Sparda-Bank Nürnberg eG
Login zum Online-Banking

FAQ - Häufig gestellte Fragen bei der Sparda-Bank Nürnberg

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht von häufig gestellten Fragen. Gerne können Sie auch unseren KI-Chabot Kiara nutzen, welche Ihnen allgemeine Fragen zu unseren Produkten und Leistungen beantworten kann.

KI-Chatbot Kiara

Gerne beantwortet Ihnen unser KI-Chatbot Kiara Ihre Fragen zu unseren Produkten und Leistungen

Auskunft zu Ihrem individuellen Zahlungsverkehr, Kontostand oder Vertragsstatus gibt sie nicht. Geben Sie daher keine persönlichen Informationen wie Namen, Geburtsdaten oder Kontonummern in das Textfeld ein!

FAQ - Online-Banking

Online-Banking | Login

Was benötige ich für den Login ins neue Online-Banking?

Für den Login ins Online-Banking benötigen Sie folgendes:

  • Sparda-NetKey oder Alias
  • Online-Banking PIN (8-20 stelliges Passwort, welches Sie sich selber vergeben haben)
  • Smartphone, Tablet oder chipTAN-Generator

Bei Fragen rund um die Anmeldung sind wir gerne für Sie da!

Ich habe meine Online-Banking-PIN vergessen. Was nun?

Für den Login ins Online-Banking benötigen Sie neben dem Sparda-NetKey oder Alias, Ihre persönliche Online-Banking-PIN. Die Online-Banking-PIN ist ein 8-20 stelliges Passwort, welches Sie sich einmal selber vergeben haben.

Sollten Sie Ihre Online-Banking-PIN nicht mehr kennen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Ich habe mein Online-Banking gesperrt. Wie kann ich es entsperren?

Sollten Sie Ihre Online-Banking-PIN dreimal falsch eingegeben haben, wird Ihr Online-Banking Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. 

Wenn Ihnen die Online-Banking-PIN wieder einfällt, können Sie Ihren Online-Banking Zugang durch Eingabe der richtigen PIN und durch Bestätigung einer Freigabe-TAN (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN) wieder selber entsperren. 

Sollte Ihnen die Online-Banking-PIN nicht mehr bekannt sein, wenden Sie sich bitte an uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Wie schalte ich mich für das Online-Banking frei?

Sollten Sie bisher noch kein Online-Banking bei uns genutzt haben, schalten wir Sie gerne hierfür frei. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Kundenservice oder schauen Sie in einer unserer Filialen vorbei.

Was ist der Alias?

Der Alias ist ein individueller Benutzername, der in den Online-Banking-Einstellungen jederzeit geändert werden kann.

Sollten Sie Ihren Alias nicht kennen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Gerne helfen wir Ihnen weiter. 

Wo kann ich meinen Alias zur Anmeldung ins Online-Banking ändern?

Mit dem Alias können Sie sich einen persönlichen Benutzernamen erstellen, mit welchem Sie sich im Online-Banking anmelden können. 

Sie können den Alias jederzeit in der Web-Anwendung des Online-Bankings ändern.

Dies funktioniert wie folgt:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an
  2. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen
  3. Öffnen Sie nun "Datenschutz & Sicherheit"
  4. Scrollen Sie nun zum Punkt "Onlinezugang"
  5. Klicken Sie auf die drei Punkte bei "Alias" und anschließend auf "Ändern"
  6. Vergeben Sie sich nun einen neuen Alias
  7. Klicken Sie zum Speichern auf "Übernehmen"

Bitte achten Sie darauf, dass der Alias nicht zu einfach ist. (z.B. nicht nur der Vorname). 

Was ist der Sparda-NetKey?

Der Sparda-NetKey ist eine personenbezogene Online-Banking Zugangsnummer. Sie können diese im Online-Banking im Bereich "Onlinezugang & Sicherheit" einsehen. Für die Anmeldung im Online-Banking können Sie jedoch Ihren Alias (Benutzernamen) verwenden. Den Alias können Sie ebenfalls im Online-Banking einsehen und jederzeit anpassen. 

Online-Banking | Kontoansicht & Überweisungen

Warum sehe ich mehr als nur mein eigenes Konto im Online-Banking?

Im Online-Banking werden Ihnen alle Konten angezeigt, für welche Sie bevollmächtigt sind und für welche eine aktive Online-Banking-Vereinbarung vorliegt. 

Sollten Sie z.B. Vollmacht auf das Konto Ihrer Kinder oder Eltern haben und bei der Einrichtung der Vollmacht wurde eine Online-Banking-Vereinbarung getroffen, wird dieses Konto automatisch im Online-Banking angezeigt.

Sollten Sie die Konten nicht sehen wollen, können Sie diese über das Drei-Punkte-Menü beim Reiter "Kontoübersicht anpassen" jederzeit ausblenden. Alternativ können wir die Online-Banking-Vereinbarung für diese Konten auch löschen. 

Wie erhöhe ich mein Online-Banking Limit für Überweisungen?

Über das Online-Banking haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Tageslimit für Überweisungen anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn Sie unser Standardlimit nutzen und das Limit nicht dauerhaft von uns reduziert wurde. 

Die Limitanpassung nehmen Sie im Online-Banking wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an
  2. Klicken Sie im Menü auf "Service & Mehrwerte"
  3. Sie werden direkt in das Menü "Auftragslimits" weitergeleitet
  4. Geben Sie hier das gewünschte Limit in Euro ein und wählen Sie, wie lange das Limit gültig sein soll
  5. Klicken Sie anschließend auf "Limit ändern"
  6. Bestätigen Sie nun die Limiterhöhung mit Ihrem Freigabeverfahren

Sollten Sie das Limit für Dauerauftragseinrichtigung oder Terminüberweisungen anpassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Was ist eine Echtzeitüberweisung (Instant Payment)?

Mit einer Echtzeitüberweisung (Instant Payment) überweisen Sie Geld im Online-Banking innerhalb weniger Sekunden direkt auf das Konto des Empfängers. Anders als normale Überweisungen werden Echtzeitüberweisungen 24/7 gebucht - auch an Wochenenden und Feiertagen. 

Um eine Echtzeitüberweisung im Online-Banking zu tätigen müssen Sie in der Überweisungseingabe den Haken bei "Als Echtzeitüberweisung ausführen" setzen. 

Bitte prüfen Sie die eingegebenen Überweisungsdaten sorgfältig und geben Sie Überweisungen nur frei, wenn Sie das Geld wirklich überweisen wollen. Echtzeitüberweisungen befinden sich sofort beim Empfänger und können nicht mehr storniert werden! 

Wie füge ich eine externe Bankverbindung hinzu?

Fügen Sie Konten, die Sie bei anderen Banken haben, zu Ihrer Kontenübersicht hinzu. Damit haben Sie einen schnellen Überblick über Ihre Finanzen.

Dies funktioniert wie folgt:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie im Startmenü bei der Kontoübersicht des Gesamtsaldos auf die drei Punkte.
  3. Wählen Sie nun "Externe Konten hinzufügen" aus.
  4. Bitte beachten Sie im nächsten Schritt die Bedingungen der Multibanking-Zusatzdienste und stimmen Sie diesen zu.
  5. Suchen Sie anschließend mittels Bankname, BIC, oder BLZ das Kreditinstitut welches Sie im Online-Banking hinzufügen möchten.
  6. Melden Sie sich nun mit den ihnen bekannten Zugangsdaten Ihrer Fremdbank an.
  7. Bestätigen Sie die Einbindung mittels Freigabeverfahren Ihrer Fremdbank.

Online-Banking | Postfach (Kontoauszüge, Mitteilungen & Nachrichten)

Wo finde ich meine Kontoauszüge und Mitteilungen?

Wenn Sie die Kontoauszüge und Mitteilungen digital erhalten, werden diese in das Postfach im Online-Banking eingestellt.

Das Postfach finden Sie in der Web-Anwendung oben rechts. In der SpardaBanking App finden Sie das Postfach unten in der Menüleiste.

Wie kann ich eine Nachricht an die Bank über das Online-Banking schreiben?

Über das Postfach im Online-Banking können Sie uns legitimierte Nachrichten zukommen lassen. Zudem können Sie hier auch kontobezogene Fragen stellen und Anhänge (maximal 25 Dateien, max. 10 MB pro Datei, max. 30 MB je Nachricht)  an uns senden. 

Sobald eine neue Nachricht für Sie im Postfach vorliegt, erhalten Sie eine E-Mail. 

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unseres IT-Wechsels aktuell zu längeren Wartezeiten kommen kann. Vielen Dank für Ihre Geduld.

Online-Banking | Finanzsoftware

Welche Zugangsdaten benötige ich für meine Finanzsoftware?

Sie nutzen eine Finanzsoftware wie z.B. StarMoney, WISO Mein Geld, Profi cash oder Outbank

Folgendes müssen Sie tun, um eine Finanzsoftware nutzen zu können:

  1. Bitte melden Sie sich einmal in unserem Online-Banking an und aktivieren Sie eines unserer Freigabeverfahren (SpardaSecureGo+ App oder Sm@rt-TAN). 
  2. Hinterlegen Sie in Ihrer Finanzsoftware bitte die FinTS-URL https://fints2.atruvia.de/cgi-bin/hbciservlet
  3. Nach erfolgreicher Aktivierung melden Sie sich in Ihrer Banking-Software mit Ihrem Alias und Ihrer Online-Banking-PIN an.

Weitere Infos über Drittanbieter finden Sie hier:

https://atruvia.de/drittanbieter-schnittstelle-xs2a*

*Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.

Welche Freigabeverfahren kann ich mit der Finanzsoftware nutzen?

Sie können alle Freigabeverfahren verwenden, die wir anbieten. Sowohl die SpardaSecureGo+ App sowie das Sm@rtTAN-Verfahren (chipTAN) ermöglichen eine Freigabe der entsprechenden Aufträge.

 

An wen wende ich mich bei Problemen mit meiner Finanzsoftware?

Wenn in Ihrer Finanzsoftware Probleme auftreten, so wenden Sie sich bitte direkt an den Kundenservice des Anbieters/Herstellers Ihrer Finanzsoftware.

Da wir nicht der Herausgeber von Drittanwendungen sind, können wir auch keinen Support hierfür leisten.

FAQ - SpardaSecureGo+ App

FAQ - SpardaSecureGo+ App

Ich habe bisher immer die SpardaSecureApp genutzt. Muss ich jetzt die neue SpardaSecureGo+ App einrichten?

Die SpardaSecureApp, welche Sie mit TEO genutzt haben, funktioniert nach unserem IT-Wechsel nicht mehr. 

Bitte laden Sie sich die neue SpardaSecureGo+ App herunter. 

Die SpardaSecureGo+ App kann auf Smartphones und Tablets installiert werden. Sie ist kompatibel mit Apple-Geräten ab iOS 17.6 oder neuer und Android-Geräten ab Android 10 oder neuer.

Die SpardaSecureGo+ App steht nicht für Huawei-Geräte und Computer (Windows, Macintosh, Linux) zur Verfügung.

Brauche ich für alle sichtbaren Konten in meinem Online-Banking extra SpardaSecureGo+ Aktivierungscodes?

Nein. Sie können mit der SpardaSecureGo+ App Freigaben für alle sichtbaren Konten im Online-Banking durchführen. 

Ein zusätzlicher Aktivierungscodes pro Kontoverbindung ist nicht notwendig.

Auf welchen Geräten kann ich die SpardaSecureGo+ App installieren?

Die SpardaSecureGo+ App können Sie auf einem Smartphone oder einem Tablet installieren. Maximal können Sie drei Geräte registrieren und gleichzeitig nutzen.

Folgende Geräte sind kompatibel:

  • Apple-Geräte mit iOS 17.6 oder neuer 
  • Android-Geräte mit Android 10 oder neuer

 

Für folgende Geräte steht die SpardaSecureGo+ App nicht zur Verfügung:

  • Huawei-Geräte
  • Computer (Windows, Macintosh, Linux)
Wie erhalte ich einen Aktivierungscode, um die SpardaSecureGo+ App einzurichten?

Maximal können Sie bis zu drei Geräte registrieren und gleichzeitig nutzen. 

Um ein neues Gerät zu registrieren, benötigen Sie einen Aktivierungscode, welchen Sie von uns erhalten.

Bitte kommen Sie hierzu persönlich oder telefonisch auf uns zu. Nach erfolgreicher Legitimation, lassen wir Ihnen gerne einen Aktiverungscode zukommen. 

Wie kann ich ein weiteres Gerät für die SpardaSecureGo+ App registrieren?

Maximal können Sie bis zu drei Geräte registrieren und gleichzeitig nutzen. 

Sollten Sie bereits ein funktionierendes Gerät hinterlegt haben und möchten nur ein weiteres registrieren, können Sie einen Aktivierungscode direkt über das Online-Banking anfordern.  

Dies funktioniert wie folgt:
 

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an
  2. Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen
  3. Öffnen Sie nun "Datenschutz & Sicherheit"
  4. Scrollen Sie nun zum Punkt "Sicherheitsverfahren"
  5. Klicken Sie auf den Pfeil bei "SecureGo plus"
  6. Sie sehen nun ihr bereits registriertes Gerät
  7. Über "Gerät hinzufügen" können Sie einen Aktivierungscode erzeugen, welcher Ihnen per Post zugestellt wird
Wie viel Zeit habe ich, um eine Transaktion über die SpardaSecureGo+ App freizugeben?

Sobald Sie eine Transaktion aus dem Online-Banking zur Freigabe in die SpardaSecureGo+ App weitergeben, startet ein Timer von 5 Minuten.

Sie können sich somit bequem in der SpardaSecureGo+ App anmelden und die Transaktion prüfen und anschließend freigeben. 

Sollten die 5 Minuten ohne Freigabe verstreichen, wird die Transaktion abgelehnt und der Vorgang muss erneut im Online-Banking gestartet werden. 

Ich nutze die SpardaSecureGo+ App auf mehreren Geräten. Muss ich ein Gerät auswählen, bevor ich einen Auftrag zur Freigabe schicke?

Sie müssen kein Gerät auswählen. Die Freigabe wird gleichzeitig an alle Geräte versendet, die Sie registriert haben.

Kann ich die SpardaSecureGo+ App auf mehreren Endgeräten installieren und zur Freigabe nutzen?

Sie können die SpardaSecureGo+ App auf bis zu drei Geräten installieren.

Ist die SpardaSecureGo+ App auf den Geräten freigeschaltet, können Sie Freigaben auf jedem aktiven Gerät tätigen. Die App kann sowohl auf Smartphones als auch auf Tablets installiert werden und ist mit Ihrem selbstgewählten Kennwort, per Fingerabdruck oder Face-ID gesichert. 

Für jedes neue Gerät erhalten Sie einen eigenen Aktivierungscode per Post.

Was ist der Freigabe-Code? Wofür brauche ich diesen?

Mit dem Freigabe-Passwort geben Sie Ihre Transaktion über die SpardaSecureGo+ App frei. Sie legen Ihren individuellen Freigabe-Passwort selbst fest. Zusätzlich können Sie auch die Biometrie Ihres mobilen Endgerätes nutzen.

FAQ - Sm@rt-TAN (chipTAN)

FAQ - Sm@rt-TAN (chipTAN)

Was ist Sm@rt-TAN (chipTAN)?

Sm@rt-TAN entspricht dem bisherigen chipTAN-Verfahren. Wie bisher fordern Sie eine TAN per Flicker-Code über Ihren bereits vorhandenen TAN-Generator an.

Mit speziellen Geräten können Sie zusätzlich auch per Foto-TAN eine TAN erzeugen.

Ich besitze schon einen TAN-Generator. Kann ich diesen auch für das neue Online-Banking der Sparda-Bank nutzen?

Ja. Sie können weiterhin den TAN-Generator nutzen, welchen Sie bisher verwendet haben. 

Lediglich wenn Sie Sm@rt-TAN Photo (Farbcode) verwenden möchten, dann benötigen Sie einen entsprechenden Kartenleser mit Kamera.

 

Ich habe mit TEO bereits chipTAN genutzt - Was muss ich zum IT-Wechsel tun?

Sollten Sie bisher das chipTAN Verfahren mit TEO genutzt haben, müssen Sie nichts weiter tun.  Ihre Debitkarte sowie die chipTAN-Vereinbarung übernehmen wir zu unserem neuen IT-Dienstleister und kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.

Sie verwalten mehrere Konten (z.B. Gemeinschaftskonto oder Vollmacht)?

Ab sofort benötigen Sie nur noch Ihre eigene Debitkarte für das Sm@rt-TAN Verfahren - auch wenn die Freigabe für ein Konto, auf welches Sie ebenfalls Zugriff haben, erfolgen soll.

Was ist eine TAN?

TAN steht für Transaktionsnummer.

Es handelt sich dabei um eine Sicherheitsnummer, welche beim Online-Banking verwendet wird, um Ihre Aufträge, wie z.B. eine Überweisungen zu bestätigen.

Jede TAN ist nur einmal gültig und sorgt dafür, dass nur Sie persönlich einen Auftrag freigeben können.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Sm@rt-TAN plus mit der optischen Methode und Sm@rt-TAN photo?

Bei Sm@rt-TAN photo werden anders als bei Sm@rt-TAN plus mit der optischen Methode keine blinkenden Balken, sondern ein stehendes Bild (Farbmatrix-Code, ähnlich einem QR-Code) zur Datenübertragung aus dem Online-Banking bzw. der SpardaBankingApp auf den TAN-Generator eingesetzt.

Dadurch sind bei Sm@rt-TAN photo keine Größenanpassungen der Grafik oder weitere Einstellungen notwendig.

Kann der TAN-Generator von mehreren Personen genutzt werden?

Ja, der TAN-Generator ist nicht personalisiert und kann daher von mehreren Personen genutzt werden. Die benutzerabhängigen Daten stehen auf der girocard (Debitkarte).

Warum erhalte ich den Hinweis „TAN falsch”?

Dieser Hinweis kann verschiedene Ursachen haben:

  • Sie haben sich bei der TAN-Eingabe vertippt
  • Sie haben die falsche girocard (Debitkarte) oder Chipkarte in den TAN-Generator gesteckt
  • Sie nutzen eine girocard (Debitkarte) oder Chipkarte, die nicht für dieses Smart-TAN plus-Verfahren freigeschaltet ist
  • Die Transaktionen - beispielsweise eine Überweisung - werden sowohl auf der girocard (Debitkarte) oder Chipkarte als auch im Banksystem gezählt. Dadurch erreichen wir eine höhere Sicherheit. Es kann sein, dass der Transaktionszähler Ihrer girocard (Debitkarte) oder Chipkarte aufgrund eines technischen Fehlers zu stark vom Transaktionszähler im Banksystem abweicht
Warum erhalte ich den "Fehler 00" angezeigt?

Der "Fehler 00" kann erscheinen, wenn das chipTAN-Gerät den Kartenchip nicht lesen konnte. Eventuell ist die Karte verschmutzt oder die Karte ist mit dem chipTAN-Gerät nicht mehr kompatibel. In letzten Jahren wurden neue Debitkarten mit einem kleineren Chip ausgegeben. Die neuen Karten sind mit älteren chipTAN-Geräten nicht mehr kompatibel.

Kann ich mit meinem bestehenden TAN-Generator auch den Farbcode bei Sm@rt-TAN photo lesen?

Um den Farbmatrix-Code bei Sm@rt-TAN photo lesen zu können, benötigen Sie einen foto-fähigen TAN-Generator.

Herkömmliche TAN-Generatoren können den Farbmatrix-Code nicht lesen. Foto-fähige TAN-Generatoren können die bisherige Darstellung der blinkenden Balken nicht erkennen, eine Unterstützung der manuellen Methode ist jedoch möglich.

FAQ - Kreditkarten

Mastercard® Kreditkarten

Kann ich die PIN meiner Mastercard® (Kreditkarte) ändern?

Ja, wenn Ihre Kreditkarte nach dem 24. Juli 2025 ausgestellt wurde, können Sie die PIN an jedem Geldautomaten der Sparda-Bank Nürnberg oder in Ihrem Online-Banking ganz einfach selbst ändern.

Wie kann ich meine Kreditkarte bei Online Zahlungsdiensten richtig hinterlegen oder aktualisieren?

Wenn Sie Ihre Kreditkarte bei Online Zahlungsdiensten wie zum Beispiel in Apps oder Online Shops als Zahlungsmittel nutzen möchten, geben Sie dort bitte die aktuellen Kartendaten vollständig an. Ändert sich Ihre Kartennummer oder das Ablaufdatum, zum Beispiel nach einer Neuausstellung, sollten Sie die Angaben in allen verwendeten Portalen und Apps entsprechend aktualisieren.

Bitte beachten Sie: Die Kartennummer befindet sich auf der Rückseite Ihrer Kreditkarte. Nur wenn alle Daten korrekt hinterlegt sind, kann die Zahlung reibungslos erfolgen.

Wann erhalte ich meine Kontoauszüge für die Kreditkarte?

Die Kontoauszüge für Ihre Kreditkarte erhalten Sie zum Monatsende. Diese werden entweder in Ihr Online Postfach im Online-Banking eingestellt oder postalisch zugestellt.

Wie aktiviere ich 3D Secure für meine Kreditkarte im E Commerce?

Um den 3D Secure Schutz für Ihre Kreditkarte im E Commerce nutzen zu können, benötigen Sie den Aktivierungscode, Ihre PIN sowie die vollständigen Kartendaten. Nach der erfolgreichen Aktivierung ist Ihre Kreditkarte für sichere Online Zahlungen freigeschaltet.

Der 3D Secure Schutz bietet Ihnen ein zusätzliches Sicherheitsverfahren beim Bezahlen im Internet.

Was ist der Mastercard® Identity Check™ und wie funktioniert er?

Der Mastercard® Identity Check™ ist ein Sicherheitsverfahren von Mastercard und Ihrer Sparda-Bank, das Ihre Online Zahlungen zusätzlich schützt. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung und hilft dabei, unbefugte Transaktionen zu verhindern. Beim Einkauf im Internet werden Sie durch eine zusätzliche Prüfung sicher identifiziert, zum Beispiel per App.

Weitere Informationen zum  Mastercard® Identity Check™ finden Sie hier

Wie funktioniert kontaktloses Bezahlen mit meiner Kreditkarte?

Mit Ihrer Kreditkarte der Sparda-Bank Nürnberg können Sie kontaktlos bezahlen, indem Sie die Karte einfach vor das Lesegerät an der Kasse halten. Bis 50 € ist keine PIN erforderlich. Ihre Karte erkennt man am Wellen-Symbol. Die Funktion ist nach zweimaligem Geldabheben automatisch aktiviert und kann an unseren Geldautomaten auch wieder deaktiviert werden. Ihre Daten sind durch moderne Verschlüsselung geschützt.

Wo kann ich mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) bezahlen?

Mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) der Sparda-Bank Nürnberg bezahlen Sie weltweit bargeldlos – überall dort, wo Mastercard® akzeptiert wird und eine Online-Guthabenprüfung möglich ist. Dazu zählen viele HotelsRestaurantsTankstellenKaufhäuserReisebüros sowie Online-Shops.

Kann ich mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) mein Konto überziehen?

Ein Überziehen Ihres Guthabens ist mit der aufladbare Mastercard® BasicCard (Debitkarte) grundsätzlich nicht möglich, da bei jeder Zahlung online geprüft wird, ob ausreichend Guthaben vorhanden ist.

Ausnahmen: In seltenen Fällen kann es zu nachträglichen Belastungen kommen – z. B. bei nicht gemeldeter Nutzung der Minibar im Hotel, fehlender Tankfüllung bei Mietwagen oder bei Gebühren im Ausland. Diese Beträge werden bei der nächsten Abrechnung automatisch von Ihrem Girokonto eingezogen.

FAQ - Apple Pay

Apple Pay

Wie schalte ich meine Kreditkarte für Apple Pay frei?

Hinzufügen über die SpardaBanking App:

1. Öffnen Sie die SpardaBanking App auf Ihrem iPhone

2. Tippen Sie auf "Apple Pay"

3. Klicken Sie bei der gewünschten Karte auf "Zu Apple Wallet hinzufügen" und folgen Sie den Anweisungen

 

Hinzufügen über die Apple Wallet App:

1. Öffnen Sie die "Wallet App" auf Ihrem iPhone

2. Tippen Sie oben rechts auf das "Pluszeichen"

3. Wählen Sie die "Sparda-Bank Nürnberg eG" aus

4. Halten Sie die Kamera Ihres iPhones über Ihre Kreditkarte und folgen Sie den weiteren Anweisungen

5. Nach der Authentifizierung via Freigabeverfahren oder der Authentifizierung über das Callcenter steht Ihnen Apple Pay sofort zum Bezahlen zur Verfügung

 

Hinzufügen zur Apple Watch:

1. Öffnen Sie auf Ihrem iPhone die "Apple Watch App"

2. Tippen Sie auf "Wallet & Apple Pay" und wählen Sie "Karte hinzufügen"

3. Wählen Sie Ihre Bank in der Liste aus und folgen Sie den Anweisungen

 

Hinzufügen zum iPad:

1. Öffnen Sie die App "Einstellungen"

2. Tippen Sie auf "Wallet & Apple Pay" und wählen Sie "Karte hinzufügen"

3. Wählen Sie Ihre Bank in der Liste aus und folgen Sie den Anweisungen

 

Hinzufügen zum MacBook Pro mit Touch ID:

1. Öffnen Sie die App "Systemeinstellungen"

2. Wählen Sie "Wallet & Apple Pay" und klicken Sie dann auf das "Pluszeichen", um eine Karte hinzuzufügen

3. Wählen Sie die "Sparda-Bank Nürnberg" in der Liste aus und folgen Sie den Anweisungen

Fallen Kosten für die Nutzung von Apple Pay an?

Nein, die Nutzung von Apple Pay ist ein kostenloser Service der Sparda-Bank Nürnberg eG.

Bitte Beachten Sie jedoch die generellen Kosten und das Preis- und Leistungsverzeichnis für die Kreditkarte, welche auch für die Nutzung von Apple Pay gelten. 

Kann ich auch meine girocard (Debitkarte) für Apple Pay freischalten?

Nein, aktuell können nur Kreditkarten für Apple Pay freigeschalten werden, welche Sie nach dem 12.07.2025 erhalten haben.

Ist die Nutzung von Apple Pay sicher?

Ja, das Bezahlen mit Apple Pay ist sicher.

Ihre Kreditkartendaten sind geschützt, da diese nicht auf Ihrem Gerät gespeichert und bei der Bezahlung mit den Händlern nicht geteilt werden. Für jeden Kauf verwendet Apple Pay eine gerätespezifische Nummer und einen einzigartigen Transaktionscode. Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlen, speichert Apple Pay keine Daten zu der Transaktion, die auf Sie zurückzuführen sind.

Warum funktioniert die Bezahlung mit Apple Pay nicht?

Sollte die Bezahlung mit Apple Pay nicht funktionieren, kann dies verschiedene Gründe haben:

  • Ihre Kreditkarte ist gesperrt
  • Ihre Kreditkarte verfügt über keinen ausreichenden Verfügungsrahmen
  • Der Händler bietet nur eine eingeschränkte Kartenakzeptanz an
  • Das Zahlungsterminal des Händlers ist nicht mit dem Internet verbunden

Hinweis: Sie selbst benötigen für die Nutzung von Apple Pay keine Internetverbindung

FAQ - Android-App "Digitales Bezahlen"

Android-App "Digitales Bezahlen"

Fallen Kosten für die Nutzung der Android-App "Digitales Bezahlen" an?

Nein, die Nutzung der Android-App "Digitales Bezahlen" ist ein kostenloser Service der Sparda-Bank Nürnberg eG.

Bitte Beachten Sie jedoch die generellen Kosten und das Preis- und Leistungsverzeichnis für Kreditkarten, welche auch für die Nutzung der App "Digitales Bezahlen" gelten. 

Wie füge ich meine Kreditkarte in die Android-App "Digitales Bezahlen" hinzu?

Für die Nutzung der Android- App "Digitales Bezahlen" ist eine digitale Kreditkarte notwendig.

So bestellen Sie Ihre digitale Kreditkarte

  1. Öffnen Sie die "SpardaBanking App" und wählen Sie den Menüpunkt "Digitales Bezahlen" aus. Erstellen Sie nun für Ihre vorhandene Kreditkarte eine digitale Version.
  2. Laden Sie sich anschließend die Android-App "Digitales Bezahlen" herunter und melden Sie sich in der App mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten an.
  3. Wählen Sie nun die Kreditkarte aus, welche Sie im ersten Schritt in der SpardaBanking App digitalisiert haben. 
  4. Für den Einsatz der digitalen Kreditkarten gilt Ihre bisherige PIN und Ihre digitale Kreditkarte ist sofort einsatzbereit.
Wo kann ich kontaklos mit der Android-App "Digitales Bezahlen" zahlen?

Die Kreditkarte ermöglicht es Ihnen, weltweit kontaktlos zu bezahlen. Die Voraussetzung hierfür ist ebenfalls, dass der Händler kontaktlose Zahlungen mit Mastercard® (Kreditkarte) zulässt.

Ist die Nutzung der Android-App "Digitales Bezahlen" sicher?

Ja, das Bezahlen mit der Android-App "Digitales Bezahlen" ist sicher. Die App speichert Ihre Karte lediglich digital in der App auf Ihrem Smartphone ab. 

Der Name des Karteninhabers sowie die Transaktionsdaten werden nicht über die NFC-Schnittstelle ausgelesen. 

Kann ich auch meine girocard (Debitkarte) in der Android-App "Digitales Bezahlen" hinzufügen?

Nein, Debitkarten können Sie bei der Sparda-Bank Nürnberg eG nicht in der Android-App "Digitales Bezahlen" hinzufügen. Lediglich Kreditkarten welche nach dem 12.07.2025 ausgestellt worden sind, können eingebunden werden. 

Funktioniert Google Pay für Andorid Geräte?

Google Pay kann nicht für Kreditkarten der Sparda-Bank Nürnberg genutzt werden. Stattdessen bieten wir Ihnen die Android-App "Digitales Bezahlen" an, mit der Sie Ihre Kreditkarte hinzufügen und digital mit Ihrem Android-Gerät bezahlen können. Die Nutzung dieser App ist kostenlos.

FAQ - MeinInvest & VermögenPlus

MeinInvest & VermögenPlus

Was mache ich, wenn ich meinen Zugang zu MeinInvest/VermögenPlus vergessen habe?

Sollten Sie Ihr MeinInvest/VermögenPlus Passwort vergessen haben, könne Sie sich folgendermaßen zurücksetzen:

  1. Klicken Sie im Login-Bereich bei MeinInvest/VermögenPlus auf den Punkt "Sie haben Ihr Passwort vergessen?"
  2. Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein
  3. Anschließend erhalten Sie per E-Mail einen Link, über welchen Sie  Ihr neues Passwort vergeben können

Bitte beachten Sie, dass der Link nur 12 Stunden gültig ist.

Ich habe meinen Zugang zu MeinInvest/VermögenPlus gesperrt. Was kann ich tun?

Durch die mehrmalige falsche Eingabe des Passworts wird Ihr MeinInvest/VermögenPlus-Zugang automatisch gesperrt. Bitte nehmen Sie zur Entsperrung Ihres Accounts mit uns Kontakt auf.

Meine Handynummer hat sich geändert. Was muss ich tun, damit ich über MeinInvest/VermögenPlus wieder Transaktionen tätigen kann?

Über Ihre Mobilfunknummer erhalten Sie für jede Transaktion in Ihrem Depot eine mTAN. Aus Sicherheitsgründen können Sie Ihre Handynummer nur über ein kurzes formloses Schreiben abändern.

Bitte senden Sie den unterschriebenen Auftrag direkt an die Union Investment (E-Mail: auftrag@union-investment.de).

Alternativ können Sie uns das Schreiben auch direkt über die "Nachricht schreiben" Funktion im Online-Banking zukommen lassen. 

Wie kann ich den Freistellungsauftrag in MeinInvest/VermögenPlus ändern?

Die Änderung Ihres Freistellungsauftrags können Sie direkt über das Serviceportal erfassen.

Bitte klicken Sie hierzu auf den Punkt "Persönliche Daten" und wählen Sie dann "Freistellung von Kapitalerträgen" aus.

Hier können Sie Ihren hinterlegten Freistellungsbetrag einsehen und durch die Bestätigung mit einer mTAN direkt abändern.

Wie teile ich meine geänderte Adresse mit?

Wenn Sie umgezogen sind und sich Ihre Adresse geändert hat, können Sie Ihre neue Anschrift über den Punkt "Persönliche Daten" direkt im Serviceportal abändern.

Gewinnsparen

Gewinnsparlose

Wo kann ich online sehen, ob meine Gewinnsparlose gewonnen hat?

Um Ihre Gewinne beim Gewinnsparen einzusehen, können Sie unser Online-Banking nutzen.

  • In der Web-Version finden Sie Ihre Losnummern sowie die Geldgewinne je Los unter dem Bereich "Privatkunden""Geldanlage & Sparen""Gewinnsparen".
  • In der App-Version finden Sie Ihre Ihre Losnummern sowie die Geldgewinne je Los unter "Menü""Produkte & Angebote" "Alle Produkte anzeigen" → "Geldanlage & Sparen" "Gewinnsparen".

Zusätzlich veröffentlichen wir die Ergebnisse der monatlichen Ziehungen als PDF-Datei auf unserer Internetseite zum Gewinnsparen unter  www.sparda-n.de/gewinnsparen.

Kann ich meine Gewinnsparlose im Online-Banking sehen?

Ab 14. Juli 2025 sind die Gewinnsparlose im neuen Online-Banking in der Web-Version (Privatkunden -> Geldanlage & Sparen -> Gewinnsparen) und in der App (Menü -> Produkte & Angebote -> Alle Produkte anzeigen -> Geldanlage & Sparen -> Gewinnsparen) einsehbar. Aus technischen Gründen ist es nicht mehr möglich, das Gewinnsparkonto in der Kontoübersicht anzuzeigen. 

Kunden werben Freunde

Kunden werben Freunde

Wann wird die Prämie für meine Empfehlung gutgeschrieben?
  • Die Gutschrift der Werbe-Prämie erfolgt, wenn alle Bedingungen zur Auszahlung der Prämien erfüllt sind. Die Bearbeitung dauert circa 4 Wochen.

Wer kann an der Kunden-werben-Freunde-Aktion teilnehmen?

Alle Kundinnen und Kunden der Sparda-Bank Nürnberg eG mit eigenem Girokonto in unserem Haus sind herzlich eingeladen unsere Produkte und Services zu empfehlen. Mitarbeitende der Sparda-Bank Nürnberg eG sowie Eigenwerbung sind ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen muss die geworbene Person erfüllen, damit die Prämie ausgezahlt wird?

**Der Neukunde wird Mitglied der Sparda-Bank und führt das neue Girokonto dauerhaft zur Abwicklung laufender Ein- und Ausgänge. Spätestens 4 Monate nach der Kontoeröffnung sind mindestens zwei regelmäßige Geldeingänge ab mindestens 500 Euro auf dem Konto eingegangen. Der Kunde tätigt innerhalb der ersten 3 Monate mindestens 9 Transaktionen (z. B. Überweisung, Ein- und Auszahlung, Zahlung per Lastschrift).

Außerdem erteilt uns der Neukunde/die Neukundin bei der Kontoeröffnung seine Einwilligung zum Erhalt von Angeboten und Empfehlungen per Brief, E-Mail und Telefon und widerruft diese bis zum Erhalt der Prämie nicht. 

Wir behalten uns Änderungen oder eine Beendigung des Angebotes jederzeit vor. Stand 15.10.2025
Eine missbräuchliche Nutzung oder der Widerruf der Kontoeröffnung führen zum Erlöschen des Prämienanspruchs.

Welche Voraussetzungen muss die werbende Person erfüllen, damit die Prämie ausgezahlt wird?

**Eine Prämienausschüttung erfolgt, wenn die werbende Person Kontoinhaber eines Girokontos im Hause der Sparda-Bank Nürnberg eG ist. Die erfolgreiche Empfehlung genügt, das heißt: ein neues Girokonto wurde eröffnet und der Neukunde erfüllt die Prämienbedingungen.

Wir behalten uns Änderungen oder eine Beendigung des Angebotes jederzeit vor. Stand: 15.10.2025
Eine missbräuchliche Nutzung oder der Widerruf der Kontoeröffnung führen zum Erlöschen des Prämienanspruchs.

Bekommt der Neukunde auch eine Prämie?

Neukunden bekommen abhängig von aktuellen Aktionen eigene, attraktive Neukundenprämien.

Ich möchte einen Kunden mittels Prämiengutscheins werben. Wie läuft der Empfehlungsprozess ab?

Händigen Sie dem neu geworbenen Kunden den bereits mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllten Coupon aus. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie im Anschluss Ihre persönliche Werbeprämie erhalten.

Die von Ihnen neu geworbenen Kundinnen und Kunden bringen den ausgefüllten Coupon zur Girokontoeröffnung in die Filiale mit und geben diesen im Beratungsgespräch vor Ort ab.

Sie erhalten die Werbe-Prämie nach ca. 4 Wochen automatisch auf Ihr Girokonto, sofern die geworbene Person das Konto eröffnet und die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat.

Ich möchte einen Kunden online werben. Wie läuft der Empfehlungsprozess ab?

Eine Kundenwerbung können Sie über das Formular hier auf der Website erteilen.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine erfolgreiche Kundenwerbung?
  • Die von Ihnen geworbene Person hat noch keine Konten bei der Sparda-Bank Nürnberg eG und eröffnet erstmals im Aktionszeitraum ab dem 15.10.2025 bei der Sparda-Bank Nürnberg eG ein Girokonto in den Modellen SpardaGirokontoOnline, SpardaGiroKlassik, SpardaGiroWertvoll oder Sparda Young.
  • Die von Ihnen geworbene Person gibt bei der Kontoeröffnung die korrekten Daten von Ihnen an.

Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir behalten uns eine vorzeitige Einstellung der Aktion oder eine Änderung der Prämienhöhe vor. Stand 15.10.2025

FAQ - easyCredit (Privatkredit)

easyCredit (Privatkredit)

Wie funktioniert ein easyCredit?

easyCredit ist mehr als ein Sofortkredit. Sie können sich kostenlos und unverbindlich zusätzliches Geld reservieren und flexibel abrufen, wenn Sie es benötigen. So bleiben Sie finanziell flexibel und entscheiden selbst, wann Sie den Kredit nutzen möchten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für einen easyCredit benötigen Sie ein regelmäßiges Einkommen als Angestellter, Arbeiter, Beamter oder Rentner. Ein fester Wohnsitz in Deutschland mit gültigem Ausweisdokument sowie ein Mindestalter von 18 Jahren sind erforderlich. Ein maximales Alter gibt es nicht. Selbstständige können derzeit leider keinen easyCredit erhalten.

Welche Möglichkeiten zur Legitimationsprüfung bietet easyCredit an?

Ein Online-Vertragsabschluss mit Legitimation und elektronischer Unterschrift ist direkt bei der TeamBank möglich.

Welche Vorteile bietet mir der easyCredit?
  • Wunschbetrag zwischen  1.000 und 75.000 €
  • Flexible Laufzeiten von 12 bis 84 Monaten
  • Schutz vor Überschuldung
  • Sondertilgungen und Ablösungen jederzeit möglich
  • Raten können reduziert oder ausgesetzt werden
  • Keine Hinterlegung von Sachsicherheiten nötig, zum Beispiel kein Kfz-Brief
Was benötige ich für den Abschluss?

Für den Abschluss benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Außerdem sollten Sie aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten zwei Monate oder einen Renten- beziehungsweise Pensionsbescheid vorlegen. Nachweise über weitere Einkommen sind ebenfalls wichtig. Bitte halten Sie zudem Angaben zu Beginn Ihrer aktuellen Beschäftigung oder Pensionierung bereit.

Wie erhöhe ich mein Online-Banking Limit für Überweisungen?

Über das Online-Banking haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Tageslimit für Überweisungen anzupassen. Dies ist nur möglich, wenn Sie unser Standardlimit nutzen und das Limit nicht dauerhaft von uns reduziert wurde. 

Die Limitanpassung nehmen Sie im Online-Banking wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich im Online-Banking an
  2. Klicken Sie Menü auf "Service & Mehrwerte"
  3. Sie werden direkt in das Menü "Auftragslimits" weitergeleitet
  4. Vergeben Sie sich hier das gewünschte Limit in Euro und wählen Sie, wie lange das Limit gültig sein soll
  5. Klicken Sie anschließend auf "Limit ändern"
  6. Bestätigen Sie nun die Limiterhöhung mit Ihrem Freigabeverfahren

Sollten Sie das Limit für Dauerauftragseinrichtigung oder Terminüberweisungen anpassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wann habe ich das Geld auf meinem Konto?

Sobald der easyCredit-Vertrag digital unterschrieben wurde und uns alle erforderlichen Unterlagen sowie die Legitimation über IDnow vorliegen, wird das Geld direkt auf Ihr Girokonto überwiesen – vorausgesetzt, Ihre Bank unterstützt die sofortige Auszahlung.

Was passiert, wenn mein Kreditwunsch abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Bonität schlecht ist. Sie erhalten lediglich zum aktuellen Zeitpunkt kein passendes Angebot, da wir Sie verantwortungsvoll vor einer finanziellen Überforderung schützen möchten. Ihre persönlichen Umstände können sich ändern. Es lohnt sich daher, zu einem späteren Zeitpunkt erneut nachzufragen.

Für welche Zwecke wird easyCredit ausgezahlt?

Der easyCredit ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Sie können das Geld für Ihre ganz persönlichen Wünsche nutzen. Etwa für ein Auto, ein Motorrad oder neue Möbel. Bei uns müssen Sie keinen konkreten Zweck angeben.

Was versteht man unter dem finanziellen Spielraum von easyCredit?

Der finanzielle Spielraum ist ein zusätzlicher Kreditrahmen von bis zu 75.000 €, den Sie flexibel abrufen können – unabhängig von einem bestehenden easyCredit-Privatkredit. Eine neue Kreditentscheidung ist nicht nötig. Der abgerufene Betrag wird in einen easyCredit umgewandelt und durch monatliche Raten zurückgezahlt. Diese können flexibel angepasst werden. Der verfügbare Kreditrahmen reduziert sich entsprechend.

Sie können den finanziellen Spielraum auch ohne bestehenden easyCredit-Privatkredit nutzen. So bleiben Sie jederzeit zahlungsfähig, auch in unerwarteten Situationen. Das benötigte Geld ist bei Bedarf innerhalb von Sekunden verfügbar und lässt sich einfach abrufen.

Wie kann ich meinen finanziellen Spielraum abrufen?

Ihren finanziellen Spielraum können Sie bequem per Klick im easyCredit-Kundenportal oder über das Online-Banking der Sparda-Bank Nürnberg nutzen.

  • Einfach: Abrufbetrag aus dem verfügbaren Spielraum auswählen

  • Schnell: Ohne erneute Prüfung abrufen

  • Fair: easyCredit per Klick aktivieren

  • Mehr: Finanzielle Flexibilität nutzen

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite von easyCredit.

Mit welchem Merkmal fragt easyCredit die SCHUFA an?

Der easyCredit stellt bei einer Anfrage ausschließlich eine Konditionenanfrage bei der SCHUFA. Diese wirkt sich nicht negativ auf Ihre Bonität aus.

Kann ich einen easyCredit auch gemeinsam mit einem Partner aufnehmen?

Ja, Sie können den easyCredit auch gemeinsam mit einer zweiten Person beantragen. Dabei kann es sich um Ihren Ehepartner, Lebenspartner, ein Familienmitglied oder eine andere vertrauenswürdige Person handeln.

Wie lange habe ich das Recht, meinen easyCredit zu widerrufen?

Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den easyCredit kostenlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

FAQ - Baufinanzierung

Immobilienbesichtigung

Wann macht eine Besichtigung Sinn?
  • Das Haus ist, wie geplant, inklusive aller baulichen Maßnahmen (z.B. Garage) fertiggestellt.
  • Die Begrünung kann zu einem späteren Zeitpunkt fertiggestellt werden.
Warum macht jemand Fotos von meinem Haus?
  • Im Rahmen der Beleihung ist die Bank verpflichtet, eine Besichtigung durchzuführen.
  • Die Besichtigung wird durch eine Fotodokumentation festgehalten.
Was wird bei der Besichtigung fotografiert?
  • Die Außenbesichtigung umfasst den baulichen Gesamteindruck des Objektes unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte.
  • Die Innenbesichtigung umfasst alle Räume. Das dient der Einschätzung des Zustandes und der Gebäudeausstattung. Mobiliar ist davon ausgeschlossen. Die Persönlichkeitsrechte werden gewahrt.
Wie kann ich sicher sein, dass die besichtigende Person im Auftrag der Sparda-Bank Nürnberg handelt?
  • Wir informieren Sie vorab (per E-Mail), welcher Dienstleister die Besichtigung durchführt.

Energetisch Sanieren

Wie läuft der SpardaModernisierungs-Check ab?

Ihr Gespräch zum Modernisierungs-Check können Sie mit jedem unserer Finanzierungsspezialisten vereinbaren. Der Modernisierungs-Check kann in allen unseren Filialen durchgeführt werden.

Wir fragen Sie nach ein paar Basisdaten zu Ihrer Immobilie. Haben Sie bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen? Wenn ja, welche und wann wurden diese ausgeführt? Welches Heizsystem verwenden Sie aktuell und wie alt ist es? Bitte bringen Sie zum Modernisierungs-Check auch ihre letzte Energiekostenabrechnung mit. Unsere Spezialisten bewerten ihren aktuellen Energieverbrauch. Sie nehmen eine erste Bestandsanalyse vor und überschlagen die Kosten für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen.

Was gehört alles zum Energetischen Sanieren dazu?

Alle baulichen Maßnahmen, die den Energiebedarf Ihrer Immobilie senken.

Insbesondere sind das:

  • Die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Kellerdecke)
  • Der Einbau einer neuen Heizung, die den Ansprüchen des Gebäudeenergiegesetzes entspricht (das muss nicht unbedingt eine Wärmepumpe sein)
  • Der Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Der Einbau einer thermischen Solaranlage oder einer Photovoltaikanlage
Lohnt sich Energetisches Sanieren?

In der Regel schon! Natürlich kommt es darauf an, wie die Bausubstanz Ihrer Immobilie ist. Wenn Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, sehen Sie schnell, ob sich die Energetische Sanierung für Sie lohnt und in welchem Zeitraum sich Ihre Investitionen amortisieren.

Bedenken Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass fossile Energien in der Zukunft auf alle Fälle teurer werden. Auch wenn sich
von Ihnen geplante Maßnahmen erst in ein paar Jahren bezahlt machen, „rentieren“ sie sich für die Umwelt sofort! Jede
eingesparte Kilowattstunde Energie kommt dem Klima zugute.

Und noch eines: Wenn Ihre Immobilie energetisch auf einem guten Stand ist, lässt sie sich bei Bedarf auch gut verkaufen.

Ist Energetisches Sanieren Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit 2020 und wurde seither mehrfach überarbeitet. Es sieht für alle Eigentümer von
Ein- oder Zweifamilienhäusern mehrere verpflichtende Sanierungsmaßnahmen vor. So muss z. B. bei Häusern, die vor dem 01.02.2002 gebaut und dann gekauft oder geerbt wurden, die obere Geschossdecke zum Dachboden hin oder das Dach gedämmt werden. Grundsätzlich müssen auch alle Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 31.12.1990 installiert wurden. Später installierte Heizungen müssen nach 30 Jahren Betriebszeit erneuert werden, es sei denn es wurden Niedrigtemperatur- oder Brennwertkessel eingebaut.

Ausnahmen von der Pflicht zum energetischen Sanieren gibt es vor allem für Eigentümer, die ihr Haus schon seit Jahrzehnten selbst bewohnen. Beim Eigentümerwechsel greift dann aber die Sanierungspflicht. Das betrifft sowohl Käufer als auch Erben.

Durch die „EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ ist davon auszugehen, dass die Sanierungspflicht in naher Zukunft erweitert wird. Aktuell werden Gebäude in Deutschland in die Energieklassen A (beste) bis F (schlechteste) eingeteilt. Bis 2033, so die Richtlinie der EU, sollen Gebäude mindestens den Energieeffizienzstandard D erreichen.

Wie bekomme ich Fördermittel?

Förderungen gibt es von der staatlichen Förderbank KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Daneben stellt auch der Freistaat Bayern und eventuell auch Ihre Kommune unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel zur energetischen Sanierung bereit. Das Thema ist sehr komplex und nicht leicht überschaubar. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle mit einem unserer zertifizierten Fördermittelberater zu sprechen. Dieser gibt Ihnen Einblick in die infrage kommenden Fördertöpfe und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Komplettsanierungen und energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung. Hier sind ein paar Beispiele:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Kellerdecke, Dach)
  • Einbau wärmedämmender Fenster und Außentüren
  • Neue Heizungsanlagen oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung (Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik)

Die Art der Fördermaßnahmen und deren Höhe unterliegen häufigen Änderungen. Auch stehen für manche Förderungen nur begrenzte Kontingente zur Verfügung. Ihr Fördermittelberater ist immer auf dem neuesten Stand.

Auszahlung der Baufinanzierung

Wie beauftrage ich meine Auszahlung?

Ihre Auszahlung können Sie ganz einfach in fünf Schritten beauftragen:

  1. Sie wählen Ihr Finanzierungsvorhaben aus
  2. Danach geben Sie Ihre persönlichen Daten ein: Name, Darlehenskontonummer, Auszahlungsbetrag, Auszahlungsdatum
  3. Geben Sie an, wofür Sie die Auszahlung beantragen (z.B. Fenster, Baumaterial – mit genauer Bezeichnung für die Verwendung, etc.)
  4. Laden Sie die Unterlagen hoch (z.B. Rechnungen)
  5. Identifizieren Sie sich durch einen Verifizierungscode, welchen wir Ihnen sofort zuschicken 
  6. Anschließend bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Unterlagen
Welche Unterlagen benötige ich zur Darlehensauszahlung?

Alle erforderlichen Unterlagen können Sie Ihrer Darlehenszusage entnehmen. Bitte stellen Sie sicher, dass uns diese entweder durch Sie oder Ihren Notar zur Verfügung gestellt werden. Liegen uns zur Auszahlung nicht alle Unterlagen vor, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Wie kann ich die Verwendung meiner Darlehensmittel nachweisen?

Grundsätzlich sind Ihre Darlehensmittel an den im Darlehensvertrag vereinbarten Verwendungszweck gebunden.

Beim Nachweis der Verwendung gelten folgende Regeln:

  • Bei Einzelrechnungen unter 10.000 € reicht die Angabe des Verwendungszwecks im Rahmen des Auszahlungsauftrages
  • Ab einem Einzelrechnungsbetrag über 10.000 € ist eine Rechnungskopie einzureichen. Ein Upload ist im Rahmen des Auszahlungsauftrages möglich
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Auszahlung eines KfW-Darlehens immer eine Rechnung mit Investitionsadresse einzureichen ist

Hinweis: Eine einmalige Auszahlung zu Baubeginn in Höhe von 10.000 € ist ohne jegliche Nachweise möglich.

Was ist bei einer Kaufpreiszahlung zu beachten?

Um die Kaufpreiszahlung so unkompliziert wie möglich zu machen, übernehmen wir für Sie die Überweisung gemäß Fälligkeitsschreiben des Notars.

Bitte stellen Sie hierfür einfach Ihr Eigenkapital auf dem Verrechnungskonto Ihres Darlehens zur Verfügung und erteilen Sie uns den entsprechenden Auftrag.

Wie ist die Überweisung meiner Darlehensmittel vorzunehmen?

Sämtliche Rechnungen sind von Ihnen zu begleichen.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Kaufpreiszahlung
  • Zahlungen an den Bauträger bzw. Finanzierungsbestätigung

Diese Überweisungen können Sie bequem im Rahmen Ihrer Auszahlung beauftragen.

Was muss ich bei der Auszahlung eines Fördermitteldarlehens (KfW) beachten?

Wir benötigen immer Rechnungskopien mit Angabe des Investitionsortes und in voller Höhe des Auszahlungsbetrages für Maßnahmen, die bei der KfW beantragt und genehmigt wurden (siehe Darlehensvertrag „Investitionsvorhaben“). Die Wertstellung der Auszahlung wird uns von der KfW nach Genehmigung vorgegeben.

FAQ - Edelmetalle

Edelmetalle

Warum Gold kaufen?

Wer Edelmetalle erwirbt, setzt auf bleibende Werte

Seit jeher ist der Mensch von Gold fasziniert. Es steht für Wohlstand, Reichtum und Erfolg. Wer echtes Gold in Form eines Barrens oder einer Münze sieht oder in der Hand hält, ist sofort von seiner Faszination begeistert.

Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten entscheiden sich immer mehr Menschen, bei ihrer Geldanlage auf Gold zu setzen. Edelmetalle sind in verschiedenen Größen und Stückelungen erhältlich, wie etwa in Gramm oder Unzen, und bieten Ihnen eine flexible Anpassung an Ihre individuellen Anlagewünsche.

Was versteht man genau unter einer Geldanlage in Gold?

Unter einer Geldanlage in Gold ist der Kauf von Edelmetallen in Form von Goldbarren und Goldmünzen zu verstehen. Zu den beliebtesten Formen des Edelmetalls zählen die sogenannten Anlagemünzen aus verschiedenen Ländern, wie zum Beispiel:

 

  • Maple Leaf
  • Goldmark
  • American Eagle
  • Krügerrand
  • Goldnugget
  • Gold-Panda
  • Unze Gold Maple Leaf
  • Nugget Känguru
  • Lunar Serie
  • Heraeus Gramm Goldbarren
  • Bullion Coins
  • Argor- Heraeus
  • China Panda
  • Wiener Philharmoniker

Zusätzlich zum Kauf von Münzen investieren viele Kunden ihr Geld in Barren.

Zu den Vorteilen des Goldkaufs in Form von Goldbarren, Goldmünzen oder Münzbarren zählt vor allem, dass der Wert dieses Edelmetalls ausschließlich von dessen Preisentwicklung abhängt und dieses als wertsicher gilt.

Wie kann ich online Edelmetalle bestellen?

Edelmetalle können Sie ab einem Mindestbestellwert von 50 € über unseren Online-Shop oder telefonisch ganz bequem von Zuhause aus bestellen.

So funktioniert der Kauf über unseren Online-Shop:
 

  1. Gewünschtes Edelmetall (zum Beispiel eine Unze oder einen Gramm Goldbarren) zum aktuellen Kurs auswählen
  2. Menge auswählen und in den Warenkorb legen
  3. Bestellung prüfen, Versand- sowie Zahlungsinformationen hinterlegen
  4. Endpreis prüfen und Bestellung aufgeben

Bitte beachten Sie, dass der maximale Online-Bestellwert bei 14.999,99 € liegt.
Bestellungen, welche über diesen Wert hinausgehen, können Sie gerne telefonisch (0911 - 6000 8000) oder in einer unseren Filialen aufgeben.

Wo und wie kann ich physische Edelmetalle sicher aufbewahren?

Zur Aufbewahrung Ihrer Edelmetallprodukte eignet sich ein Schließfach oder ein Tresor bei deiner Bank.

In der Regel ist bei der Anmietung eines Schließfaches bei Banken im Preis ein zusätzlicher Versicherungsschutz enthalten.

Welche Zahlungsarten und Zahlungsbedingungen gibt es?

Sie können Ihre Zahlungsart während des Bestellvorgangs frei wählen. Hier stehen Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Vorkasse
  • Kreditkarte
Wie erfolgt die Lieferung?

Die Lieferung der Edelmetalle erfolgt durch eine versicherte Postsendung innerhalb von 3 Tagen nach Zahlungseingang. Die Lieferpauschale innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) beträgt 5,75 €, unabhängig von der Menge oder dem Bestellwert.

Bei einem Bestellwert zwischen 50,00 und 299,99 € fällt ein zusätzlicher Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,00 € an

Ist die Lieferung versichert?

Selbstverständlich ist die Lieferung der bestellten Goldbarren oder Münzen durch die Reisebank versichert.

Wie kann ich physisches Gold verkaufen?

Der Verkauf Ihrer Edelmetalle (z. B. Goldmünzen, Goldbarren) kann über die Filialen der Reisebank zum aktuellen Ankaufspreis erfolgen.

Der Goldhändler prüft die Echtheit und den Zustand. Im Anschluss wird Ihnen der aktuelle Verkaufspreis auf Ihr Konto überwiesen.

FAQ - Erben & Vererben

Erben & Vererben

Ein Angehöriger ist verstorben, welche Unterlagen benötige ich für die Nachlassmeldung?
    • Sterbeurkunde
    • aktuelles Legitimationspapier (Personalausweis/Reisepass)
Wo erhalte ich die Sterbeurkunde?
  • Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Ortes beziehungsweise des Bezirks, in dem der Betroffene verstorben ist, ausgestellt.

Ist ein Termin für die Nachlassabwicklung notwendig?
  • Für die Nachlassmeldung ist generell kein Termin notwendig, jedoch empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren, damit wir die Angelegenheit in Ruhe besprechen, sowie offene Fragen klären können.

Wie lange dauert die Abwicklung eines Nachlasses bei der Bank?
  • Die Dauer der Abwicklung kann variieren und hängt von der Komplexität des Nachlasses sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann es mehrere Wochen dauern.

Wird man vom Nachlassgericht als Erbe informiert?
  • Ja, das Nachlassgericht informiert die Erben, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments infrage kommen, über die mögliche Erbschaft.

    Sich im Trauerfall um eine Immobilie kümmern zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung. Trotzdem sollten Sie möglichst zeitnah klären, ob das Objekt verschuldet ist und die Immobilie besichtigen, auch wenn sie weiter entfernt liegt. Denn als Erbe besteht eine Frist von sechs Wochen, um eine Erbschaft auszuschlagen.

    Wird das Erbe angenommen, müssen Sie sich als neuer Eigentümer um alle Angelegenheiten rund um die Immobilie kümmern. Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt GmbH rund um das Thema Immobilie zur Verfügung.

Immobilie geerbt: Was muss ich jetzt tun?
  • Der Verlust eines geliebten Menschen ist emotional herausfordernd. Wenn Sie jedoch eine Immobilie erben, ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln.

    Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls sollten Sie prüfen, ob die Immobilie schuldenfrei ist und wie hoch ihr aktueller Marktwert liegt. Nur so können Sie fundiert entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten.

    Diese Schritte sollten Sie als Erbe einer Immobilie unternehmen:

    • Einsicht ins Grundbuch nehmen (mit berechtigtem Interesse als Erbe möglich)
    • Eine Wertermittlung der Immobilie beauftragen, um den aktuellen Marktwert zu kennen
    • Die mögliche Erbschaftssteuer berechnen, um die steuerlichen Auswirkungen abzuschätzen
    • Gegebenenfalls weitere Optionen prüfen, z. B. Vermietung oder Verkauf der Immobilie

    Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt GmbH zur Seite.

Was passiert mit meinen Bankkonten im Todesfall?
  • Nach dem Tod läuft das Konto ganz normal weiter. Lastschriften werden somit weiterhin ausgeführt und das Konto kann ggfs. bei Ausbleiben des Gehalts oder der Rente ins Minus laufen. Sollte nach dem Tod niemand eine Bankvollmacht für das Konto besitzen, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht. Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Sterbedatum, die Rentenstelle eine Rückbuchung der Rente vornehmen kann.

    Wir empfehlen die Einrichtung einer Vollmacht, welche jederzeit am Schalter eingerichtet werden kann.

Kann ich mein Konto für den Todesfall vorsorglich absichern?
  • Ja, Sie können Vorsorgemaßnahmen treffen, indem Sie eine Bankvollmacht für den Todesfall erstellen. Diese Vollmacht ermöglicht es einer von Ihnen bestimmten Person, nach Ihrem Tod auf Ihr Konto zuzugreifen.

Ist ein Testament notwendig?
  • Eine Pflicht hierfür besteht nicht. Die Aufsetzung, die Beglaubigung und die Verwahrung eines Testaments kann bei Wunsch auch durch einen Notar erfolgen. Ohne Testament oder Erbvertrag entscheidet die gesetzlich Erbreihenfolge, welcher Angehörige wie viel erben wird.

Kann ich ein Gemeinschaftskonto mit meinem Ehepartner im Todesfall weiterführen?
  • Gemeinschaftskonten können im Todesfall eines Kontoinhabers in der Regel für einige Monate von dem überlebenden Kontoinhaber weitergeführt werden. Eine Umschreibung des Kontos ist bei uns leider nicht möglich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung des Kontos.

Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind und wie wird das Erbe aufgeteilt?
  • Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinsam über die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses entscheiden. Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden. Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt entweder nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln oder gemäß den Bestimmungen im Testament des Verstorbenen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

Welche steuerlichen Aspekte müssen Erben im Zusammenhang mit Bankkonten beachten?
  • Erben müssen die Erbschaftssteuer beachten, die auf geerbte Vermögenswerte, einschließlich Bankkonten, anfallen kann. Eine Tabelle mit den genauen Angaben finden Sie weiter oben.

    Bitte wenden Sie sich bei Steuerfragen an das Nachlassgericht oder das zuständige Wohnsitzfinanzamt.

FAQ - Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Soldaten
Wie erhalte ich vermögenswirksame Leistungen?
  1. Arbeitgeber fragen, ob VL angeboten werden
  2. Anlageform wählen (z.B. Fondssparen oder Bausparvertrag)
  3. Sparvertrag abschließen und Arbeitgeber informieren
  4. Staatliche Förderungen prüfen (z.B. Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie)
Welche Sparanlage passt zu mir?

Die passende Anlageform hängt von Ihren persönlichen Wünschen und Zielen ab.

Gerne beraten wir Sie, um das passende Produkt zur Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen zu finden.

FAQ - PSD2 (Payment Service Directive)

FAQ - PSD2 (Payment Service Directive)

Was ist PSD2 und was bedeutet das für mich?

PSD2 ist eine europäische Vorgabe für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Seit dem 13. Januar 2018 gelten neue gesetzliche Regeln für Banken und Zahlungsdienste.

Seit dem 14. September 2019 können von Ihnen autorisierten Drittdiensten mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bestimmte Informationen über Ihre Zahlungskonten bereitgestellt werden.

Mit PSD2 haben Sie mehr Kontrolle über Ihre Daten. Die Sparda-Bank Nürnberg eG stellt dafür eine sichere technische Schnittstelle bereit, über die der Zugriff geregelt und überwacht erfolgt. Dabei bleiben alle Sicherheitsstandards erhalten.

Warum brauchen Drittdienste Zugriff auf mein Konto?

Drittdienste helfen Ihnen zum Beispiel beim:

  • Bezahlen in Online-Shops, ohne sich im Online-Banking anzumelden
  • Verwalten Ihrer Finanzen, wenn Sie mehrere Konten oder Verträge über einen Dienst bündeln möchten

Dabei gibt es zwei Arten:

  • Zahlungsauslösedienste: Sie lösen mit Ihrer Erlaubnis Zahlungen aus
  • Kontoinformationsdienste: Sie rufen mit Ihrer Zustimmung Kontodaten ab, um z. B. eine Übersicht zu erstellen

Wichtig: Der Zugriff ist immer freiwillig und nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

 

Kann ein Drittdienst ohne meine Zustimmung auf mein Konto zugreifen?

Nein. Ein Zugriff ist nur mit Ihrer vorherigen Freigabe möglich. Zum Beispiel über die SpardaSecureGo+ App.

In Ihrem Online-Banking (Zugriffsverwaltung) finden Sie eine Übersicht, welche Drittdienste Sie freigegeben haben. Dort können Sie Zugriffsrechte jederzeit anpassen oder entziehen.

Kann ich die Einstellungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung ändern lassen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie möchten, kann die Häufigkeit von Zwei-Faktor-Authentifizierungen (2FA) bei der Anmeldung im Online-Banking durch uns als Bank angepasst werden. Aktuell müssen Sie sich alle 90 Tage im Online-Banking authentifizieren. Sollten Sie die 2FA bei jeder Anmeldung wünschen, können wir dies für Sie hinterlegen. Eine komplette Deaktivierung oder Erweiterung der 90 Tage ist nicht möglich.


Wir sind gerne für Sie da

Rufen Sie uns an

0911 - 6000 8000

Persönlich vor Ort oder per Telefon

Vereinbaren Sie einen Termin

Jetzt Termin vereinbaren