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Frau mit Mütze hält ihre Hand ausgestreckt, auf welcher ein Schmetterling landet

Erben & Vererben

Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen

Es ist nicht immer einfach, sich über das Thema "Erben & Vererben" Gedanken zu machen. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Fragen rund um das Thema Vererben und helfen selbstverständlich auch den Angehörigen, wenn es um die Nachlassabwicklung und um das damit verbundene Erbe geht.

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Das Wichtigste in Kürze - für Kontoinhaber

Welche Vorkehrungen kann ich vor meinem Tod treffen:

  • Bankvollmacht einrichten
    Damit die Angehörigen sich nach dem Tod des Kontoinhabers über die Kontoführung (z.B. Lastschriften, Daueraufträge, Miete, Gehalt, Rente) bei der Bank informieren und die Umsätze einsehen können, empfehlen wir die Einrichtung einer Bankvollmacht. Diese können der Kontoinhaber und die zu bevollmächtigende Person direkt in einer unserer Filialen am Schalter einrichten. Das Vorlegen von aktuellen Legitimationspapieren (Reisepass oder Personalausweis) ist hierfür dringend notwendig. Zudem ist ein Bevollmächtigter auch zur Auflösung der Bankverbindung nach dem Tod berechtigt. Sollte nach dem Tod niemand eine Bankvollmacht für das Konto besitzen, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht.

    Tipp: Sollten aktuell bestehende Vollmachten älter als 2003 sein, sollten Sie diese erneuern lassen.

  • Verfassung eines Testaments
    Der letzte Wille kann in Form eines Testaments festgehalten werden. Eine Pflicht hierfür besteht jedoch nicht. Die Aufsetzung, die Beglaubigung und die Verwahrung eines Testaments kann bei Wunsch auch durch einen Notar erfolgen. Ohne Testament oder Erbvertrag entscheidet die gesetzlich Erbreihenfolge, welcher Angehörige wie viel erben wird.

  • Digitalen Nachlass regeln
    In der heutigen Zeit ist es auch sehr ratsam, sich über den digitalen Nachlass Gedanken zu machen. Hierbei geht es zum Beispiel um Passwörter für Handy, Tablet, Computer oder auch um den Zugang zu sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook oder Instagram. Hierbei müssen Sie nicht zwingend eine Auflistung mit Nutzerkonten und Passwörtern erstellen. Bei z.B. einer Apple-ID, einem Google-Konto oder auch einem Facebook Profil können Sie in den Einstellungen einen Nachlasskontakt hinterlegen, welcher sich nach dem Tod um das digitale Erbe kümmern kann. In der Regel wird die betraute Person über die Hinterlegung des Nachlasskontakts informiert.

  • Sterbegeldversicherung
    Eine würdevolle Beisetzung kann für Angehörige zur finanziellen Belastung werden. Mit der Sterbegeldversicherung unseres Partners DEVK, sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Ihre Familie ausreichend Zeit und Raum für den Abschied hat. Das Maximalalter für den Abschluss liegt bei 80 Jahren. Unsere Kollegen der DEVK beraten Sie gerne.

Das Wichtigste in Kürze - für Angehörige

Welche Vorkehrungen muss ich nach dem Tod des Kontoinhabers treffen:

  • Nachlassmeldung
    Als Angehöriger erhalten Sie nach dem Tod des Kontoinhabers vom zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde. Bitte melden Sie den Tod zusammen mit der Sterbeurkunde und Ihren Legitimationspapieren in einer unserer Filialen. Für die Nachlassmeldung alleine benötigen Sie keinen Termin. Für die weitere Nachlassabwicklung danach bitten wir Sie jedoch, einen Termin zu vereinbaren, damit dies in Ruhe besprochen werden kann.

Wichtig: Das Konto des Verstorbenen läuft ganz normal weiter. Lastschriften und Gutschriften erfolgen weiterhin. Mit der Nachlassmeldung sperren wir lediglich die BankCard (Debitkarte) sowie die Online-Banking Zugangsdaten des Verstorbenen. Das Konto an sich wird nicht gesperrt.

  • Kontostand und Umsätze prüfen
    Nach dem Tod läuft das Konto ganz normal weiter und bleibt somit aktiv. Das Konto kann ggfs. bei Ausbleiben des Gehalts oder der Rente ins Minus laufen. Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Sterbedatum, die Rentenstelle eine Rückbuchung der Rente vornehmen kann. Überprüfen Sie daher dringend den Kontostand sowie die Umsätze. Um dies tun zu können, benötigen Sie eine Bankvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht. Sollte beides nicht vorliegen, ist ein Erbnachweis, z.B. in Form eines eröffneten Testaments mit dazugehörigem Eröffnungsprotokoll (Niederschrift) oder ein Erbschein erforderlich.

  • Verträge prüfen
    Prüfen Sie im Zuge der Kontoumsatzprüfung die aktiven Lastschriften und Daueraufträge und setzen Sie sich mit den entsprechenden Vertragspartnern in Verbindung. Dies können z.B Miete, Gehalt/Rente, Versicherungen, Handyverträge, Zeitschriftenabos, Sparverträge oder auch Kredite sein. Sollte keine Bankvollmacht eingerichtet sein, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht.

  • Bestattungskosten begleichen
    Sollten Sie keine Bankvollmacht über das Konto des Verstorbenen haben und es fallen Bestattungskosten an, können diese über das Konto des Verstorbenen abgewickelt werden. Bitte bringen Sie hierzu die Rechnungen für die Bestattung im Original mit und legitimieren Sie sich hierfür in einer unseren Filialen.

 

Mann sitzt am Tisch und zeichnet auf einem Blatt Papier

Checkliste

Folgende Erledigungen sollten bzw. können getroffen werden

  • Totenschein erhalten
    Dieser wird Ihnen als Angehöriger vom Hausarzt, dem Leichenschaudienst oder auch vom Krankenhaus ausgestellt.

  • Sterbeurkunde beantragen
    Diese erhalten Sie vom zuständigen Standesamt des Bezirks, in welchem sich der Sterbefall ereignet hat.

  • Banken, Versicherungen und Arbeitgeber/Rentenversicherung informieren
    Mit der Sterbeurkunde können Sie als Angehöriger den Tod des Kontoinhabers melden.

  • Bestattung vorbereiten
    Die Bestattung kann am gewünschten Friedhofsamt bzw. auch im Pfarramt angefragt und vorbereitet werden.

  • Todesanzeige verfassen
    Wenn gewünscht, kann eine Todesanzeige bei einer Zeitung beauftragt werden.

  • Digitalen Nachlass regeln
    Sollte Sie der Verstorbene in den Einstellungen der sozialen Netzwerke (z.B. Facebook oder Instagram) oder auch in der Apple-ID oder dem Google-Konto als Nachlasskontakt hinterlegt haben, können Sie sich um die dort hinterlegten Daten kümmern.

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Ab einem gewissen Freibetrag fällt pro Erbe eine gesetzlich festgelegte Erbschaftssteuer an. Die Höhe richtet sich hierbei nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe.

Stand: Oktober 2024
VerwandtschaftsgradFreibetragshöhe
Ehepartner / Eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder / Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern & Großeltern100.000 €
Sonstige20.000 €

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Auf unserer FAQ-Seite finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten. Nutzen Sie gerne unseren KI-Chatbot Kiara, welche ebenfalls Ihre Fragen beantworten kann.

Zu den FAQs - Häufig gestellten Fragen

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