Ja, das Nachlassgericht informiert die Erben, die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder des Testaments infrage kommen, über die mögliche Erbschaft.
Sich im Trauerfall um eine Immobilie kümmern zu müssen, ist eine zusätzliche Belastung. Trotzdem sollten Sie möglichst zeitnah klären, ob das Objekt verschuldet ist und die Immobilie besichtigen, auch wenn sie weiter entfernt liegt. Denn als Erbe besteht eine Frist von sechs Wochen, um eine Erbschaft auszuschlagen.
Wird das Erbe angenommen, müssen Sie sich als neuer Eigentümer um alle Angelegenheiten rund um die Immobilie kümmern. Gerne stehen Ihnen unsere Kollegen der SpardaImmobilienWelt GmbH rund um das Thema Immobilie zur Verfügung.