Sichere und einheitliche Zahlungsdienste in der EU
Mit der erstmals im Januar 2018 in Kraft getretenen PSD2 (Payment Service Directive) sollen sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert werden.
Ziel ist, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen. Außerdem werden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht. Dies ermöglicht ein sicheres Online-Banking, sichere Zahlungen mit der Kreditkarte im Online-Handel sowie die Nutzung von dritten Zahlungsdienstleistern.
Mehr Sicherheit Zwei Schritte (2-Faktor-Authentifizierung) schützen Ihre Bankdaten
Eigene Kontrolle Sie bestimmen, wer auf Ihre Daten zugreifen darf
Zustimmung nötig Ohne Ihre Erlaubnis ist kein Zugriff möglich
Mehr Auswahl bei Zahlungen Verschiedene Zahlungsdienste möglich
Einfaches Banking Online-Banking wird bequemer
Sichere Technik Schutz vor Betrug und Missbrauch
Gleiche Regeln In ganz Europa gültig
Zukunftsorientiert Ihre Bank bleibt modern und sicher
Was muss ich als Kunde tun?
Sie nutzen bereits eines unserer Freigabeverfahren? Dann brauchen Sie nicht tätig zu werden. Sie bestätigen Ihre Anmeldung im Online-Banking einfach alle 90 Tage mit unserer SpardaSecureGo+ App oder dem Sm@rtTAN (chipTAN) Verfahren
Sie haben noch kein Freigabeverfahren? Die Aktivierung unserer SpardaSecureGo+ App oder dem Sm@rtTAN (chipTAN) Verfahren ist jederzeit möglich
Für Zahlungen im Online-Handel können Sie Ihre Kreditkarte ganz einfach im Online-Banking (Onlinezugang & Sicherheit → Sicherheitsverfahren → SecureGo Plus → Karten verknüpfen) mit der SpardaSecureGo+ App verknüpfen. Wenn Sie dies getan haben, können Sie die SpardaSecureGo+ App nutzen, um Zahlungen im Online-Handel freizugeben
Die Sicherheit beim Online-Banking ist besonders wichtig. Deshalb gelten klare gesetzliche Vorgaben. Wenn Sie Zahlungen freigeben oder sich im Online-Banking anmelden, kommt in vielen Fällen die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zum Einsatz.
Das bedeutet: Sie bestätigen Ihre Aktion (z.B. eine Anmeldung im Online-Banking oder Freigabe einer Überweisung) mit zwei verschiedenen Merkmalen, die nur Sie besitzen oder kennen.
So funktioniert das Verfahren
Um eine Aktion zu bestätigen, benötigen Sie zwei Merkmale:
Etwas, das Sie wissen - zum Beispiel Ihre persönliche PIN
Etwas, das Sie besitzen - etwa Ihre girocard mit chipTAN-Generator oder die SpardaSecureGo+ App. Für Freigaben mit der SpardaSecureGo+ App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet auch den Fingerabdruckscanner oder die Gesichtserkennung (biometische Daten) nutzen.
Nur wenn beide Merkmale gegeben sind, wird die Aktion abgeschlossen.
Wann wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung eingesetzt?
Sie wird in der Regel verwendet bei:
dem Login ins Online-Banking (mindestens alle 90 Tage)
einer Überweisung- oder Zahlungsfreigabe
Nachrichtenversand an die Bank über das Online-Banking
dem Einkauf mit Debit- oder Kreditkarte im Internet oder Geschäft
Zugriff durch Drittdienste mit Ihrer Zustimmung
Viele Online-Shops nutzen heute sogenannte Drittdienste, um Zahlungen sicher und schnell abzuwickeln. Diese Anbieter greifen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf bestimmte Daten Ihres Kontos zu.
Welche Arten von Drittdiensten gibt es?
Zahlungsauslösedienste: Sie führen mit Ihrer Erlaubnis eine Überweisung direkt über Ihren Online-Banking-Zugang aus (z.B. an einen Online-Shop)
Kontoinformationsdienste: Sie rufen mit Ihrer Zustimmung Kontobewegungen ab und erstellen daraus eine Übersicht oder bieten darauf basierende Services an
Verfügbarkeitsabfrage: Einige Dienste prüfen mit Ihrem Einverständnis vor einem Online-Kauf, ob der nötige Betrag auf Ihrem Konto vorhanden ist
Sicherheit durch klare Regeln
Alle Banken und Sparkassen - auch wir als Sparda-Bank Nürnberg eG - sind gesetzlich verpflichtet, eine sichere Schnittstelle für diese Drittdienste bereitzustellen. Diese Verbindung wird API genannt. Darüber können autorisierte Anbieter mit Ihrer Erlaubnis technisch auf Ihre Online-Kontodaten zugreifen.
Sie behalten die Kontrolle
Ohne Ihre Zustimmung erhält kein Drittdienst Zugriff
In Ihrem Online-Banking sehen und verwalten Sie jederzeit, wem Sie Berechtigungen erteilt haben (Zugriffsverwaltung)
Alle zugelassenen Anbieter werden von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geprüft und überwacht
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einem Dienst vertrauen möchten, beraten wir Sie gerne persönlich in einer unserer Filialen, am Telefon oder online. Ihre Sicherheit steht für uns an erster Stelle.
Weitere Informationen unseres IT-Dienstleisters Atruvia zur Schnittstelle für Drittanbieter (XS2A)
Auf unserer FAQ-Seite finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten. Nutzen Sie gerne unseren KI-Chatbot Kiara, welche ebenfalls Ihre Fragen beantworten kann.
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