausubstanz Ihrer Immobilie ist. Wenn Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, sehen Sie schnell, ob sich die Energetische Sanierung für Sie lohnt und in welchem Zeitraum sich Ihre Investitionen amortisieren.

Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass fossile Energien in der Zukunft auf alle Fälle teurer werden. Auch wenn sich
von Ihnen geplante Maßnahmen erst in ein paar Jahren bezahlt machen, „rentieren“ sie sich für die Umwelt sofort! Jede
eingesparte Kilowattstunde Energie kommt dem Klima zugute.

Und noch eines: Wenn Ihre Immobilie energetisch auf einem guten Stand ist, lässt sie sich bei Bedarf auch gut verkaufen.

Ist Energetisches Sanieren Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit 2020 und wurde seither mehrfach überarbeitet. Es sieht für alle Eigentümer von
Ein- oder Zweifamilienhäusern mehrere verpflichtende Sanierungsmaßnahmen vor. So muss z. B. bei Häusern, die vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurden, die obere Geschossdecke zum Dachboden hin oder das Dach gedämmt werden. Grundsätzlich müssen auch alle Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 31.12.1990 installiert wurden. Später installierte Heizungen müssen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden, es sei denn es wurden Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel eingebaut.

Ausnahmen von der Pflicht zum energetischen Sanieren gibt es vor allem für Eigentümer, die ihr Haus schon seit Jahrzehnten selbst bewohnen. Beim Eigentümerwechsel greift dann aber die Sanierungspflicht. Das betrifft sowohl Käufer als auch Erben.

Durch die „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ ist davon auszugehen, dass die Sanierungspflicht in naher Zukunft erweitert wird. Aktuell werden Gebäude in Deutschland in die Energieklassen A (beste) bis F (schlechteste) eingeteilt. Bis 2033, so die Richtlinie der EU, sollen Gebäude mindestens den Energieeffizienzstandard D erreichen.

Wie bekomme ich Fördermittel?

Förderungen gibt es von der staatlichen Förderbank KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Daneben stellt auch der Freistaat Bayern und eventuell auch Ihre Kommune unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel zur energetischen Sanierung bereit. Das Thema ist sehr komplex und nicht leicht überschaubar. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle mit einem unserer zertifizierten Fördermittelberater zu sprechen. Dieser gibt Ihnen Einblick in die infrage kommenden Fördertöpfe und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Komplettsanierungen und energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung. Hier sind ein paar Beispiele:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Kellerdecke, Dach)
  • Einbau wärmedämmender Fenster und Außentüren
  • Neue Heizungsanlagen oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung (Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik)

Die Art der Fördermaßnahmen und deren Höhe unterliegen häufigen Änderungen. Auch stehen für manche Förderungen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung. Ihr Fördermittelberater ist immer auf dem neuesten Stand.

Auszahlung der Baufinanzierung

Wie beauftrage ich meine Auszahlung?

Ihre Auszahlung können Sie ganz einfach in fünf Schritten beauftragen:

  1. Sie wählen Ihr Finanzierungsvorhaben aus
  2. Danach geben Sie Ihre persönlichen Daten ein: Name, Darlehenskontonummer, Auszahlungsbetrag, Auszahlungsdatum
  3. Geben Sie an, wofür Sie die Auszahlung beantragen (z.B. Fenster, Baumaterial – mit genauer Bezeichnung für die Verwendung, etc.)
  4. Laden Sie die Unterlagen hoch (z.B. Rechnungen)
  5. Identifizieren Sie sich durch einen Verifizierungscode, welchen wir Ihnen sofort zuschicken 
  6. Anschließend bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Unterlagen
Welche Unterlagen benötige ich zur Darlehensauszahlung?

Alle erforderlichen Unterlagen können Sie Ihrer Darlehenszusage entnehmen. Bitte stellen Sie sicher, dass uns diese entweder durch Sie oder Ihren Notar zur Verfügung gestellt werden. Liegen uns zur Auszahlung nicht alle Unterlagen vor, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Wie kann ich die Verwendung meiner Darlehensmittel nachweisen?

Grundsätzlich sind Ihre Darlehensmittel an den im Darlehensvertrag vereinbarten Verwendungszweck gebunden.

Beim Nachweis der Verwendung gelten folgende Regeln:

  • Bei Einzelrechnungen unter 10.000 € reicht die Angabe des Verwendungszwecks im Rahmen des Auszahlungsauftrages
  • Ab einem Einzelrechnungsbetrag über 10.000 € ist eine Rechnungskopie einzureichen. Ein Upload ist im Rahmen des Auszahlungsauftrages möglich
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Auszahlung eines KfW-Darlehens immer eine Rechnung mit Investitionsadresse einzureichen ist

Hinweis: Eine einmalige Auszahlung zu Baubeginn in Höhe von 10.000 € ist ohne jegliche Nachweise möglich.

Was ist bei einer Kaufpreiszahlung zu beachten?

Um die Kaufpreiszahlung so unkompliziert wie möglich zu machen, übernehmen wir für Sie die Überweisung gemäß Fälligkeitsschreiben des Notars.

Bitte stellen Sie hierfür einfach Ihr Eigenkapital auf dem Verrechnungskonto Ihres Darlehens zur Verfügung und erteilen Sie uns den entsprechenden Auftrag.

Wie ist die Überweisung meiner Darlehensmittel vorzunehmen?

Sämtliche Rechnungen sind von Ihnen zu begleichen.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Kaufpreiszahlung
  • Zahlungen an den Bauträger bzw. Finanzierungsbestätigung

Diese Überweisungen können Sie bequem im Rahmen Ihrer Auszahlung beauftragen.

Was muss ich bei der Auszahlung eines Fördermitteldarlehens (KfW) beachten?

Wir benötigen immer Rechnungskopien mit Angabe des Investitionsortes und in voller Höhe des Auszahlungsbetrages für Maßnahmen, die bei der KfW beantragt und genehmigt wurden (siehe Darlehensvertrag „Investitionsvorhaben“). Die Wertstellung der Auszahlung wird uns von der KfW nach Genehmigung vorgegeben.

FAQ - Schließfach

Schließfach

In welchen Filialen gibt es Schließfächer?

In folgenden Filialen gibt es Schließfächer:

  • Bamberg
  • Erlangen
  • Nürnberg Eilgutstraße
  • Nürnberg Sonnenstraße
  • Schweinfurt
  • Würzburg

In allen anderen Filialen bieten wir keine Schließfächer an. Über die Seite www.sparda-n.de/schliessfach können Sie sich über unser Schließfachangebot, die Zugangszeiten und Verfügbarkeiten von Schließfächern, sowie über die Schließfachpreise informieren.

Welche Größenmaße haben die Schließfächer?

Alle Schließfächer haben eine Breite von mind. 24 cm und eine Tiefe von mind. 36 cmDie Höhen sind filialabhängig und in der obigen Tabelle ersichtlich.

Ist der Inhalt meines Schließfachs versichert?

Der Inhalt Ihres Schließfachs ist gegen Einbruchdiebstahl, Beraubung, Feuer und Leitungswasser bis zu einem Betrag von 50.000 € versichert. 

Es bleibt Ihnen als Mieter überlassen, ein nicht von der Bank versichertes Risiko durch eine seperate Versicherung abzudecken.

Kann ich jemanden für das Schließfach bevollmächtigen?

Ja! Bitte beachten Sie, dass hierfür eine separate Schließfachvollmacht ausgestellt werden muss.

Ist bereits jemand für Ihr Konto bevollmächtigt, gilt diese Vollmacht nicht automatisch auch für das Schließfach. Für die Einrichtung der Schließfachvollmacht wird ein gültiges Legitimationspapier beider Beteiligter (Personalausweis/Reisepass) benötigt.

Erlischt die Schließfachvollmacht mit dem Tod?

Nein! Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Mieters, sie bleibt als Vollmacht der Erben bestehen.

Habe ich jederzeit Zugang zu meinem Schließfach?

Die Zutrittsmöglichkeiten sind filialabhängig. Die indivuellen Zeiten findem Sie in der obigen Tabelle.

Welche Gegenstände darf ich in meinem Schließfach deponieren und welche nicht?

Sinnvoll sind Gegenstände wie:

  • Edelmetalle wie Gold und Silber
  • Schmuck
  • Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden, Fahrzeugbriefe, Versicherungspolicen oder andere wichtige Urkunden
  • Backups (Datensicherungen) deiner Festplatten
  • Andere persönliche Gegenstände wie Fotos und Briefe
  • Wir raten dir, Testamente nicht in einem Schließfach aufzubewahren, da Erben nach dem Ableben des Schließfachinhabers schnellen Zugriff auf das Testament benötigen

Nicht deponieren werden dürfen feuergefährliche Gegenstände wie z.B. radioaktives Material oder Waffen!

Wird ein Girokonto bei der Sparda-Bank Nürnberg eG benötigt, um ein Schließfach zu mieten?

Ja! Wir bieten Schließfächer ausschließlich für Kunden mit Girokonto bei der Sparda-Bank Nürnberg eG an.

FAQ - Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Wie viele Geschäftsanteile (Mitgliedschaftsanteile) kann ich maximal erwerben?

Jeder Kunde kann bis zu 250 Geschäftsanteile bei der Sparda-Bank Nürnberg eG zeichnen.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Sparda-Bank Nürnberg eG?
  • Als Mitglied sind Sie Miteigentümer und profitieren von einer jährlichen Dividende für Ihre Geschäftsanteile.
  • Sie erhalten Zugang zu den gesamten Angeboten der Bank. Bestimmte Produkte und Vorteil wie zum Beispiel Baufinanzierung, Kreditkarten, Überziehungskredit (Dispokredit) und auch Treueangebote zur Geldanlage vergeben wir nur an Mitglieder.
  • Außerdem haben Sie ein Mitspracherecht. Durch die Mitgliedschaft können Sie über die Vertreterversammlung Einfluss nehmen und damit mitbestimmen.
Wie kündige ich meine Geschäftsanteile/Genossenschaftsanteile?

Für die Kündigung der Genossenschaftsanteile gibt es ein Auftragsformular, welches Sie von unserem Kundenservice erhalten. Genossenschaftsanteile können Sie nicht formlos bzw. mündlich kündigen.

Wann werden gekündigte Geschäftsanteile/Genossenschaftsanteile und die Dividende ausbezahlt?

Wenn Sie Ihre Geschäftsanteile kündigen, muss Ihre Kündigung bis spätestens zum 30. September bei uns eingegangen sein. Dann endet Ihre Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres. Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht direkt zum Jahresende. Zunächst muss der Jahresabschluss von der Vertreterversammlung im Folgejahr festgestellt werden. Erst danach dürfen wir die gekündigten Anteile auszahlen. In der Regel erhalten Sie Ihre Auszahlung deshalb im Juni/Juli des Folgejahres. 

FAQ - Edelmetalle & Fremdwährung

Edelmetalle

Warum Gold kaufen?

Wer Edelmetalle erwirbt, setzt auf bleibende Werte

Seit jeher ist der Mensch von Gold fasziniert. Es steht für Wohlstand, Reichtum und Erfolg. Wer echtes Gold in Form eines Barrens oder einer Münze sieht oder in der Hand hält, ist sofort von seiner Faszination begeistert.

Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten entscheiden sich immer mehr Menschen, bei ihrer Geldanlage auf Gold zu setzen. Edelmetalle sind in verschiedenen Größen und Stückelungen erhältlich, wie etwa in Gramm oder Unzen, und bieten Ihnen eine flexible Anpassung an Ihre individuellen Anlagewünsche.

Was versteht man genau unter einer Geldanlage in Gold?

Unter einer Geldanlage in Gold ist der Kauf von Edelmetallen in Form von Goldbarren und Goldmünzen zu verstehen. Zu den beliebtesten Formen des Edelmetalls zählen die sogenannten Anlagemünzen aus verschiedenen Ländern, wie zum Beispiel:

 

  • Maple Leaf
  • Goldmark
  • American Eagle
  • Krügerrand
  • Goldnugget
  • Gold-Panda
  • Unze Gold Maple Leaf
  • Nugget Känguru
  • Lunar Serie
  • Heraeus Gramm Goldbarren
  • Bullion Coins
  • Argor- Heraeus
  • China Panda
  • Wiener Philharmoniker

Zusätzlich zum Kauf von Münzen investieren viele Kunden ihr Geld in Barren.

Zu den Vorteilen des Goldkaufs in Form von Goldbarren, Goldmünzen oder Münzbarren zählt vor allem, dass der Wert dieses Edelmetalls ausschließlich von dessen Preisentwicklung abhängt und dieses als wertsicher gilt.

Wie kann ich online Edelmetalle bestellen?

Edelmetalle können Sie ab einem Mindestbestellwert von 50 € über unseren Online-Shop oder telefonisch ganz bequem von Zuhause aus bestellen.

So funktioniert der Kauf über unseren Online-Shop:
 

  1. Gewünschtes Edelmetall (zum Beispiel eine Unze oder einen Gramm Goldbarren) zum aktuellen Kurs auswählen
  2. Menge auswählen und in den Warenkorb legen
  3. Bestellung prüfen, Versand- sowie Zahlungsinformationen hinterlegen
  4. Endpreis prüfen und Bestellung aufgeben

Bitte beachten Sie, dass der maximale Online-Bestellwert bei 14.999,99 € liegt.
Bestellungen, welche über diesen Wert hinausgehen, können Sie gerne telefonisch (0911 - 6000 8000) oder in einer unseren Filialen aufgeben.

Wo und wie kann ich physische Edelmetalle sicher aufbewahren?

Zur Aufbewahrung Ihrer Edelmetallprodukte eignet sich ein Schließfach oder ein Tresor bei deiner Bank.

In der Regel ist bei der Anmietung eines Schließfaches bei Banken im Preis ein zusätzlicher Versicherungsschutz enthalten.

Welche Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen gibt es?

Sie können Ihre Zahlungsart während des Bestellvorgangs frei wählen. Hier stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Vorkasse
  • Kreditkarte
Wie erfolgt die Lieferung?

Die Lieferung der Edelmetalle erfolgt durch eine versicherte Postsendung innerhalb von 3 Tagen nach Zahlungseingang. Die Lieferpauschale innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) beträgt 5,75 €, unabhängig von der Menge oder dem Bestellwert.

Bei einem Bestellwert zwischen 50,00 und 299,99 € fällt ein zusätzlicher Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 € an

Ist die Lieferung versichert?

Selbstverständlich ist die Lieferung der bestellten Goldbarren oder Münzen durch die Reisebank versichert.

Wie kann ich physisches Gold verkaufen?

Der Verkauf Ihrer Edelmetalle (z. B. Goldmünzen, Goldbarren) kann über die Filialen der Reisebank zum aktuellen Ankaufspreis erfolgen.

Der Goldhändler prüft die Echtheit und den Zustand. Im Anschluss wird Ihnen der aktuelle Verkaufspreis auf Ihr Konto überwiesen.

Fremdwährung

Kann ich Fremdwährungen bei der Sparda-Bank Nürnberg bestellen?

Ja, Sie können Fremdwährungen wie zum Beispiel Dollar, Japanische Yen oder Britische Pfund telefonisch, in einer unserer Filialen oder ganz bequem im Online-Banking bestellen.

In Abhängigkeit vom Bestellvolumen der Fremdwährung fallen Kosten für die Abwicklung, die Verpackung und den Versand an. Die genaue Höhe wird Ihnen im Bestellprozess genannt.

 

Online-Banking Web-Version:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking am Browser an. 
  2. Klicken Sie oben links auf "Privatkunden".
  3. Wählen Sie "Girokonto & Bezahlen" aus. 
  4. Klicken Sie auf "Auslandswährung der Reisebank" und anschließend auf "Währung bestellen"
  5. Folgen Sie anschließend den weiteren Schritten.

 

SpardaBanking App:

  1. Melden Sie sich in der SpardaBanking App an. 
  2. Tippen Sie unten rechts auf "Menü""Produkte & Angebote""Alle Produkte anzeigen".
  3. Wählen Sie "Girokonto & Bezahlen" aus. 
  4. Tippen Sie auf "Auslandswährung der Reisebank" und anschließend auf "Währung bestellen"
  5. Folgen Sie anschließend den weiteren Schritten.
Wohin kann meine bestellte Fremdwährung geliefert werden?

Lieferungen können nur innerhalb Deutschlands vorgenommen werden, dabei sind Inselzustellungen ausgenommen. Beachten Sie zudem, dass keine Packstationen beliefert werden können.

Was passiert, wenn ich bei der Lieferung der Fremdwährung nicht zu Hause bin?
  • Die Lieferung der bestellten Fremdwährung erfolgt ausschließlich an Bankarbeitstagen zwischen 07:30 Uhr und 18:00 Uhr an die angegebene Lieferadresse.
  • Nach zwei vergeblichen Anfahrten sendet der Kurier die Bestellung an die Reisebank zurück.
  • Die Gutschrift erfolgt zum Ankaufskurs des Tages, an dem die retournierten Produkte bei der Reisebank eintreffen.
  • Die Transportkosten können nicht erstattet werden.
Wo bestellt die Sparda-Bank Nürnberg Fremdwährung?

Die Bestellung und der Versand erfolgt direkt über unseren Partner Reisebank, dem Marktführer für Reisezahlungsmittel.

Unser Partner Reisebank ist eine hundertprozentige Tochter der DZ BANK AG und gehört zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Die Reisebank ist Spezialist für Reisezahlungsmittel, Edelmetalle, Bankautomaten und den weltweiten Bargeldtransfer.

 

FAQ - Erben & Vererben

Erben & Vererben

Ein Angehöriger ist verstorben, welche Unterlagen benötige ich für die Nachlassmeldung?
    • Sterbeurkunde
    • aktuelles Legitimationspapier (Personalausweis/Reisepass)
Wo erhalte ich die Sterbeurkunde?
  • Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Ortes beziehungsweise des Bezirks, in dem der Betroffene verstorben ist, ausgestellt.

Ist ein Termin für die Nachlassabwicklung notwendig?
  • Für die Nachlassmeldung ist generell kein Termin notwendig, jedoch empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren, damit wir die Angelegenheit in Ruhe besprechen, sowie offene Fragen klären können.

Wie lange dauert die Abwicklung eines Nachlasses bei der Bank?
  • Die Dauer der Abwicklung kann variieren und hängt von der Komplexität des Nachlasses sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann es mehrere Wochen dauern.

Wird man vom Nachlassgericht als Erbe informiert?
  • Ja, das Nachlassgericht informiert die Erben, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments infrage kommen, über die mögliche Erbschaft.

    Sich im Trauerfall um eine Immobilie kümmern zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung. Trotzdem sollten Sie möglichst zeitnah klären, ob das Objekt verschuldet ist und die Immobilie besichtigen, auch wenn sie weiter entfernt liegt. Denn als Erbe besteht eine Frist von sechs Wochen, um eine Erbschaft auszuschlagen.

    Wird das Erbe angenommen, müssen Sie sich als neuer Eigentümer um alle Angelegenheiten rund um die Immobilie kümmern. Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt GmbH rund um das Thema Immobilie zur Verfügung.

Immobilie geerbt: Was muss ich jetzt tun?
  • Der Verlust eines geliebten Menschen ist emotional herausfordernd. Wenn Sie jedoch eine Immobilie erben, ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln.

    Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls sollten Sie prüfen, ob die Immobilie schuldenfrei ist und wie hoch ihr aktueller Marktwert liegt. Nur so können Sie fundiert entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten.

    Diese Schritte sollten Sie als Erbe einer Immobilie unternehmen:

    • Einsicht ins Grundbuch nehmen (mit berechtigtem Interesse als Erbe möglich)
    • Eine Wertermittlung der Immobilie beauftragen, um den aktuellen Marktwert zu kennen
    • Die mögliche Erbschaftssteuer berechnen, um die steuerlichen Auswirkungen abzuschätzen
    • Gegebenenfalls weitere Optionen prüfen, z. B. Vermietung oder Verkauf der Immobilie

    Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt GmbH zur Seite.

Was passiert mit meinen Bankkonten im Todesfall?
  • Nach dem Tod läuft das Konto ganz normal weiter. Lastschriften werden somit weiterhin ausgeführt und das Konto kann ggfs. bei Ausbleiben des Gehalts oder der Rente ins Minus laufen. Sollte nach dem Tod niemand eine Bankvollmacht für das Konto besitzen, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht. Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Sterbedatum, die Rentenstelle eine Rückbuchung der Rente vornehmen kann.

    Wir empfehlen die Einrichtung einer Vollmacht, welche jederzeit am Schalter eingerichtet werden kann.

Kann ich mein Konto für den Todesfall vorsorglich absichern?
  • Ja, Sie können Vorsorgemaßnahmen treffen, indem Sie eine Bankvollmacht für den Todesfall erstellen. Diese Vollmacht ermöglicht es einer von Ihnen bestimmten Person, nach Ihrem Tod auf Ihr Konto zuzugreifen.

Ist ein Testament notwendig?
  • Eine Pflicht hierfür besteht nicht. Die Aufsetzung, die Beglaubigung und die Verwahrung eines Testaments kann bei Wunsch auch durch einen Notar erfolgen. Ohne Testament oder Erbvertrag entscheidet die gesetzlich Erbreihenfolge, welcher Angehörige wie viel erben wird.

Kann ich ein Gemeinschaftskonto mit meinem Ehepartner im Todesfall weiterführen?
  • Gemeinschaftskonten können im Todesfall eines Kontoinhabers in der Regel für einige Monate von dem überlebenden Kontoinhaber weitergeführt werden.

    Ein Girokonto welches auf einem Oder-Kundenstamm angelegt ist, kann auf einen Einzelkundenstamm übertragen werden. Die IBAN des Girokontos bleibt unverändert bestehen.

    Eine Umschreibung anderer Nachlasskonten ist nicht möglich.

Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind und wie wird das Erbe aufgeteilt?
  • Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinsam über die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses entscheiden. Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden. Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt entweder nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln oder gemäß den Bestimmungen im Testament des Verstorbenen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

Welche steuerlichen Aspekte müssen Erben im Zusammenhang mit Bankkonten beachten?
  • Erben müssen die Erbschaftssteuer beachten, die auf geerbte Vermögenswerte, einschließlich Bankkonten, anfallen kann. Eine Tabelle mit den genauen Angaben finden Sie weiter oben.

    Bitte wenden Sie sich bei Steuerfragen an das Nachlassgericht oder das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

FAQ - Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Soldaten
Wie erhalte ich vermögenswirksame Leistungen?
  1. Arbeitgeber fragen, ob VL angeboten werden
  2. Anlageform wählen (z.B. Fondssparen oder Bausparvertrag)
  3. Sparvertrag abschließen und Arbeitgeber informieren
  4. Staatliche Förderungen prüfen (z.B. Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie)
Welche Sparanlage passt zu mir?

Die passende Anlageform hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Zielen ab.

Gerne beraten wir Sie, um das passende Produkt zur Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen zu finden.

FAQ - PSD2 (Payment Service Directive)

PSD2 (Payment Service Directive)

Was ist PSD2 und was bedeutet das für mich?

PSD2 ist eine europäische Vorgabe für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Seit dem 13. Januar 2018 gelten neue gesetzliche Regeln für Banken und Zahlungsdienste.

Seit dem 14. September 2019 können von Ihnen autorisierten Drittdiensten mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bestimmte Informationen über Ihre Zahlungskonten bereitgestellt werden.

Mit PSD2 haben Sie mehr Kontrolle über Ihre Daten. Die Sparda-Bank Nürnberg eG stellt dafür eine sichere technische Schnittstelle bereit, über die der Zugriff geregelt und überwacht erfolgt. Dabei bleiben alle Sicherheitsstandards erhalten.

Warum brauchen Drittdienste Zugriff auf mein Konto?

Drittdienste helfen Ihnen zum Beispiel beim:

  • Bezahlen in Online-Shops, ohne sich im Online-Banking anzumelden
  • Verwalten Ihrer Finanzen, wenn Sie mehrere Konten oder Verträge über einen Dienst bündeln möchten

Dabei gibt es zwei Arten:

  • Zahlungsauslösedienste: Sie lösen mit Ihrer Erlaubnis Zahlungen aus
  • Kontoinformationsdienste: Sie rufen mit Ihrer Zustimmung Kontodaten ab, um z. B. eine Übersicht zu erstellen

Wichtig: Der Zugriff ist immer freiwillig und nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

 

Kann ein Drittdienst ohne meine Zustimmung auf mein Konto zugreifen?

Nein. Ein Zugriff ist nur mit Ihrer vorherigen Freigabe möglich. Zum Beispiel über die SpardaSecureGo+ App.

In Ihrem Online-Banking (Zugriffsverwaltung) finden Sie eine Übersicht, welche Drittdienste Sie freigegeben haben. Dort können Sie Zugriffsrechte jederzeit anpassen oder entziehen.

Kann ich die Einstellungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung ändern lassen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie möchten, kann die Häufigkeit von Zwei-Faktor-Authentifizierungen (2FA) bei der Anmeldung im Online-Banking durch uns als Bank angepasst werden. Aktuell müssen Sie sich alle 90 Tage im Online-Banking authentifizieren. Sollten Sie die 2FA bei jeder Anmeldung wünschen, können wir dies für Sie hinterlegen. Eine komplette Deaktivierung oder Erweiterung der 90 Tage ist nicht möglich.


Wir sind gerne für Sie da

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0911 - 6000 8000

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