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Was ändert sich in 2024?

Immobilie, Heizung, Sanierung: Die Haushaltskrise, so scheint es, ist gelöst. Dennoch ist die Unsicherheit darüber groß, wofür es 2024 noch staatliche Förderungen gibt. Einige Projekte wurden auf Eis gelegt, andere hingegen sogar mit höherer Förderung ausgestattet als ursprünglich geplant. Wir geben dir hier einen kleinen Überblick zu dem, was du erwarten kannst – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Neues zum Thema Wohnen in 2024

Am 1. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie in Kraft getreten und damit das neue Gebäude-Energie-Gesetz. Eine Förderung für den Heizungstausch als auch für die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle soll es weiterhin geben. Neben den gesetzlichen Anforderungen müssen jedoch auch die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderrichtlinie * erfüllt werden. Weitere Informationen zum Heizungstausch und andere Änderungen zum Thema Wohnen haben wir für dich übersichtlich zusammengestellt.

1. Zuschüsse zum Heizungstausch

Maximal sind 70 % der Kosten förderfähig. Der Investitionszuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und bis zu drei Boni zusammen. Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro pro Jahr für die erste Wohneinheit. Jede weitere Wohneinheit erhöht die förderfähigen Kosten um 15.000 Euro. Ab der siebten Wohneinheit beträgt die Förderung je 8.000 Euro.

  • 30 % Grundförderung erhalten Selbstnutzer, Vermieter und Investoren.
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bevor die kommunale Wärmeplanung in deiner Region abgeschlossen ist) bekommen Selbstnutzer, die ihre fossile Heizung bis zum 31. Dezember 2028 erneuern. Nach 2028 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte.
  • 5 % Effizienz-Bonus wird für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
  • 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
    Diese unterschiedlichen Boni sind bis zu einer Summe von 70 % kombinierbar.

Ein KfW-Kredit soll im Laufe dieses Jahres für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro kommen. Das Kreditvolumen, das maximal für eine Wohneinheit vergeben wird, beträgt 120.000 Euro. Gut zu wissen: Die KfW nimmt Förderanträge nur entgegen, wenn die Fördermittel noch nicht ausgeschöpft sind. Du hast keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Wohnung

2. Förderung weiterer Einzelmaßnahmen und Antragstellung

  • Förderung von Einzelmaßnahmen: Auch für die Förderung von Einzelmaßnahmen gibt es seit Anfang 2024 neue Regeln. Für den Einbau neuer Fenster oder für die Dämmung der Wände und des Daches gibt es Zuschüsse in Höhe von 15 %. Wenn dir ein Energieeffizienz-Experte einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt hat, gibt es weitere 5 %.
  • Zusätzlich ein iSFP-Bonus* von 5 % (hier muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden).
  • Maximal förderfähige Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit (wenn ein iSFP vorliegt) ohne einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sind es 30.000 Euro.
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist weiterhin zuständig für Effizienz-Einzelmaßnahmen, z. B. die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch für Errichtung, Erweiterung und Umbau eines Gebäudenetzes können seit Januar 2024 die Anträge beim BAFA gestellt werden.
  • Die Zuschüsse und der Förderkredit für den Heizungstausch (beispielsweise Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen), werden künftig bei der KfW beantragt.

Eigentümer können den Förderantrag für Heizung und die Einzelmaßnahmen erst stellen, wenn mit einer Fachfirma einen Leistungs- oder Lieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Beauftragung muss dann eine Bedingung enthalten, dass sie an die Zusage der Förderung geknüpft ist.

Gerne kannst du dich von unseren zertifizierten Energie- und Fördermittelberatern individuell beraten lassen. Vereinbare hierzu einfach einen Sparda Modernisierungs-Check via Online-Beratung oder in der Filiale in deiner Nähe.

Häuser

3. Förderung energetischer Sanierung

Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz eines Hauses ist, desto höher ist die Förderung. Am höchsten ist sie für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Wenn der Energiebedarf nach der Sanierung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien gedeckt wird, ist ein zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150.000 Euro und ein Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro möglich.

4. Besteht eine Austausch- oder Sanierungspflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz enthält einige Regelungen zur Sanierungspflicht von Altbauten. Verstöße dagegen werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet.

  • Wenn mind. 10 % eines Bauteils erneuert wird, muss das GEG eingehalten werden
  • Dämmung der obersten Geschossdecke
  • Heizungstausch

Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit alter Technik funktionieren, müssen ausgetauscht werden. Das sind z. B. Konstanttemperaturkessel. Diese laufen besonders ineffizient, weil sie ihre Heiztemperatur nicht regulieren und an die Außentemperatur anpassen können. Dadurch verbrauchen sie viel Brennstoff und stoßen zu viel CO2 aus. Der Schornsteinfeger wird dich auf deine Austauschpflicht hinweisen.
Brennwert- und Niedertemperaturkessel dürfen bis 2045 betrieben werden, wenn sie nicht vorher defekt werden.

Heizung

5. Weitere Änderungen

  • Der CO2 - Preis auf fossile Energieträger steigt auf 45 Euro pro Tonne. Damit verteuert sich das Heizen mit Öl und Gas.
  • Mieten werden steigen, weil der Wohnraum knapp ist.
  • Der Vermieter darf eine Modernisierungsumlage für den Heizungstausch i. H. von 10 % der Kosten auf die Miete umlegen, jedoch darf die monatliche Miete nach der Umlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter höher sein.
  • Vermieter dürfen ab Juli 2024 Kabelgebühren für den Kabel-Fernsehanschluss nicht mehr auf Mieter umlegen. Mieter können eigene Kabelverträge abschließen.
  • Mehr Rechte für Betreiber von Balkonkraftwerken* (Erhöhung der Grenze auf 800W) voraussichtlich ab April 2024.
  • Das Nutzungsentgelt für das Stromnetz ist seit Januar gestiegen und damit auch die Stromkosten für den Endverbraucher. Bei einem Jahresverbrauch von z. B. 3.500 Kilowattstunden erhöht sich die Stromrechnung um etwa 115,85 Euro.
Energetisches Sanieren

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