Sparda-Bank Nürnberg eG

Frau mit Mütze hält ihre Hand ausgestreckt, auf welcher ein Schmetterling landet

Erben & Vererben

Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen

Es ist nicht immer einfach, sich über das Thema "Erben & Vererben" Gedanken zu machen. Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Fragen rund um das Thema Vererben und helfen selbstverständlich auch den Angehörigen, wenn es um die Nachlassabwicklung und um das damit verbundene Erbe geht.

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Das Wichtigste in Kürze - für Kontoinhaber

Welche Vorkehrungen kann ich vor meinem Tod treffen:

  • Bankvollmacht einrichten
    Damit die Angehörigen sich nach dem Tod des Kontoinhabers über die Kontoführung (z.B. Lastschriften, Daueraufträge, Miete, Gehalt, Rente) bei der Bank informieren und die Umsätze einsehen können, empfehlen wir die Einrichtung einer Bankvollmacht. Diese können der Kontoinhaber und die zu bevollmächtigende Person direkt in einer unserer Filialen am Schalter einrichten. Das Vorlegen von aktuellen Legitimationspapieren (Reisepass oder Personalausweis) ist hierfür dringend notwendig. Zudem ist ein Bevollmächtigter auch zur Auflösung der Bankverbindung nach dem Tod berechtigt. Sollte nach dem Tod niemand eine Bankvollmacht für das Konto besitzen, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht.

    Tipp: Sollten aktuell bestehende Vollmachten älter als 2003 sein, sollten Sie diese erneuern lassen.

  • Verfassung eines Testaments
    Der letzte Wille kann in Form eines Testaments festgehalten werden. Eine Pflicht hierfür besteht jedoch nicht. Die Aufsetzung, die Beglaubigung und die Verwahrung eines Testaments kann bei Wunsch auch durch einen Notar erfolgen. Ohne Testament oder Erbvertrag entscheidet die gesetzlich Erbreihenfolge, welcher Angehörige wie viel erben wird.

  • Digitalen Nachlass regeln
    In der heutigen Zeit ist es auch sehr ratsam, sich über den digitalen Nachlass Gedanken zu machen. Hierbei geht es zum Beispiel um Passwörter für Handy, Tablet, Computer oder auch um den Zugang zu sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook oder Instagram. Hierbei müssen Sie nicht zwingend eine Auflistung mit Nutzerkonten und Passwörtern erstellen. Bei z.B. einer Apple-ID, einem Google-Konto oder auch einem Facebook Profil können Sie in den Einstellungen einen Nachlasskontakt hinterlegen, welcher sich nach dem Tod um das digitale Erbe kümmern kann. In der Regel wird die betraute Person über die Hinterlegung des Nachlasskontakts informiert.

  • Sterbegeldversicherung
    Eine würdevolle Beisetzung kann für Angehörige zur finanziellen Belastung werden. Mit der Sterbegeldversicherung unseres Partners DEVK, sorgen Sie rechtzeitig vor, damit Ihre Familie ausreichend Zeit und Raum für den Abschied hat. Das Maximalalter für den Abschluss liegt bei 80 Jahren. Unsere Kollegen der DEVK beraten Sie gerne.

Das Wichtigste in Kürze - für Angehörige

Welche Vorkehrungen muss ich nach dem Tod des Kontoinhabers treffen:

  • Nachlassmeldung
    Als Angehöriger erhalten Sie nach dem Tod des Kontoinhabers vom zuständigen Standesamt eine Sterbeurkunde. Bitte melden Sie den Tod zusammen mit der Sterbeurkunde und Ihren Legitimationspapieren in einer unserer Filialen. Für die Nachlassmeldung alleine benötigen Sie keinen Termin. Für die weitere Nachlassabwicklung danach bitten wir Sie jedoch, einen Termin zu vereinbaren, damit dies in Ruhe besprochen werden kann.

Wichtig: Das Konto des Verstorbenen läuft ganz normal weiter. Lastschriften und Gutschriften erfolgen weiterhin. Mit der Nachlassmeldung sperren wir lediglich die BankCard (Debitkarte) sowie die Online-Banking Zugangsdaten des Verstorbenen. Das Konto an sich wird nicht gesperrt.

  • Kontostand und Umsätze prüfen
    Nach dem Tod läuft das Konto ganz normal weiter und bleibt somit aktiv. Das Konto kann ggfs. bei Ausbleiben des Gehalts oder der Rente ins Minus laufen. Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Sterbedatum, die Rentenstelle eine Rückbuchung der Rente vornehmen kann. Überprüfen Sie daher dringend den Kontostand sowie die Umsätze. Um dies tun zu können, benötigen Sie eine Bankvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht. Sollte beides nicht vorliegen, ist ein Erbnachweis, z.B. in Form eines eröffneten Testaments mit dazugehörigem Eröffnungsprotokoll (Niederschrift) oder ein Erbschein erforderlich.

  • Verträge prüfen
    Prüfen Sie im Zuge der Kontoumsatzprüfung die aktiven Lastschriften und Daueraufträge und setzen Sie sich mit den entsprechenden Vertragspartnern in Verbindung. Dies können z.B Miete, Gehalt/Rente, Versicherungen, Handyverträge, Zeitschriftenabos, Sparverträge oder auch Kredite sein. Sollte keine Bankvollmacht eingerichtet sein, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht.

  • Bestattungskosten begleichen
    Sollten Sie keine Bankvollmacht über das Konto des Verstorbenen haben und es fallen Bestattungskosten an, können diese über das Konto des Verstorbenen abgewickelt werden. Bitte bringen Sie hierzu die Rechnungen für die Bestattung im Original mit und legitimieren Sie sich hierfür in einer unseren Filialen.

 

Mann sitzt am Tisch und zeichnet auf einem Blatt Papier

Checkliste

Folgende Erledigungen sollten bzw. können getroffen werden

  • Totenschein erhalten
    Dieser wird Ihnen als Angehöriger vom Hausarzt, dem Leichenschaudienst oder auch vom Krankenhaus ausgestellt.

  • Sterbeurkunde beantragen
    Diese erhalten Sie vom zuständigen Standesamt des Bezirks, in welchem sich der Sterbefall ereignet hat.

  • Banken, Versicherungen und Arbeitgeber/Rentenversicherung informieren
    Mit der Sterbeurkunde können Sie als Angehöriger den Tod des Kontoinhabers melden.

  • Bestattung vorbereiten
    Die Bestattung kann am gewünschten Friedhofsamt bzw. auch im Pfarramt angefragt und vorbereitet werden.

  • Todesanzeige verfassen
    Wenn gewünscht, kann eine Todesanzeige bei einer Zeitung beauftragt werden.

  • Digitalen Nachlass regeln
    Sollte Sie der Verstorbene in den Einstellungen der sozialen Netzwerke (z.B. Facebook oder Instagram) oder auch in der Apple-ID oder dem Google-Konto als Nachlasskontakt hinterlegt haben, können Sie sich um die dort hinterlegten Daten kümmern.

Erbschaftssteuer und Freibeträge

Ab einem gewissen Freibetrag fällt pro Erbe eine gesetzlich festgelegte Erbschaftssteuer an. Die Höhe richtet sich hierbei nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe.

Stand: Oktober 2024
VerwandtschaftsgradFreibetragshöhe
Ehepartner / Eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder / Stiefkinder400.000 €
Enkel200.000 €
Eltern & Großeltern100.000 €
Sonstige20.000 €

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ein Angehöriger ist verstorben, welche Unterlagen benötige ich für die Nachlassmeldung?
    • Sterbeurkunde
    • aktuelles Legitimationspapier (Personalausweis/Reisepass)
Wo erhalte ich die Sterbeurkunde?
  • Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt des Ortes beziehungsweise des Bezirks, in dem der Betroffene verstorben ist, ausgestellt.

Ist ein Termin für die Nachlassabwicklung notwendig?
  • Für die Nachlassmeldung ist generell kein Termin notwendig, jedoch empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren, damit wir die Angelegenheit in Ruhe besprechen, sowie offene Fragen klären können.

Wie lange dauert die Abwicklung eines Nachlasses bei der Bank?
  • Die Dauer der Abwicklung kann variieren und hängt von der Komplexität des Nachlasses sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. In der Regel kann es mehrere Wochen dauern.

Wird man vom Nachlassgericht als Erbe informiert?
  • Ja, das Nachlassgericht informiert die Erben, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments infrage kommen, über die mögliche Erbschaft.

    Sich im Trauerfall um eine Immobilie kümmern zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung. Trotzdem sollten Sie möglichst zeitnah klären, ob das Objekt verschuldet ist und die Immobilie besichtigen, auch wenn sie weiter entfernt liegt. Denn als Erbe besteht eine Frist von sechs Wochen, um eine Erbschaft auszuschlagen.

    Wird das Erbe angenommen, müssen Sie sich als neuer Eigentümer um alle Angelegenheiten rund um die Immobilie kümmern. Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt GmbH rund um das Thema Immobilie zur Verfügung.

Immobilie geerbt: Was muss ich jetzt tun?
  • Der Verlust eines geliebten Menschen ist emotional herausfordernd. Wenn Sie jedoch eine Immobilie erben, ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln.

    Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls sollten Sie prüfen, ob die Immobilie schuldenfrei ist und wie hoch ihr aktueller Marktwert liegt. Nur so können Sie fundiert entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten.

    Diese Schritte sollten Sie als Erbe einer Immobilie unternehmen:

    • Einsicht ins Grundbuch nehmen (mit berechtigtem Interesse als Erbe möglich)
    • Eine Wertermittlung der Immobilie beauftragen, um den aktuellen Marktwert zu kennen
    • Die mögliche Erbschaftssteuer berechnen, um die steuerlichen Auswirkungen abzuschätzen
    • Gegebenenfalls weitere Optionen prüfen, z. B. Vermietung oder Verkauf der Immobilie

    Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt GmbH zur Seite.

Was passiert mit meinen Bankkonten im Todesfall?
  • Nach dem Tod läuft das Konto ganz normal weiter. Lastschriften werden somit weiterhin ausgeführt und das Konto kann ggfs. bei Ausbleiben des Gehalts oder der Rente ins Minus laufen. Sollte nach dem Tod niemand eine Bankvollmacht für das Konto besitzen, werden hinterlegte Daueraufträge von uns gelöscht. Bitte beachten Sie zudem, dass je nach Sterbedatum, die Rentenstelle eine Rückbuchung der Rente vornehmen kann.

    Wir empfehlen die Einrichtung einer Vollmacht, welche jederzeit am Schalter eingerichtet werden kann.

Kann ich mein Konto für den Todesfall vorsorglich absichern?
  • Ja, Sie können Vorsorgemaßnahmen treffen, indem Sie eine Bankvollmacht für den Todesfall erstellen. Diese Vollmacht ermöglicht es einer von Ihnen bestimmten Person, nach Ihrem Tod auf Ihr Konto zuzugreifen.

Ist ein Testament notwendig?
  • Eine Pflicht hierfür besteht nicht. Die Aufsetzung, die Beglaubigung und die Verwahrung eines Testaments kann bei Wunsch auch durch einen Notar erfolgen. Ohne Testament oder Erbvertrag entscheidet die gesetzlich Erbreihenfolge, welcher Angehörige wie viel erben wird.

Kann ich ein Gemeinschaftskonto mit meinem Ehepartner im Todesfall weiterführen?
  • Gemeinschaftskonten können im Todesfall eines Kontoinhabers in der Regel für einige Monate von dem überlebenden Kontoinhaber weitergeführt werden. Eine Umschreibung des Kontos ist bei uns leider nicht möglich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung des Kontos.

Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind und wie wird das Erbe aufgeteilt?
  • Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese muss gemeinsam über die Verteilung und Verwaltung des Nachlasses entscheiden. Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden. Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt entweder nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln oder gemäß den Bestimmungen im Testament des Verstorbenen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

Welche steuerlichen Aspekte müssen Erben im Zusammenhang mit Bankkonten beachten?
  • Erben müssen die Erbschaftssteuer beachten, die auf geerbte Vermögenswerte, einschließlich Bankkonten, anfallen kann. Eine Tabelle mit den genauen Angaben finden Sie weiter oben.

    Bitte wenden Sie sich bei Steuerfragen an das Nachlassgericht oder das zuständige Wohnsitzfinanzamt.


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