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Finanzlexikon

Wir stellen dir die wichtigsten Infos rund um das Thema Finanzen zusammen - Damit du den Kopf für die schönen Dinge im Leben frei hast.

Genug von Fachchinesisch?

Finanzwissen 2022

Was du jetzt zum Thema Finanzen wissen musst

Damit du finanziell gut aufgestellt bist, haben wir dir die wichtigsten Themen zusammengestellt, die dieses Jahr für dich relevant sein könnten. So bewahrst du bei dem ganzen Finanz-Latein einen kühlen Kopf.

Alles Wichtige auf einen Blick

Die relevantesten Infos rund um das Thema Finanzen erfährst du, indem du die nachfolgenden Kärtchen aufdeckst. So verschaffst du dir einen ersten Überblick über die Sachgebiete, die dich interessieren und bist immer gut über alle aktuellen Finanzthemen informiert!

  • Erhöhung des Sparerfreibetrags seit dem 01.01.2023:
    Der Sparerpauschbetrag (Sparerfreibetrag) für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinserträge) ist mit Beginn 2023 von 801 € auf 1.000 € für Alleinstehende und von 1.602 € auf 2.000 € für steuerlich gemeinsam veranlagte Verheiratete/Lebenspartner erhöht worden. Wenn du bereits den maximalen Betrag von 801 € bzw. von 1.602 € bis auf Weiteres erteilt hast, hat sich dein Freistellungsauftrag ab dem 01.01.2023 automatisch auf 1.000 € bzw. 2.000 € erhöht. In diesem Fall musst du dafür nicht aktiv tätig werden.
  • Du hast mehrere Konten bei unterschiedlichen Banken oder Geldanlagen bei unseren Kooperationspartnern?
    Wenn dies der Fall ist, kannst du dementsprechend auch mehrere Freistellungsaufträge stellen. Wichtig ist nur, dass du darauf achtest, dass die Gesamtsumme nicht höher ist als dein persönlicher Maximalbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) ist. Wir als Bank müssen deine Zinserträge direkt ans Finanzamt melden.
  • Wie beantrage oder ändere ich meinen Freistellungsauftrag?
    Für die Erteilung deines Freistellungsauftrages benötigst du deine Steuer-Identifikationsnummer. Bei von Eheleuten gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen müssen beide Steuer-Identifikationsnummern angegeben werden. Für die Erteilung deines Freistellungsauftrages hast du folgende Möglichkeiten:
    - über folgendes Formular
    - in deiner Filiale
  • Effektiver Sparen mit dem Sparerfreibetrag:
    Der Freistellungsauftrag bekommt mit den jetzt steigenden Guthabenszinsen wieder eine ganz neue Bedeutung! Den erhöhten Freibetrag kannst du jetzt auch in Bezug auf unsere attraktiven Geldanlage-Angebote nutzen.
Erhöhung Sparerfreibetrag

Reisende müssen sich im Jahr 2023 auf deutlich gestiegene Ticketpreise einstellen. Dies betrifft vor allem Langstreckenflüge. Aber auch bei innereuropäischen Flügen schnellen die Preise für die Flugtickets nach oben. Bei einigen Flügen ist von einem Preisanstieg von bis zu 60 % zu rechnen.

Steigende Ticketpreise für Flugreisen

In einem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung weitere finanzielle Hilfen zur Abfederung der erhöhten Lebenshaltungskosten für Energie und Nahrungsmittel beschlossen. Dafür stehen mehr als 65 Milliarden Euro zur Verfügung. Aber wer profitiert von diesem Entlastungspaket wann und wie? Wir haben alle wichtigen Maßnahmen kurz und knapp für dich zusammengestellt:

  • Strompreisbremse:
    Die Bundesregierung will eine Obergrenze für den Basis-Stromverbrauch einführen.
  • Wohngeld:
    Anfang 2023 hat die Wohngeldreform gestartet: Mit dieser können wesentlich mehr Menschen das neue "Wohngeld Plus" erhalten. Geringverdiener sollen dadurch entlastet werden. Mehr Infos dazu findest du hier*
  • Heizkostenzuschuss:
    Die Heizkosten steigen weiter - Das bekommt jeder Einzelne zu spüren. Vor allem Bürger mit geringerem Einkommen trifft es bei diesem Thema besonders. Mit dem zweiten Heizkostenzuschuss von mindestens 345 Euro unterstützt die Bundesregierung von daher zielgerichtet diese Personengruppe. Mehr Infos dazu findest du hier*
  • Energiepauschale:
    Im Dezember 2022 wurde von der Bundesregierung eine einmalige Energiepauschale an alle Arbeitnehmer, sowie Rentner in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Studenten und Fachschüler erhielten einmalig 200 Euro.
  • Erhöhung des Kindergelds und des Kinderzuschlags:
    Zum 01.01.2023 wurde das Kindergeld für die ersten drei Kinder monatlich auf jeweils 250 Euro erhöht. Zuvor gab es die 250 Euro nur für das vierte Kind. Für die ersten zwei Kinder waren es jeweils 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro. Außerdem werden Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet. Mehr Infos dazu findest du hier*
  • Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen:
    Seit Anfang 2023 dürfen Beschäftigte in einem "Midi-Job-Verhältnis" monatlich 2.000 Euro verdienen. Das betrifft Arbeitnehmer, die monatlich mehr als 520 Euro und weniger als 1.600 Euro verdienen.
  • Homeoffice-Pauschale:
    Die zuvor auf 600 Euro im Jahr begrenzte Homeoffice-Pauschale, hat sich jetzt im Jahr 2023 auf bis zu 1.260 Euro erhöht. Dieser Betrag kann dann jährlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So sind nun 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Mehr Infos dazu findest du hier*
  • Entlastung bei C02-Preis:
    Die geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird vom 01.01.2023 auf den 01.01.2024 verschoben. Folgeschritte verschieben sich somit ebenfalls um ein Jahr.
  • Kurzarbeitergeld:
    Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld wurden von der Bundesregierung bis Ende Juni 2023 verlängert.
  • Nahverkehrsticket:
    Bahn statt Auto: Mit dem 49-Euro-Ticket, das in in Frühjahr 2023 kam, fährst du quer durch Deutschland. Dafür ist die Bundesregierung bereit, jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.
  • Aus Hartz IV wird das Bürgergeld:
    Mit dem Bürgergeld, das seit dem 1. Januar 2023 gilt, hat die Bundesregierung das Arbeitslosengeld II abgelöst. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten, da die Freibeträge in diesem Bereich auf 30 % angehoben wurden. Mehr Infos dazu findest du hier*
  • Kalte Progression:
    Die durch die Inflation bedingte kalte Progression bei der Steuer (Lohnerhöhungen sollen die steigende Inflation ausgleichen, aber Einkommensteuersätze werden nicht angepasst), soll laut Inflationsausgleichsgesetz in zwei Schritten ausgeglichen werden. Begonnen hat diese Entschädigung mit dem Jahr 2023. Mehr Infos dazu findest du hier*
  • Umsatzsteuer auf Gas:
    Die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch wird als Ausgleich für die Gasumlage bis Ende März 2024 von 19 auf 7 % gesenkt.
  • Umsatzsteuer in der Gastronomie:
    Es kommt zu einer Verlängerung der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 %.

Das dritte Entlastungspaket

In einer Marktwirtschaft ändern sich die Preise von Waren und Dienstleistungen ständig. Wenn die Preisänderung nicht nur einzelne Waren und Dienstleistungen betrifft, sondern man im Allgemeinen von einer Teuerung bzw. Preissenkung sprechen kann, so handelt es sich hierbei um eine Inflation bzw. Deflation.

Doch was genau versteht man jetzt unter den zwei Begriffen?

Ist auf dem Markt eine große Menge an Geld vorhanden, aber Waren und Dienstleistungen sind knapp, spricht man von einer Inflation. Die Nachfrage übersteigt in diesem Fall das Angebot. Aus diesem Grund steigen die Preise. Das führt wiederum dazu, dass sich die Konsumenten für das vorhandene Geld weniger kaufen können. Die Kaufkraft und der Wert des Geldes sinken und die Unternehmen investieren weniger. Um ihre Kosten decken zu können, müssen die Unternehmen dann ihre Verkaufspreise erhöhen.

Sobald auf dem Markt mehr Waren und Güter vorhanden sind, als es Käufer dafür gibt, spricht man von einer Deflation. Dieser Rückgang entsteht, wenn das Angebot größer als die Nachfrage ist. Daher werden die Preise reduziert und die Kaufkraft sowie der Wert des Geldes nehmen wieder zu. Die Preissenkungen führen aber auch dazu, dass die Unternehmen Verluste machen und einsparen müssen. Auf lange Sicht soll der Konsum durch die Privatpersonen angekurbelt werden, um das Gleichgewicht zischen Angebot und Nachfrage wiederherzustellen.

Inflation

Ob Wohnung, Haus oder Grundstück - jeder Eigentümer muss regelmäßig eine Grundsteuer für seine Grundstücke ans Finanzamt zahlen.

Die größte Veränderung beinhaltet die Grundsteuerreform 2022: Der Einheitswert als bisherige Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entfällt zum 31. Dezember 2024. Millionen von Grundstücken und Gebäuden in Deutschland müssen daher neu bewertet werden, damit die Grundsteuer-Berechnungen ab dem Jahr 2025 auf der neuen Grundlage erfolgen können. Da die Finanzämter nicht immer alle erforderlichen Informationen haben, mussten bis Ende Oktober 2022 alle Immobilienbesitzer eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben.

Grundsteuerreform 2022 für Immobilienbesitzer

Ziel der nachhaltigen Geldanlage ist es, eine Balance aus wirtschaftlichen, ökologischen, ethischen und sozialen Faktoren zu finden, um sich auch langfristig zukunftsfähig aufzustellen. Nachhaltige Geldanlagen werden anhand klarer Vorgaben und mittels eines dreistufigen Auswahlverfahrens definiert, wobei die Chance auf eine positive Wertentwicklung im Vordergrund steht.

Nachhaltigkeit ist mehr als Umweltschutz: Die Auswahl der nachhaltigen Geldanlagen erfolgt nach festen ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien, den ESG-Kriterien: „E" für Environmental (Umwelt), „S" für Social (Soziales) und „G" für Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).

Oftmals ist es bei der Vielfalt am Kapitalmarkt gar nicht so einfach durchzublicken, welche Unternehmen und Staaten nachhaltige Ziele verfolgen. Deshalb werden Geldanlagen entwickelt, bei denen die Auswahl für dich übernommen wird: Finanzexperten erstellen Portfolios aus nachhaltigen Anlagen, in die du verantwortungsbewusst investieren kannst. Hier wird dann beispielsweise bei einem Investment besonders auf soziale und ökologische Kriterien sowie eine gute Unternehmensführung geachtet.

nachhaltige Geldanlage

Höhere Freibeträge heißt für dich mehr Netto vom Brutto: Der Anteil des Jahreseinkommens, auf den du keine Steuern zahlen musst, wird größer. Der Steuerfreibetrag gibt an, wie viel man im Jahr verdienen darf, ohne Steuern zahlen zu müssen. Für Alleinstehende erhöht sich der Betrag von 9.984 Euro (2022) auf 10.347 Euro, für gemeinsam veranlagte Verheiratete von 19.968 Euro (2022) auf 20.694 Euro. Die Erhöhungen gelten rückwirkend zum 01. Januar 2022.

Dein Einkommen ist höher? Dann musst du auf die Summe, die den Grundfreibetrag übersteigt, Steuern an den Staat zahlen. Die Sätze reichen von 14 % (Eingangssteuersatz) bis zum Spitzensteuersatz von 42 %. Wer im Vergleich zum Durchschnittseinkommen in einem Land über ein besonders hohes Einkommen verfügt, muss in der Regel auch die höchsten Steuern bezahlen. So steigt der Steuersatz dann um weitere Prozentpunkte.

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