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Kassiere gleich mehrfach Prämien vom Staat mit Bausparen!

Welche Möglichkeiten habe ich?

Der Staat fördert deine persönliche Vermögensbildung mit Zulagen, Prämien und Steuererleichterungen.

Um dir den bestmöglichen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu bieten, haben wir die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt:

1. Förderung: Wohnungsbauprämie

Bausparen

Finanzielle Förderung mit der Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine finanzielle Förderung, die der Staat auf Einzahlungen auf einen Bausparvertrag gewährt. Bedingung ist, dass das Ersparte für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen eingesetzt wird. Sie fördert Einzahlungen von max. 700 Euro für Ledige (70 Euro Prämie) und max. 1.400 Euro für Verheiratete (140 Euro Prämie) pro Jahr. Einkommensgrenzen müssen für den Erhalt beachtet werden. Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt jährlich.

Der Zuschuss vom Staat direkt auf den Bausparvertrag

Wohnungsbauprämie für Alleinstehende:
Jährlich geförderte Sparleistung → 700 Euro
Maximale Prämie pro Jahr → 70 Euro
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) → 35.000 Euro

Wohnungsbauprämie für Verheiratete:
Jährlich geförderte Sparleistung → 1.400 Euro
Maximale Prämie pro Jahr → 140 Euro
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) → 70.000 Euro

10 % jährliche Förderung vom Staat auf die jährliche Spareinlage.

Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie:

Bausparen

Voraussetzungen für die Förderung

Du bist mindestens 16 Jahre alt und hast einen ständigen Wohnsitz in Deutschland? Du sparst mindestens 50 Euro pro Jahr?

Bausparen

Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenzen liegen aktuell bei 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete.

Bausparen

Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen

Du hast eine zweijährige Einreichungsfrist für die Wohnungsbauprämie, d.h. du kannst die Prämie bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Bausparen

Einsatzmöglichkeiten der staatlichen Zuschüsse

Die Wohnungsbauprämie darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Das wäre z.B. eine Renovierung oder der Bau bzw. Kauf einer Immobilie.

2. Förderung: Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage

Gute Neuigkeiten für Fonds- und Bausparer: 2024 kommen deutlich mehr Sparer in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage, denn der Staat fördert jetzt deutlich mehr Menschen beim Sparen. Ein Bausparvertrag ist ideal, um sich jetzt noch die historisch niedrigen Zinsen für den Traum von den eigenen vier Wänden zu sichern. Finde gleich heraus, ob auch du Anspruch auf den Bonus hast und wie du diese beantragen kannst.

Die Arbeitnehmersparzulage wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für dich zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in deinen Bausparvertrag einzahlt. Allerdings sind das freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Sollte dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro vermögenswirksame Leistungen überweisen, kannst du den Betrag selbst aufstocken, um die vollständige Förderung zu erhalten. Vermögenswirksame Leistungen erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter. Vom Staat kannst du als Lediger bis zu 43 Euro und als Verheirateter bis zu 86 Euro Förderung pro Jahr erhalten.

Förderung vom Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen

Arbeitnehmersparzulage für Alleinstehende:
Jährlich geförderte Sparleistung → 470 Euro
Maximale Prämie pro Jahr → 43 Euro
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) → 40.000 Euro

Arbeitnehmersparzulage für Verheiratete:
Jährlich geförderte Sparleistung → 940 Euro
Maximale Prämie pro Jahr → 86 Euro
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) → 80.000 Euro

9 % jährliche Förderung vom Staat auf die jährliche Spareinlage.

Innerhalb dieser Brutto-Einkommensgrenzen hast du Anspruch auf die Wohnungsbauprämie und auf die Arbeitnehmer-Sparzulage:

3. Förderung: Wohn-Riester

Wohnriester

Mit Wohn-Riester schneller und günstiger
in die eigenen vier Wände

Nutze Wohn-Riester als Turbo für deine Finanzierung mit einem Bausparvertrag oder für eine Sofortfinanzierung von Schwäbisch Hall– übrigens ohne Einkommensgrenzen! Lasse dich von unseren Experten beraten, sie wissen genau, worauf es dabei ankommt.

Bausparen und finanzieren mit Wohn-Riester

Alleinstehend2:
175 Euro Grundzulage1 + 0 Euro Kinderzulage1 = 175 Euro Gesamtzulage

Alleinstehend2 + 1 Kind3:
175 Euro Grundzulage1 + 300 Euro Kinderzulage1 = 475 Euro Gesamtzulage

Ehepaar2 + 1 Kind3:
350 Euro Grundzulage1 + 300 Euro Kinderzulage1 = 650 Euro Gesamtzulage

Ehepaar2 + 2 Kinder3:
350 Euro Grundzulage1 + 600 Euro Kinderzulage1 = 950 Euro Gesamtzulage

Neben den Zulagen kannst du ggf. noch zusätzlich Steuervorteile nutzen.

1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
2 Alleinstehend: Ein Vertrag, Arbeitnehmer; Ehepaar: Zwei gesonderte Verträge, zwei Arbeitnehmer
3 Kinderzulage jährlich: 185 Euro bzw. 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind

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Anbei findest du noch mehr Beiträge rund um das Thema Wohnen:

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