Das Wichtigste in Kürze
Start: 1. Januar 2027
Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente als neues staatlich gefördertes Vorsorgemodell ab. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter – neue Abschlüsse sind ab 2027 nur noch im neuen Modell möglich.
Bis zu 540 € Grundzulage
Der Staat fördert Ihre Einzahlungen jährlich mit bis zu 540 Euro Grundzulage. Familien erhalten zusätzlich bis zu 300 Euro pro Kind – und Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen einmalig 200 Euro Startbonus.
Neue Möglichkeiten bei der Geldanlage
Das Altersvorsorgedepot ermöglicht die Anlage am Kapitalmarkt ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Damit entstehen zusätzliche Renditechancen - gleichzeitig sind Wertschwankungen und Verlust möglich.
Wechsel freiwillig
Ihr Riester-Vertrag läuft unverändert weiter – Sie müssen jetzt nichts entscheiden. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist freiwillig und kann je nach persönlicher Situation eine interessante Option sein. Wir schauen es uns gemeinsam mit Ihnen an.
Ihre Vorteile
Kinderzulage
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie 1,– Euro Kinderzulage pro selbst eingezahltem Euro und Jahr – maximal 300,– Euro. Die Zulage fließt auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält.
Berufseinsteigerbonus
Wer zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus – direkt ins AVD, zusätzlich zu den regulären Zulagen.
Steuerliche Vorteile
Eigenbeiträge und Zulagen können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Erträge aus Einzahlungen bis 6.840,– Euro pro Jahr unterliegen nicht der Abgeltungssteuer – die Besteuerung erfolgt erst in der Rentenphase, häufig zu einem günstigeren Steuersatz. Für Ihre individuelle Situation empfehlen wir eine steuerliche Beratung.
Rechenbeispiele: So viel Förderung ist möglich
Berufseinsteigerin, keine Kinder
Marie, 18 Jahre
- 150 Euro im Monat zahlt Marie ein, 1.800 Euro im Jahr.
- 540 Euro Grundzulage bekommt sie dafür jedes Jahr vom Staat.
- 200 Euro Berufseinsteigerbonus kommen im ersten Jahr einmalig dazu.
- Zahlt Marie weniger ein, fällt die Grundzulage entsprechend geringer aus.
Alleinstehend, keine Kinder
Michael, 35 Jahre
- 150 Euro im Monat zahlt Michael ein, 1.800 Euro im Jahr.
- 540 Euro Grundzulage bekommt er dafür jedes Jahr vom Staat.
- 279 Euro Steuererstattung können sich durch die Günstigerprüfung ergeben in Abhängigkeit der steuerlichen Ausganssituation.
Familie, verheiratet, 2 Kinder
Katrin, 40 Jahre
- 180 Euro im Monat zahlen die beiden zusammen ein, 2.160 Euro im Jahr.
- 720 Euro Grundzulage bekommen sie dafür jedes Jahr, jeder für seinen eigenen Vertrag.
- 600 Euro Kinderzulage kommen für die zwei Kinder dazu, es kann sich ein Steuervorteil in Höhe von 62 Euro ergeben.
Die Rechenbeispiele dienen allein der Veranschaulichung. Sie sind weder eine Beratung noch ein Angebot. Grundlage ist die Förderstruktur des Altersvorsorgereformgesetzes, das am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Förderung zusteht, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab – vor allem von Ihrem Einkommen, Ihrer Beitragshöhe und der Anzahl Ihrer Kinder. Die Grundzulage ist gestaffelt: 50 Cent je Euro für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, danach 25 Cent je Euro bis zu 1.800 Euro. Zahlen Sie weniger ein, fällt die Zulage entsprechend geringer aus. Die genannten Steuervorteile sind unverbindliche Beispielwerte. Sie ergeben sich aus der Günstigerprüfung des Finanzamts und können in Ihrem Fall höher oder niedriger ausfallen oder ganz entfallen. Eine steuerliche Beratung dürfen wir nicht erbringen: Bitte lassen Sie Ihre persönliche steuerliche Situation von Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater prüfen. Wertentwicklung und Kosten der Anlage bleiben unberücksichtigt. Kapitalanlagen unterliegen Kursschwankungen und können zu Verlusten führen.
Chancen & Risiken
| Chancen | Risiken |
|---|---|
| Staatliche Förderung | Abhängig von persönlicher Risikobereitschaft |
| Kapitalmarktchance | Wertschwankungen sind möglich |
| Individuelle Anlagemöglichkeiten | Keine garantierte Wertentwicklung |
| Langfristiger Vermögensaufbau | Verluste sind möglich |
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Jetzt Termin vereinbarenDieser Auftritt dient ausschließlich Ihrer allgemeinen Information über die Neuregelung der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz, gültig ab 1. Januar 2027). Er stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und ist keine Aufforderung zum Erwerb eines bestimmten Produkts. Die konkrete Ausgestaltung künftiger Altersvorsorgedepots und deren Konditionen stehen noch nicht abschließend fest. Ob eine private Altersvorsorge für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Kapitalanlagen sind mit Chancen und Risiken verbunden; Wertentwicklungen können schwanken, Verluste sind möglich. Stand: September 2026