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Die Wohnungsbauprämie ist eine finanzielle Förderung, die der Staat auf Einzahlungen auf einen Bausparvertrag gewährt. Bedingung ist, dass das Ersparte für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen eingesetzt wird. Sie fördert Einzahlungen von max. 700 Euro für Ledige (70 Euro Prämie) und max. 1400 Euro für Verheiratete (140 Euro) pro Jahr. Einkommensgrenzen müssen für den Erhalt beachtet werden. Die Beantragung der Wohnungsbauprämie erfolgt jährlich.
Wohnungsbauprämie | Alleinstehende | Verheiratete |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 700 Euro | 1.400 Euro |
Maximale Prämie pro Jahr | 70 Euro | 140 Euro |
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) | 35.000 Euro | 70.000 Euro |
Die Arbeitnehmersparzulage wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für dich zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in deinen Bausparvertrag einzahlt. Allerdings sind das freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Sollte dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro vermögenswirksame Leistungen überweisen, kannst du den Betrag selber aufstocken, um die vollständige Förderung zu erhalten. Vermögenswirksame Leistungen erhalten Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Soldaten und Richter. Vom Staat kannst du als Lediger bis zu 43 Euro und als Verheirateter bis zu 86 Euro Förderung pro Jahr erhalten.
Arbeitnehmersparzulage | Alleinstehende | Verheiratete |
---|---|---|
Jährlich geförderte Sparleistung | 470 Euro | 940 Euro |
Maximale Prämie pro Jahr | 43 Euro | 86 Euro |
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) | 17.900 Euro | 35.800 Euro |
Jahreshöchstlohntabelle 2022 | ||||
---|---|---|---|---|
Wohnungsbauprämie | ||||
Keine Kinder | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | |
Alleinstehende | 44.000 Euro | 53.700 Euro | 59.000 Euro | 63.800 Euro |
Verheiratete, 1 Arbeitnehmer | 83.600 Euro | 91.900 Euro | 100.200 Euro | 108.600 Euro |
Verheiratete, 2 Arbeitnehmer | 88.000 Euro | 97.800 Euro | 107.900 Euro | 117.900 Euro |
Arbeitnehmer-Sparzulage | ||||
keine Kinder | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | |
Alleinstehende | 23.200 Euro | 33.000 Euro | 38.400 Euro | 43.800 Euro |
Verheiratete, 1 Arbeitnehmer | 45.000 Euro | 54.900 Euro | 64.400 Euro | 73.500 Euro |
Verheiratete, 2 Arbeitnehmer | 46.400 Euro | 56.400 Euro | 66.500 Euro | 76.700 Euro |
Nutze Wohn-Riester als Turbo für deine Finanzierung mit einem Bausparvertrag oder für eine Sofortfinanzierung von Schwäbisch Hall– übrigens ohne Einkommensgrenzen! Lasse dich von unseren Experten beraten, sie wissen genau, worauf es dabei ankommt.
So viel Prämie kannst du jährlich mit Wohn-Riester erhalten. | |||
---|---|---|---|
Familiensituation | Grundzulage 3 | Kinderzulage 3 | Gesamtzulage |
Alleinstehend 4 | 175 Euro | 0 Euro | 175 Euro |
Alleinstehend 4, 1 Kind 5 | 175 Euro | 300 Euro | 475 Euro |
Ehepaar 4, 1 Kind 5 | 350 Euro | 300 Euro | 650 Euro |
Ehepaar 4, 2 Kinder 5 | 350 Euro | 600 Euro | 950 Euro |
3 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
4 Alleinstehend: Ein Vertrag, Arbeitnehmer; Ehepaar: Zwei gesonderte Verträge, zwei Arbeitnehmer
5 Kinderzulage jährlich: 185 Euro bzw. 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind
• Riester-Förderung1 ganz ohne Einkommensgrenzen
• Zulage als Sonderzahlung jedes Jahr nutzen und schneller schuldenfrei sein
• Finanzierungskosten reduzieren
• zusätzliche Steuervorteile mitnehmen
• erhöhte Riester-Förderung ab 2018 nutzen
• Riester-Zulagen auch auf altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)2
1 Bei Berechtigung und weiteren Voraussetzungen.
2 Bei AVWL-Berechtigung (AVWL – altersvorsorgewirksame Leistungen) und Riester-Förderberechtigung. Altersvorsorgewirksame Leistungen sind keine vermögenswirksamen Leistungen (VL).
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