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Die Neuerungen der Zahlungsdienstrichtlinie auf einen Blick.
Mit der erstmals im Januar 2018 in Kraft getretenen PSD2 (Payment Service Directive) sollen sowohl in der EU als auch im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister reguliert werden.
Ziel ist, den Verbraucherschutz zu stärken und die Sicherheit zu erhöhen. Außerdem werden die Wettbewerbsbedingungen für Banken und Nichtbanken vereinheitlicht.
Starke Kundenauthentifizierung oder auch Zwei-Faktor-Authentifizierung bedeutet, dass Sie sich beim Login in Ihr Online-Banking oder die BankingApps sowie bei Online-Zahlungen mit einer Kombination zweier Elemente aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz legitimieren müssen.
Das bedeutet, dass Sie beim Bezahlen im Internet oder beim Login in das Online-Banking zukünftig neben Ihrer Benutzerkennung und PIN auch eine TAN eingeben bzw. Freigabe über die SecureApp erteilen müssen. Beim Bezahlen im Internet mit der Kreditkarte wird dies durch Mastercard® Identity Check™ erfüllt.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Bank in bestimmten Ausnahmefällen auf die starke Kundenauthentifizierung verzichtet. Beispielsweise, wenn Sie sich in den letzten 90 Tage bereits mittels einer starken Authentifizierung in Ihr Online-Banking eingeloggt haben.
Im Falle einer vorreservierten Kartenzahlung, z.B. bei der Zimmerbuchung in einem Hotel oder der Anmietung eines Autos, müssen Sie dem Blockieren des Betrages explizit zustimmen. Der Händler muss den reservierten Betrag, sobald der genaue Zahlbetrag feststeht, unverzüglich freigeben.
Mit Ihrer Zustimmung können Drittanbieter über eine technische Schnittstelle Ihrer Sparda-Bank auf Ihre Daten zugreifen. Ihre Einwilligung für den Kontozugriff gilt erst als erteilt, wenn Sie die über einen Drittdienstleister angeforderte Information bei der Bank mit einer starken Kundenauthentifizierung bestätigen. Drittanbieter müssen bei der nationalen Aufsichtsbehörde registriert sein und sich gegenüber Ihrer Bank legitimieren können.
Für die volle Transparenz wird das Online-Banking erweitert: Über eine eigene Zugriffsverwaltung können Sie den protokollierten Kontozugriff von Drittanbietern einsehen und die Einwilligung zum Kontozugriff wieder entziehen.
Die Selbstbeteiligung für Schäden, die zwischen dem Verlust und der Sperre einer Karte auftreten, wurde von 150 € auf 50 € reduziert. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung auch zukünftig nicht beschränkt.
Stellen Sie nicht autorisierte Zahlungen zu Ihren Lasten fest, erstattet Ihnen die kontoführende Bank die betrügerische Zahlung innerhalb von einem Bankarbeitstag.
Ein Zahlungsauslösedienst ist ein Dienst, der eine Überweisung in Ihrem Auftrag, z. B. im Rahmen einer Bestellung im Internet, veranlasst. Die Zahlung wird aber nur ausgeführt, wenn Sie diese mit Ihrem gewohnten Online-Banking Freigabeverfahren abschließen.
Wie läuft das Einkaufen im Internet mit dem Zahlungsauslösedienst ab?
Ein Kontoinformationsdienst gibt Ihnen in der Regel anhand Ihrer Kontodaten einer oder mehrerer Banken einen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Dafür darf er bis zu vier Mal pro Tag Informationen von Ihrem Konto abrufen, ohne dass Sie nochmals aktiv zustimmen.
Die Zulassung eines solchen Dienstes erfolgt immer durch Eingabe einer starken Kundenauthentifizierung (PIN/TAN oder PIN/SecureApp). Diese müssen Sie spätestens alle 90 Tage wiederholen, damit der Kontoinformationsdienst weiterhin Ihre Kontodaten abfragen darf.
Ein Drittkartenemittent, beispielsweise eine Einzelhandelskette, kann Ihnen zukünftig eine Kundenkarte mit Zahlfunktion anbieten. Sie müssen einen Drittkartenemittenten einmalig bei Ihrer Bank bekannt machen. Wenn Sie mit der Kundenkarte bezahlen, wird die Deckung Ihres Kontos im Rahmen der Zahlung geprüft. Eine Reservierung des Zahlbetrages erfolgt nicht.
Im Januar 2018 trat die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, auch bekannt als PSD2 (Payment Service Directive), in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen, die ab dem 14. September 2019 wirksam werden.
Die neue Richtlinie hat das Ziel, das Online-Banking noch sicherer zu machen. Außerdem bietet sie dritten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit, Ihnen neue Services anzubieten.
Die neue Zahlungsdiensterichtlinie gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum und reguliert Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute/Zahlungsdienstleister.
Unter einer starken Kundenauthentifizierung - oder auch Zwei-Faktor-Authentifizierung - versteht man, dass eine Kombination von zwei Elementen aus den Kategorien
verwendet wird, um Sie zu authentifizieren/legitimieren.
Sie können dem Kontoinformationsdienst Ihre Einwilligung (Consent) über das Sicherheits-Center in Ihrem Online-Banking entziehen.
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