Sparda-Bank Nürnberg eG

Holzhammer mit Unterlage liegt auf Formularen. Im Hintergrund ist eine Person zu sehen, welche am Laptop sitzt

PSD2 (Payment Service Directive)

Mit der erstmals im Januar 2018 in Kraft getretenen PSD2 (Payment Service Directive) sollen sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert werden.

Ziel ist, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen. Außerdem werden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht. Dies ermöglicht ein sicheres Online-Banking, sichere Zahlungen mit der Kreditkarte im Online-Handel sowie die Nutzung von dritten Zahlungsdienstleistern.

Online-Handel

Sichere Zahlungen

Web & App

Sicheres Online-Banking

Für alle Kunden

Schutz der Endverbraucher

Ältere Frau sitzt auf einem Sofa und hält in jeder Hand ein Blatt Papier. Vor ihr ist eine Kaffeetisch mit einem Laptop zu sehen

Vorteile der PSD2 Regelung

  • Mehr Sicherheit
    Zwei Schritte (2-Faktor-Authentifizierung) schützen Ihre Bankdaten
  • Eigene Kontrolle
    Sie bestimmen, wer auf Ihre Daten zugreifen darf
  • Zustimmung nötig
    Ohne Ihre Erlaubnis ist kein Zugriff möglich
  • Mehr Auswahl bei Zahlungen
    Verschiedene Zahlungsdienste möglich
  • Einfaches Banking
    Online-Banking wird bequemer
  • Sichere Technik
    Schutz vor Betrug und Missbrauch
  • Gleiche Regeln
    In ganz Europa gültig
  • Zukunftsorientiert
    Ihre Bank bleibt modern und sicher

Was muss ich als Kunde tun?

  • Sie nutzen bereits eines unserer Freigabeverfahren? Dann brauchen Sie nicht tätig zu werden. Sie bestätigen Ihre Anmeldung im Online-Banking einfach alle 90 Tage mit unserer SpardaSecureGo+ App oder dem Sm@rtTAN (chipTAN) Verfahren
  • Sie haben noch kein Freigabeverfahren? Die Aktivierung unserer SpardaSecureGo+ App oder dem Sm@rtTAN (chipTAN) Verfahren ist jederzeit möglich
  • Für Zahlungen im Online-Handel können Sie Ihre Kreditkarte ganz einfach im Online-Banking (Onlinezugang & Sicherheit → Sicherheitsverfahren → SecureGo Plus → Karten verknüpfen) mit der SpardaSecureGo+ App verknüpfen. Wenn Sie dies getan haben, können Sie die SpardaSecureGo+ App nutzen, um Zahlungen im Online-Handel freizugeben

Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) einfach erklärt

Die Sicherheit beim Online-Banking ist besonders wichtig. Deshalb gelten klare gesetzliche Vorgaben. Wenn Sie Zahlungen freigeben oder sich im Online-Banking anmelden, kommt in vielen Fällen die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zum Einsatz.

Das bedeutet: Sie bestätigen Ihre Aktion (z.B. eine Anmeldung im Online-Banking oder Freigabe einer Überweisung) mit zwei verschiedenen Merkmalen, die nur Sie besitzen oder kennen.

 

So funktioniert das Verfahren

Um eine Aktion zu bestätigen, benötigen Sie zwei Merkmale:

  • Etwas, das Sie wissen - zum Beispiel Ihre persönliche PIN
  • Etwas, das Sie besitzen - etwa Ihre girocard mit chipTAN-Generator oder die SpardaSecureGo+ App. Für Freigaben mit der SpardaSecureGo+ App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet auch den Fingerabdruckscanner oder die Gesichtserkennung (biometische Daten) nutzen.

Nur wenn beide Merkmale gegeben sind, wird die Aktion abgeschlossen.

 

Wann wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung eingesetzt?

Sie wird in der Regel verwendet bei:

  • dem Login ins Online-Banking (mindestens alle 90 Tage)
  • einer Überweisung- oder Zahlungsfreigabe
  • Nachrichtenversand an die Bank über das Online-Banking
  • dem Einkauf mit Debit- oder Kreditkarte im Internet oder Geschäft

Zugriff durch Drittdienste mit Ihrer Zustimmung

Viele Online-Shops nutzen heute sogenannte Drittdienste, um Zahlungen sicher und schnell abzuwickeln. Diese Anbieter greifen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf bestimmte Daten Ihres Kontos zu.

Welche Arten von Drittdiensten gibt es?

  • Zahlungsauslösedienste: Sie führen mit Ihrer Erlaubnis eine Überweisung direkt über Ihren Online-Banking-Zugang aus (z.B. an einen Online-Shop)
  • Kontoinformationsdienste: Sie rufen mit Ihrer Zustimmung Kontobewegungen ab und erstellen daraus eine Übersicht oder bieten darauf basierende Services an
  • Verfügbarkeitsabfrage: Einige Dienste prüfen mit Ihrem Einverständnis vor einem Online-Kauf, ob der nötige Betrag auf Ihrem Konto vorhanden ist

Sicherheit durch klare Regeln

Alle Banken und Sparkassen - auch wir als Sparda-Bank Nürnberg eG - sind gesetzlich verpflichtet, eine sichere Schnittstelle für diese Drittdienste bereitzustellen. Diese Verbindung wird API genannt. Darüber können autorisierte Anbieter mit Ihrer Erlaubnis technisch auf Ihre Online-Kontodaten zugreifen.

Sie behalten die Kontrolle

  • Ohne Ihre Zustimmung erhält kein Drittdienst Zugriff
  • In Ihrem Online-Banking sehen und verwalten Sie jederzeit, wem Sie Berechtigungen erteilt haben (Zugriffsverwaltung)
  • Alle zugelassenen Anbieter werden von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft und überwacht

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einem Dienst vertrauen möchten, beraten wir Sie gerne persönlich in einer unserer Filialen, am Telefon oder online. Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle.


Weitere Informationen unseres IT-Dienstleisters Atruvia zur Schnittstelle für Drittanbieter (XS2A)

Häufig gestellte Fragen zu PSD2

Was ist PSD2 und was bedeutet das für mich?

PSD2 ist eine europäische Vorgabe für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Seit dem 13. Januar 2018 gelten neue gesetzliche Regeln für Banken und Zahlungsdienste.

Seit dem 14. September 2019 können von Ihnen autorisierten Drittdiensten mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bestimmte Informationen über Ihre Zahlungskonten bereitgestellt werden.

Mit PSD2 haben Sie mehr Kontrolle über Ihre Daten. Die Sparda-Bank Nürnberg eG stellt dafür eine sichere technische Schnittstelle bereit, über die der Zugriff geregelt und überwacht erfolgt. Dabei bleiben alle Sicherheitsstandards erhalten.

Warum brauchen Drittdienste Zugriff auf mein Konto?

Drittdienste helfen Ihnen zum Beispiel beim:

  • Bezahlen in Online-Shops, ohne sich im Online-Banking anzumelden
  • Verwalten Ihrer Finanzen, wenn Sie mehrere Konten oder Verträge über einen Dienst bündeln möchten

Dabei gibt es zwei Arten:

  • Zahlungsauslösedienste: Sie lösen mit Ihrer Erlaubnis Zahlungen aus
  • Kontoinformationsdienste: Sie rufen mit Ihrer Zustimmung Kontodaten ab, um z. B. eine Übersicht zu erstellen

Wichtig: Der Zugriff ist immer freiwillig und nur mit Ihrer Zustimmung möglich.

 

Kann ein Drittdienst ohne meine Zustimmung auf mein Konto zugreifen?

Nein. Ein Zugriff ist nur mit Ihrer vorherigen Freigabe möglich. Zum Beispiel über die SpardaSecureGo+ App.

In Ihrem Online-Banking (Zugriffsverwaltung) finden Sie eine Übersicht, welche Drittdienste Sie freigegeben haben. Dort können Sie Zugriffsrechte jederzeit anpassen oder entziehen.

Kann ich die Einstellungen zur Zwei-Faktor-Authentifizierung ändern lassen?

Ja, das ist möglich. Wenn Sie möchten, kann die Häufigkeit von Zwei-Faktor-Authentifizierungen (2FA) bei der Anmeldung im Online-Banking durch uns als Bank angepasst werden. Aktuell müssen Sie sich alle 90 Tage im Online-Banking authentifizieren. Sollten Sie die 2FA bei jeder Anmeldung wünschen, können wir dies für Sie hinterlegen. Eine komplette Deaktivierung oder Erweiterung der 90 Tage ist nicht möglich.


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