Kundenformulare der Sparda-Bank Nürnberg
Nachfolgend finden Sie Formulare, welche am Computer, Tablet oder Handy ausgefüllt und ausgedruckt bzw. gespeichert werden können.
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Sie haben noch keine Online-Banking Zugänge von uns erhalten? Bitte füllen Sie die Vereinbarung über das Online-Banking vollständig aus und lassen Sie uns diese zukommen. Ihre Zugänge werden Sie schnellstmöglich auf dem Postweg erhalten.
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Als Sparer oder Anleger müssen Sie auf Ihre Kapitaleinkünfte eine Abgeltungssteuer zahlen. Ohne Freistellungsauftrag sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, 25 % Ihrer Zinserträge zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen.
Erträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrages können von der Abgeltungssteuer freigestellt werden. Als Sparer kann hierbei jeder über einen Freibetrag von 1.000 € jährlich verfügen. Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften stehen jedoch bei einer Zusammenveranlagung 2.000 € zu.
Ihren Freistellungsauftrag können Sie ganz einfach direkt im Online-Banking im Bereich "Steuern & Finanzbehörden" → "Freistellungsauftrag" oder in einer unserer Filialen einrichten bzw. ändern.
Zudem steht Ihnen auch folgender PDF-Download zur Verfügung, welchen Sie uns per Post zukommen lassen können.
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Wie erteile ich meiner Vertrauensperson eine Bankvollmacht?
Um eine Vollmacht einzurichten, benötigen wir sowohl von Ihnen als auch von der Person Ihrer Wahl einen aktuell gültigen Personalausweis oder Reisepass. Zudem ist eine Unterschrift von Ihnen als Kontoinhaber sowie von Ihrem Bevollmächtigten erforderlich. Sollten Sie ein Gemeinschaftskonto führen, benötigen wir außerdem den Ausweis und die Unterschrift des zweiten Kontoinhabers. Natürlich können Sie eine Bankvollmacht auch direkt vor Ort in einer unserer Filialen erteilen. Ein Termin ist dafür nicht erforderlich. Bitte bringen Sie auch die Person mit, der Sie die Vollmacht erteilen möchten.
Diese Art von Vollmacht gilt für alle Konten einer Kundennummer und ist ab sofort und auch über den Tod hinaus gültig. Somit kann sich der Bevollmächtigte während Ihrer Lebenszeit sowie auch im Falle Ihres Todes um Ihre Bankgeschäfte kümmern.
Damit sich Ihre Nachkommen bzw. Erben um Ihr Bankkonto kümmern und es ordnungsgemäß auflösen können, ist es auch möglich, eine Vollmacht auszustellen, die erst nach Ihrem Tod greift.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Bevollmächtigter Zugriff auf alle Ihre Konten erlangt, ist es auch möglich, eine Vollmacht auszustellen, die nur für ein bestimmtes Konto gültig ist. Hierbei ist zu beachten, dass Ihre Vertrauensperson nach Ihrem Ableben nicht die komplette Bankverbindung verwalten bzw. auflösen kann. Für diesen Fall wird eine weiterführende Erblegitimation (Erbschein/Testament/Haftungserklärung) benötigt.
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Zukünftig haben Sie die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt bei Einsätzen Ihrer girocard (Debitkarte) oder Mastercard® (Kreditkarte) auf dem elektronischen Weg zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
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Die ersten Schritte sind gemacht, Sie haben Ihren Darlehensvertrag unterschrieben. Wie geht es nun weiter? Ihre Kreditauszahlungen können Sie ganz bequem von Zuhause aus mittels Smartphone/Tablet bzw. PC/Laptop online vornehmen.
Wir zeigen Ihnen hier Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Auszahlungsauftrag ganz einfach digital bei uns einreichen können. Anbei finden Sie außerdem ein Merkblatt zu den wichtigsten Themen:
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Sollten Sie ein Basiskonto bei uns eröffnen wollen, bitten wir Sie, den folgenden Antrag auszufüllen und anschließend einen Termin in einer unserer Filialen zu vereinbaren.
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Anbei erhalten Sie weitere Informationen zur Kirchensteuer und zur elektronischen Abfrage der Kirchensteuerpflicht beim BZSt.
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Anbei erhalten Sie weitere Informationen zur gesetzlichen Kontowechselhilfe.
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Alle Formulare und Vereinbarungen rund ums Thema Wertpapiergeschäft beim GENO Broker finden Sie hier:
* Sie werden auf eine Seite außerhalb des Verantwortungsbereiches der Sparda-Bank weitergeleitet. Für den Inhalt der vermittelten Seite haftet nicht die Sparda-Bank, sondern der Herausgeber dieser Webseite.
Als Mitglied der Sparda-Bank Nürnberg eG können Sie bis zu 250 Anteile zeichnen. Anbei finden Sie das Formular zur Beteilung weiterer Geschäftsanteile.
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